Inhalt: In den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland wurden Ende der 80er Jahre durch Initiative der Frauengruppen Gleichstellungsregelungen eingeführt, die Frauen bei der Ausbildung, der Besetzung von Stellen und der Höhergruppierung bevorzugt berücksichtigen sollen. Allerdings wird die Effektivität der Gleichstellungspläne durch mangelnde Präzision und fehlende Verbindlichkeit der Maßnahmen sowie die aktuellen finanziellen Sparzwänge in Frage gestellt. Trotz der rechtlichen Grundlagen für die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender sind Frauen in den Aufsichtsgremien unterrepräsentiert. In einer synoptischen Zusammenstellung werden die Gleichstellungspläne (bzw. interne Vereinbarungen) von folgenden Sendern erläutert: Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg, NDR, Deutsche Welle, Radio Bremen, SFB, Süddeutscher Rundfunk, WDR, ZDF, Südwestfunk und Deutschland Radio.(DY)
Schlagwörter:journalistischer Beruf; privater Rundfunk; Kommunikatorforschung; ARD; ZDF; Berufssituation; Gleichstellung; beruflicher Aufstieg; Rundfunk; Medienrecht; Rundfunkanstalt; Deutsche Welle; Hessischer Rundfunk; Norddeutscher Rundfunk; Radio Bremen; Sender Freies Berlin; Süddeutscher Rundfunk; Westdeutscher Rundfunk; Rundfunkrat; Diskriminierung; Journalist; öffentlich-rechtliche Einrichtung; Förderung; Frauenbeauftragte; berufliche Weiterbildung
CEWS Kategorie:Fördermaßnahmen, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag