Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz
Titelübersetzung:Equal pay for women and men requires an implementing act
Autor/in:
Pfarr, Heide
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 64 (2011) H. 5, S. 253-258
Inhalt: "Das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gilt im Prinzip bereits seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949. Darüber hinaus ist es auch im einfachen Recht sowie europarechtlich tief verankert. Das alles ändert aber nichts daran, dass gegen dieses Gleichheitsgebot in der Praxis vielfach verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2011 Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes verabschiedet und will diese in den Bundestag einbringen. Die Eckpunkte beruhen auf Leitlinien für ein Gesetz, die von einer Gruppe von Rechtsexpertinnen entwickelt worden sind. Der Beitrag plädiert für die Weiterentwicklung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes und stellt zugleich die ihm zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Überlegungen und Eckpunkte vor." (Autorenreferat)
Quelle: Frauenakademie München e.V. -FAM-; München, 2008. 136 S.
Inhalt: Der Forschungsbericht informiert über den Verlauf und die Ergebnisse einer EU-Vergleichsstudie zur Anwendung des Gender Budgeting an Hochschulen. Mit dem Begriff Gender Budgeting wird die geschlechtsdifferenzierte Analyse der öffentlichen Haushalte bezeichnet. Gender Budgeting umfasst - im Rahmen der Strategie des Gender Mainstreaming (GM)- ein Bündel von Instrumenten, mit denen der Haushalt auf seine Wirkungen für die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern hin überprüft werden kann. In das Thema einführend, wird im ersten Schritt zunächst die Anwendung von Gender Budgeting in der Wissenschaft beschrieben und das EU-Projekt in seiner Grundstruktur vorgestellt. Der zweite Schritt informiert sodann über gegenwärtige Trends und die Rahmenbedingungen an den Universitäten. Der dritte Schritt umfasst einen Vergleich der Situation von weiblichen und männlichen WissenschaftlerInnen in Österreich, Deutschland und Polen sowie an den drei teilnehmenden Universitäten. Thema des vierten Schrittes sind schließlich die Finanzierungssysteme der Hochschulen in den drei Ländern bzw. das Budgeting Set-up sowie der Budgeting-Prozess an den drei ausgewählten Universitäten der Untersuchung. Auf dieser Grundlage liefert der fünfte Schritt die Instrumente des Gender Budgeting und nennt dienliche Indikatoren, während der sechste Schritt Gelegenheiten sowie Hürden bei der Implementierung von Gender Budgeting aufführt. Abschließend formulieren die Autoren Empfehlungen für die Durchführung von Gender Budgeting an die Adresse der Hochschulen, Regierungen und der EU. (ICG2)
Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern - 2006
Titelübersetzung:Report by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and Committee of the Regions on equal opportunity between women and men - 2006
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 24 S.
Inhalt: Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union im Jahr 2005, in dem die Herausforderungen skizziert und Orientierungen für die künftige Politik vorgegeben werden. Obwohl drei Viertel der in den letzten fünf Jahren in der EU geschaffenen Arbeitsplätze mit Frauen besetzt wurden, zeigen die nach wie vor bestehenden geschlechtsspezifischen Unterschiede, dass vor allem die unzureichende Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben weibliche Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt drängt und mit ein Grund für sinkende Geburtenraten ist. Es wird gefordert wirkungsvolle und innovative Möglichkeiten, die Männern und Frauen helfen, in allen Lebensphasen ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen in Einklang zu bringen, verstärkt zu fördern. Die EU hat die Pekinger Aktionsplattform (PAP) intensiv unterstützt und mit ihrer Forderung nach deren wirksamer Umsetzung ihr Engagement für die vollständige Realisierung der PAP bekräftigt - als eine wichtige Voraussetzung für die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, darunter jene der Millenniumserklärung. Der Europäische Rat wird aufgefordert, in partnerschaftlichem Miteinander mit Sozialpartnern und Zivilgesellschaft die Gender-Dimension in alle Politikbereiche zu integrieren. Dazu wird abschließend ein neun Punkte umfassender Maßnahmenkatalog formuliert. (IAB)
The TOTAL E-QUALITY Deutschland e.V. - with equality of opportunity on course for success
Titelübersetzung:TOTAL E-QUALITY Deutschland e.V. : mit Chancengleichheit auf Erfolgskurs
Autor/in:
Engelbrech, Gerhard
Quelle: The management of work-life balance in enterprises: a European overview including deeper views at Germany, Italy and The Netherlands, Berlin, 10.-11. July, 2003 ; workshop proceedings. Moers, 2004, S. 111-123
Inhalt: Der Verein TOTAL E-QUALITY Deutschland e.V., der unter dem Slogan 'Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung' einen Paradigmenwechsel in der Personalpolitik herbeiführen will, wird vorgestellt. Sein Ziel soll damit erreicht werden, dass Begabung, Potenzial und Kompetenz der Geschlechter gleichermaßen anerkannt, einbezogen und gefördert werden. Für beispielhaftes Handeln im Sinne einer an Chancengleichheit ausgerichteten Personalführung vergibt der Verein das TOTAL E-QUALITY-Prädikat, mit dem Unternehmen, Organisationen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausgezeichnet werden, die eine an Chancengleichheit orientierte Personalpolitik verfolgen. Die Bewerbung um das Prädikat ist freiwillig und basiert auf einer Selbsteinschätzung der Unternehmen. Bewerben können sich Betriebe aller Branchen und Größenordnungen, die mehr als 15 Mitarbeiter/innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von einer Million DM erzielen. Aktionsbereiche sind: Beschäftigungssituation von Frauen im Unternehmen, Personalbeschaffung, Einstellung, Nachwuchsförderung, Personalentwicklung und Weiterbildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz, Institutionalisierung von Chancengleichheit sowie Chancengleichheit als Unternehmensphilosophie. (IAB)