Inhalt: "In der Wahrnehmung von Geschlechterverhältnissen bleibt die klassische Jurisprudenz auf der Grundlage positiver Rechtslehren weiterhin zurückhaltend und vorsichtig. Daneben hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten eine moderne Jurisprudenz entwickelt, die sich insbesondere durch den offenen Blick für feministische Grundlagenprobleme auszeichnet und die Geschlechterverhältnisse als interdisziplinären wissenschaftlichen Gegenstand anerkennt. Mit eigenständigen Rechtspositionen hat sich die Feministische Rechtswissenschaft theoretisches Gehör verschafft und Forderungen der Frauenbewegungen und Rechtspraxis mitgetragen. Dies gilt in letzter Zeit insbesondere für die rechtliche Auseinandersetzung zur praktischen Umsetzung des verfassungsgemäßen Gleichstellungsauftrages (Art. 3Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz). Diskrepanzen zwischen Gleichstellungsrecht und Gleichstellungspolitik haben zu neuen Entwicklungen Feministischer Rechtstheorien geführt, die den Diskurs über Geschlechtergerechtigkeit grundlagenorientiert eröffnen." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Rechtstheorie; Feminismus; Geschlechterverhältnis; Gerechtigkeit; Gleichstellung; Rechtswissenschaft; Frauenbewegung
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz