Indikatorsteuerungen : durch neue Finanzierungsformen zu besseren Hochschulen und wirksamerer Frauenförderung
Titelübersetzung:Indicator controls : better univerities and more effective promotion of women through new forms of financing
Autor/in:
Körber-Weik, Margot
Quelle: Reformpotential an Hochschulen: Frauen als Akteurinnen in Hochschulreformprozessen. Christine Roloff (Hrsg.). Berlin: Ed. Sigma, 1998, S. 153-178
Inhalt: Mit der Hochschulreform sollen wichtige politische Ziele wie Effizienz und Qualität besser als bisher erreicht werden. Die Realisierung dieser Grundidee erfordert auch neue Finanzierungsformen, darunter regelgebundene Mittelverteilungen zwischen den und innerhalb der Hochschulen. Solche Regeln müssen mit Hilfe mathematischer Formeln formuliert werden und sie dienen nicht zuletzt als Indikatoren für Leistungssteigerungen. Die Autorin spricht von Indikatorsteuerung, weil dieses Konzept den Steuerungsaspekt betont. Der Beitrag diskutiert den Stellenwert und die Ausgestaltung der so definierten Indikatorsteuerung: zunächst im Vergleich zu anderen Steuerungsformen, dann aus politischer, ökonomischer und statistischer Perspektive. Anhand eines Modells zur Einbeziehung der Frauenförderung in die Indikatorensteuerung wird das theoretische Konzept konkretisiert. Abschließend werden die Erfahrungen bei der Einführung und Umsetzung indikatorgesteuerter Frauenförderung an deutschen Hochschulen skizziert. (ICA)
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : empirische Ergebnisse zur aktuellen Rechtslage ; zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : empirical results on the current legal position; implementation of EC law on equality of treatment of men and women in its application to universities
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1995) H. 1/2, S. 56-70
Inhalt: Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es zu ermitteln, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die EG-Länder die Gleichbehandlungsrichtlinien von 1976 für Männer und Frauen an den Hochschulen in ihren nationalen Regelungen verwirklicht haben. Der "interkulturelle Querschnittsvergleich" untersucht die Rechtslage von Frauen, wie sie sich in den Gesetzestexten zur Frauenförderung darstellt. Die Interpretation der Ergebnisse zeigt folgendes: (1) Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Hochschulen ist europaweit ein soziales Problem. (2) Die schriftliche Befragung zentraler Institutionen zeigt, daß es in den neun EG-Ländern keine äquivalenten Regelungen zum bundesdeutschen Hochschulrahmengesetz gibt. Die Richtlinie der EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern von 1976 dient daher als Bezugsgröße für den vorliegenden Rechtsvergleich. (pmb)
CEWS Kategorie:Fördermaßnahmen, Hochschulen, Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas : empirische Ergebnisse aus aktuellen Forschungen zur Rechtslage
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe : empirical results from current research on the legal position
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: 26. Deutscher Soziologentag "Lebensverhältnisse und soziale Konflikte im neuen Europa": Sektionen, Arbeits- und Ad hoc-Gruppen. Heiner Meulemann (Hrsg.), Agnes Elting-Camus (Hrsg.). Deutscher Soziologentag "Lebensverhältnisse und soziale Konflikte im neuen Europa"; Opladen: Westdt. Verl., 1993, S. 266-270
Inhalt: "Soziales Problem: Unterepräsentation von Frauen in Führungspositionen in Hochschulen: Untersuchungsziele: Ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die europäischen Länder der bundesdeutschen Gesetzgebung (HRG Paragraph 2 Abs. 2) bzw. der Gesetzgebung der europäischen Gemeinschaften (EG-Richtlinie 76/207) zur Gleichbehandlung der Geschlechter in ihren nationalen Regelungen erfolgt sind. Zentrale Hypothese: Die Umsetzung der Regelungen in nationales Recht ist aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen der europäischen Länder unterschiedlich erfolgt. Methodisches: Erhebungsmaterialien: Äquivalente Gesetzestexte zum HRG und zur EG-Richtlinie 76/207 aus fünfzehn europäischen Ländern (zehn EG-Ländern: B, D, DK, F, GR, GB, I, IRL, L, NL und fünf EFTA-Ländern: A, CH, FI, N und S). Auswertungsmethode: Quantitative und qualitative Inhaltsanalyse: Erhebung 1990/91, Auswertung 1991/92. Ergebnisse zur Rechtslage der Hochschulfrauen in Westeuropa: - Zum bundesdeutschen HRG Paragraph 2 Abs. 2 bestehen derzeit weder in