Inhalt: Rechtlich ist die Frauenförderung und Gleichstellung von Frauen und Männern im Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes verankert, das den Rahmen für die Landesgesetze vorgibt. In § 3 HRG ist die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Beseitigung von bestehenden Nachteilen als Aufgabe der Hochschule festgelegt. Die Aufgaben und Mitwirkungsrechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten regeln die Landesrechte. Eine nachträgliche Bestätigung dieser Regelungen ist, dass im HRG (1993) und NHG (erstmals 1994) der Frauenförder- und Gleichstellungsauftrag mehr als den Status von bloßer Rechtsverwirklichung hat. Der vorliegende Beitrag bilanziert diese Entwicklung mit den wesentlichen Handlungsfeldern, Anforderungsbereichen, Chancen und Risiken. Die Ausführungen basieren auf eigenen Forschungen, Erfahrungen, Praxen der Förder- und Gleichstellungsarbeit, Selbstbeobachtungen und Aushandlungsprozessen, Karrieren und Entscheidungen einer Vielzahl von Frauen und Männern, die die Prozesse, das Klima, die Kultur, die Arbeitsweise und die Idee einer lebendigen wissenschaftlichen Frauenförder- und Gleichstellungsarbeit verfolgen. (ICA2)
Schlagwörter:Frauenförderung; Frauenpolitik; Frauenforschung; Geschlechterforschung; Gleichstellung; Forschungsstand; Bestandsaufnahme; Beruf
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Hochschulen, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz