Frauenrechte sind Menschenrechte : transnationale Frauenbewegungspolitik zwischen Erfolgsgeschichte und Rückschlägen
Titelübersetzung:Women's rights are human rights : transnational women's movement policy between a success story and setbacks
Autor/in:
Dackweiler, Regina-Maria
Quelle: Zeitschrift für Menschenrechte, Jg. 3 (2009) Nr. 1, S. 37-53
Inhalt: Der Beitrag zur Geschlechterforschung befasst sich mit folgender Frage: Wer sind die Antagonisten der errungenen geschlechtergerechten Normen und mit welchen Argumenten auf den diplomatischen Vorder- und Hinterbühnen versuchen sie, Frauen-/Menschenrechte auch mit Blick auf geschlechtsbezogene Gewalt anzufechten bzw. zu unterlaufen? Zur Beantwortung werden im ersten Schritt zunächst die Ausgangsbedingungen und Entwicklungsfaktoren dieses globalen, frauenbewegungspolitischen Prozesses rekonstruiert, innerhalb dessen es zur Redefinition der Frauen- als Menschenrechte kommen konnte. Im zweiten Schritt wird sodann aufgezeigt, welche Bedeutung dem Zusammenspiel von nationalen und transnational agierenden Frauenbewegungen und deren Diskurs der 'Frauenrechte sind Menschenrechte' für die Normen- und Maßnahmenregenerierung im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen auch im sozialen Nahraum zukommt. Im dritten Schritt richtet sich abschließend der Blick auf drohende Rückschritte im Bereich der Frauen-/Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin von der These aus, dass es den transnational agierenden Frauenbewegungen auf Basis neuer Ressourcen und veränderter politischer Chancenstrukturen gelungen ist, sich im Rekurs auf den Deutungsrahmen 'Frauen sind Menschenrechte' in die seit Ende der 1980er Jahre sich verdichtende globale Menschenrechtskultur einzuschreiben und erstmals in der Geschichte der Menschenrechte ein soziales Gewissen und soziale Solidarität hinsichtlich geschlechtsbezogener Gewalt zu etablieren. (ICG2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichheit und Vielfalt in Europa : kontextualisierte Perspektiven
Titelübersetzung:Equality and diversity in Europe : contextualized perspectives
Autor/in:
Baer, Susanne
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 16 (2007) H. 1, S. 57-66
Inhalt: Der Beitrag unterzieht die unterschiedlichen Gleichstellungskonzepte und Gleichstellungspolitiken einem Vergleich auf europäischer Ebene und skizziert forschungsstrategisch warum und in welcher Weise mehr vergleichende und transdisziplinäre Forschung einen Gewinn für die Analyse von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungspolitiken darstellt. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass sich die Frage nach den Erfolgsbedingungen von Gleichstellungsvorgaben, nach Instrumenten und Strategien, aber auch nach den Wirkungen von Gleichstellungspolitik nur komparativ in einer Kombination von feministischer Politikwissenschaft und Kenntnissen der rechtlichen Fundierung von Gleichstellungspolitik beantworten lassen. Einzelaspekte von Gleichstellungspolitiken aus politik-, sozial- und rechtswissenschaftlicher europäischer Perspektive werden in einem europäischen Nord-West-Vergleich (Gegenüberstellung des staatsorientierten Modells der skandinavischen Länder und des marktorientierten westeuropäischen Modells) und einem inner-nordischen Vergleich (Schweden, Finnland) erläutert. Voraussetzung für eine erfolgreiche komparative europäische Forschung zur Gleichstellungspolitik sind die Orientierung auf Gender als einer grundlegenden Kategorie sozialer, kultureller und konzeptioneller Annahmen und auf den Zusammenhang zwischen Gender und anderen kategorialen Zuschreibungen wie Intersektionalität und Interdependenzen. (IAB)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gender und Grundrechtsdogmatik : Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde im europäisierten Verfassungsrecht
Titelübersetzung:Gender and basic rights dogmatics : freedom, equality and human dignity in Europeanized constitutional law
Autor/in:
Baer, Susanne
Quelle: Transit : europäische Revue, (2005) H. 29, S. 115-124
Inhalt: Die europäische verfassungsrechtliche Tradition nimmt nur Teile der Trias "Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit" angemessen wahr, die Gleichheit ist unterbelichtet. Diese Tendenz wird als historisch gewachsene Verkürzung bezeichnet, in der die Freiheit Priorität genießt. Sie lässt sich mit guten Argumenten durch eine "integrierte Dogmatik" ersetzen, die allen drei Grundrechten und damit dem Gedanken der konstitutionalisierten Menschenrechte eher gerecht wird. Im Kern geht es der Autorin also um mehrere Grundrechte zugleich, genauer: um die Möglichkeit, Grundrechte gleichzeitig zu denken und auch anzuwenden. Das meint die Rede von einer "integrierten" Dogmatik der Grundrechte, die Einseitigkeiten der Vergangenheit zu verabschieden sucht. In diesen Konflikten zeigt sich auch, dass diebisherige Dogmatik ausblendet, welche Rolle Gender, also die Kategorie Geschlecht als Markierung bestimmter Hierarchisierungen, in rechtlich verhandelbaren Konflikten spielt. Der Beitrag diskutiert, was daraus folgt, wenn man berücksichtigt, wie sehr Hierarchisierungen wie "Geschlecht" und "Rasse" unser Denken und unsere Welten prägen. (ICA2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Vom Verbot der Geschlechtsdiskriminierung zum Schutz von Diversity : Umsetzung der neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland
Titelübersetzung:Ban on gender discrimination to protect diversity : implementation of the new EU anti-discrimination directives in Germany
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 37 (2004) H. 4, S. 394-412
Inhalt: "Die EU hat seit 1975 neun Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen erlassen, wobei die jüngste Richtlinie 2002/73/EG (Änderung der Richtlinie 76/207/EWG) erst bis zum 5. Oktober 2005 in nationales Recht umzusetzen ist. Orientiert an der Richtlinie 76/207/EWG (Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung) hat die EU im Jahr 2000 darüber hinaus mit den Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) und 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie Beschäftigung und Beruf) ihren Diskriminierungsschutz auf die Merkmale zugeschriebene Rasse und ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Ausrichtung ausgedehnt. Diese beiden Richtlinien hätten bereits bis zum 19. Juli bzw. 2. Dezember 2003 in Deutschland umgesetzt sein müssen. Die Kommission hat deshalb im Juli 2004 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ebenso wie auch gegen Belgien, Finnland, Griechenland, Luxemburg und Österreich eingeleitet." (Autorenreferat)
EuGH: Neues zur Geschlechtsdiskriminierung : Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 8.11.1990, DB 1991 S. 286
Titelübersetzung:European Court of Justice: latest information on sex discrimination : comments on the judgment of the European Court of Justice dated November 8, 1990, DB 1991 page 286
Autor/in:
Wißmann, Hellmut
Quelle: Der Betrieb : Wochenschrift für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Jg. 44 (1991) H. 12, S. 650-653
Inhalt: "Der Europäische Gerichtshof hat das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts bei der Einstellung auf Fälle ausgedehnt, in denen ein Bewerber wegen eines geschlechtsspezifischen Umstandes (Schwangerschaft, Zivildienst) gegenüber einem Konkurrenten desselben Geschlechts, bei dem dieser Umstand nicht vorliegt, benachteiligt wird. Damit wird z.B. im Gegensatz zur bisherigen BAG-Rechtsprechung die Frage nach der Schwangerschaft einer Bewerberin im Regelfall unzulässig." (Autorenreferat)