den EG-Ländern noch in den EFTA-Ländern äquivalente Regelungen. - Die Bundesrepublik Deutschland hatte schon vor Erlaß der EG-Richtlinie den Gleichbehandlungsgrundsatz in bezug auf den öffentlichen Dienst verwirklicht: GG Art. 3, Abs. 2 und 3 und Art. 33, Abs. 2 (Urteil des EuGH vom 21.5.1985). - In bezug auf die Stellung der Frau bzw. der Gleichbehandlung der Geschlechter scheinen sprachlich-kulturelle und religiöse Traditionen von besonderem Einfluß zu sein. In Ländern des romanisch-katholischen Kulturraums (B, F, I, L, GR) erfahren Frauen im nationalen Recht eine geringere Gleichbehandlung als in den Ländern mit protestantisch/katholisch gemischter Kultur (IRL, NL)." (Autorenreferat)
Frauenförderung an der RE-Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz
Titelübersetzung:Promotion of women at the RE Faculty of Johannes Kepler University in Linz
Autor/in:
Fischer, Gabriele
Quelle: Offene Frauenfragen in Wissenschaft, Recht, Politik. Ursula Floßmann (Hrsg.). Linz: Trauner (Sozialwissenschaftliche Materialien), 1991, S. 105-130
Inhalt: Mit der verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau ist de facto bislang noch keine echte Chancengleichheit erreicht worden. Noch immer verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer, trotz gleicher Ausbildung und Tätigkeit. Ein Blick auf die Situation an den Hochschulen zeigt, daß obwohl fast die Hälfte aller immatrikulierten Studenten Frauen sind, die erfolgreich ihr Studium absolvieren, der Frauenanteil beim Lehrkörper der Hochschulen relativ gering ist. Bei den hierarchisch höchsten Positionen, den Universitätsprofessoren, liegt der Frauenanteil unter 3 v.H. An der Johannes-Kepler Universität wurden Versuche gestartet, durch gezielte frauenfördernde Maßnahmen die unbefriedigende berufliche Situation der dort beschäftigten Frauen zu ändern. Zwei Arbeitsgruppen widmeten sich intensiv einem Maßnahmenkatalog sowie der Lokalisierung von diskriminierenden Praktiken. Ein spezieller Frauenförderplan beschäftigte sich mit der Aufgabe, die Bedingungen für eine qualifizierte Berufslaufbahn von Frauen an der Hochschule entscheidend zu verbessern. In diesem Rahmen ist nicht nur die Zusammenarbeit mit Institutsvorständen, Personalkommissionen und Fakultätskollegien, sondern auch die Einschaltung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung gefordert, um alle Möglichkeiten der Intervention im Sinne einer "positiven Diskriminierung" auszuschöpfen. (ICH)
Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen - Fortschritt oder Rückschritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter
Titelübersetzung:Promotion of women and quotas at universities - progress or regression on the road to equality of the sexes
Autor/in:
Metz-Göckel, Sigrid
Quelle: Frauenförderung in der Praxis: Frauenbeauftragte berichten. Erika Bock-Rosenthal (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1990, S. 78-101
Inhalt: Der Aufsatz geht der Frage nach, ob Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen der Gleichstellung der Geschlechter förderlich oder abträglich ist. Zunächst wird auf die Geschichte des Frauenstudiums, dann auf Studienbeteiligung und -erfolge von Frauen eingegangen und die zahlenmäßigen Anteile der Wissenschaftlerinnen am gesamten wissenschaftlichen Personal aufgezeigt. Dann wird Frauenförderung als Abbau von Barrieren beschrieben und das Instrument der Quotierung vorgestellt und diskutiert. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß Quotierung allein unwirksam ist und flankierender Maßnahmen bedarf, die die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit mit einem Leben mit Kindern betreffen. Der Quotierungsbeschluß der SPD führte bei Männern zu einer geringeren Konkurrenz untereinander. Dagegen hat sich durch Beschlüsse und öffentliche Diskussion in den Wissenschaftsbetrieben für Frauen bislang kaum etwas geändert. Rückschrittlich sind Frauenförderung und Quotierung deshalb, weil "der Glaube abhanden gekommen ist, die Gleichberechtigung würde sich von allein herstellen" und weil möglicherweise Widerstände härter werden. Der Erfolg von Frauenförderung hängt ab vom Ausbau des Frauennetzwerkes und der Verbindung von Frauenpolitik mit der Stukturpolitik der Hochschulen. Insgesamt gesehen schafft die Quotierung keine neuen Arbeitsplätze, produziert keine Vision einer humanen Gesellschaft, fördert aber die Annäherung an eine verfassungsgemäße Wirklichkeit. (AG)