Inhalt: Das Gutachten kommt "zu dem Ergebnis, dass die im Regierungsentwurf des Landesgleichstellungsgesetzes vorgesehene Kopplung der staatlichen Mittelvergabe an frauenfördernde Maßnahmen sinnvoll und praktikabel ist und die Vorgaben zu Frauenförderplänen und Gleichstellungsbeauftragten eine wichtige Ergänzung darstellen. Anhand von Modellrechnungen wurden die quantitativen Effekte der Einbeziehung der Frauenförderung in die staatliche Mittelvergabe geprüft und Vorschläge zur Mittelverteilung nach dem Qualitäts- und Leistungskriterium 'Frauenförderung' entwickelt." (Autorenreferat)
Schlagwörter:Förderung; Nordrhein-Westfalen
CEWS Kategorie:Fördermaßnahmen, Hochschulen
Dokumenttyp:Graue Literatur, Bericht