Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 31-48
Inhalt: Der Beitrag befasst sich mit den durch die derzeitige Hochschulpolitik des Bundes und der Länder verfolgten Reformen der Hochschul- und Wissenschaftsstrukturen, vornehmlich mit Veränderungen in der Personalstruktur, neuen Besoldungsformen, Juniorprofessoren, neuen Finanzierungsmodalitäten und neuen körperschaftlichen Organisationsformen wie z.B. Stiftungen. Auf diesem Hintergrund geht der Beitrag auch auf die besonderen Implikationen dieser Entwicklungen für die Frauenförderung und Gleichstellung in Forschung, Lehre und Hochschuladministration ein. Dabei werden einzelne Bereiche der Personalentwicklung beleuchtet, die für den Erhalt der Gleichstellungsstandards und -qualitäten eine besondere Bedeutung haben. Da es bei der Frauenförderung vornehmlich darum geht, wissenschaftliche Karrieren zu planen und zu realisieren, werden exemplarisch eine Studien- und Hochschulbiografie und ein exemplarischer Werdegang einer erfolgreich eingemündeten Nachwuchswissenschaftlerin aufgezeigt, die jedoch verdeutlichen, dass in jeder Phase und an jedem Übergang prinzipiell die Möglichkeit besteht, aus einem solchen Idealweg herauszufallen. Als weitere Problembereiche werden zum Abschluss das Zeitmanagement an Hochschulen im Sinne von geschlechtersensiblen Zeitgestalten sowie Besoldungs- und Finanzorganisation im Wissenschaftsbereich diskutiert. (ICH)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 49-72
Inhalt: Der Beitrag befasst sich kritisch mit den jüngsten Hochschulreformen, in deren Zentrum die Umbildung der Personalstruktur steht, wie das Beispiel Juniorprofessoren zeigt. Mit der Einführung der Juniorprofessur sind neue Chancen, jedoch auch Risiken verbunden, wie z.B. die Einengung und Reduzierung von Qualifikationswegen. Allerdings lässt sich aus frauenfördernder Perspektive eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf konstatieren, vor allem in Gestalt des Wegfalls der Habilitation und der Einschränkung des Hausberufungsverbotes. Das neue Hochschulrahmengesetz schafft zwar keine Quotenregelung, hat jedoch die Erhöhung des Anteils der Frauen in der Wissenschaft zum Ziel. Dennoch werden die vorgesehene Verjüngung der Wissenschaft durch das Juniorprofessurmodell und die neuen Befristungsregelungen dazu führen, dass gerade die Frauen in der Wissenschaft genau planen müssen, wann und wie sie ihre Familienbildung realisieren können. Weitere frauenförderliche Aktivitäten umfassen neben der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung in der Promotionsphase Karrierestrategien sowie Mentoring-Programme. Nur durch eine Vielzahl von Instrumenten und Aktivitäten kann Frauenförderung, Gender Mainstreaming und Gleichstellungsarbeit zum Motor eines nachhaltigen und zukunftsorientierten Hochschulmanagements werden. (ICH)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Hochschulen, Fördermaßnahmen, Mentoring und Training
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Noch einmal: rhetorische Präsenz - faktische Marginalität : die kontrafaktischen Wirkungen der bisherigen Frauenförderung im Hochschulbereich
Titelübersetzung:Once again: rhetorical presence - factual marginality : the contrafactual effects of the promotion of women to date in the academic sector
Autor/in:
Wetterer, Angelika
Quelle: Wissenschaftskultur und Geschlechterordnung: über die verborgenen Mechanismen männlicher Dominanz in der akademischen Welt. Beate Krais (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 2000, S. 195-221
Inhalt: Der Beitrag untersucht die These, dass die Frauenförderung im Hochschulbereich nicht nur weitgehend wirkungslos geblieben, sondern sogar eher kontraproduktiv als hilfreich gewesen sei. Auf diesem Hintergrund werden vier Gruppen der bislang institutionalisierten Frauenfördermaßnahmen im Hochschulbereich erörtert: 1) Frauenförderung durch Appelle und rhetorische Strategien der Bekundung des guten Willens, 2) Frauenförderung durch Nachteilsausgleich, 3) Frauenförderung im Rahmen von Sonderprogrammen für Frauen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und 4) Frauenförderung durch qualifikationsabhängige Quoten. Die ersten drei Gruppen haben nachhaltig dazu beigetragen, die statusdistributive Funktion von Qualitätsstandards, ihre Funktion als Ausschlußkriterium und als Medium der Reproduktion sozialer Ungleichheit vor den Blicken der Öffentlichkeit zu verbergen. Die Quotierungsregelungen sind die einzigen, die das "Problem" in Angriff nehmen, weil sie tatsächlich Berufszugang verschaffen. Da damit die eingespielten Mechanismen der Reproduktion geschlechtshierarchischer Verteilungsasymmetrien ernsthaft gestört werden, ist der Widerstand gegen sie besonders groß. (ICH)
Frauenförderung an der RE-Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz
Titelübersetzung:Promotion of women at the RE Faculty of Johannes Kepler University in Linz
Autor/in:
Fischer, Gabriele
Quelle: Offene Frauenfragen in Wissenschaft, Recht, Politik. Ursula Floßmann (Hrsg.). Linz: Trauner (Sozialwissenschaftliche Materialien), 1991, S. 105-130
Inhalt: Mit der verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau ist de facto bislang noch keine echte Chancengleichheit erreicht worden. Noch immer verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer, trotz gleicher Ausbildung und Tätigkeit. Ein Blick auf die Situation an den Hochschulen zeigt, daß obwohl fast die Hälfte aller immatrikulierten Studenten Frauen sind, die erfolgreich ihr Studium absolvieren, der Frauenanteil beim Lehrkörper der Hochschulen relativ gering ist. Bei den hierarchisch höchsten Positionen, den Universitätsprofessoren, liegt der Frauenanteil unter 3 v.H. An der Johannes-Kepler Universität wurden Versuche gestartet, durch gezielte frauenfördernde Maßnahmen die unbefriedigende berufliche Situation der dort beschäftigten Frauen zu ändern. Zwei Arbeitsgruppen widmeten sich intensiv einem Maßnahmenkatalog sowie der Lokalisierung von diskriminierenden Praktiken. Ein spezieller Frauenförderplan beschäftigte sich mit der Aufgabe, die Bedingungen für eine qualifizierte Berufslaufbahn von Frauen an der Hochschule entscheidend zu verbessern. In diesem Rahmen ist nicht nur die Zusammenarbeit mit Institutsvorständen, Personalkommissionen und Fakultätskollegien, sondern auch die Einschaltung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung gefordert, um alle Möglichkeiten der Intervention im Sinne einer "positiven Diskriminierung" auszuschöpfen. (ICH)