Geschlechtergerechtigkeit in NRW-Berufungsverfahren im Spannungsfeld von Hochschulautonomie, Organisationskultur und Qualitätssicherung
Titelübersetzung:Gender justice in appeal proceedings in North Rhine-Westphalia in the field of tension between university autonomy, organizational culture and quality assurance
Autor/in:
Gerding, Masha; Steinweg, Nina
Quelle: Journal Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW, (2012) Nr. 31, S. 28-36
Inhalt: Im Mittelpunkt der Analyse stehen die in NRW zu beobachtenden Prozesse in der Triade von Geschlechtergerechtigkeit, hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen und den hochschulinternen Veränderungen. Die Beschreibung verläuft entlang der wissenschaftspolitischen Forderungen des Wissenschaftsrates (WR) und der Trends, Berufungsverfahren zunehmend als Gegenstand von Qualitätssicherung zu begreifen und entsprechende Maßnahmen innerhalb der Hochschulen aufzulegen. Dies ist insofern in NRW aus Genderaspekten von hohem Interesse, als sich mit dem Hochschulfreiheitsgesetz 2006 das Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MIWF) weitestgehend aus den hochschulischen Angelegenheiten - auch bei der Berufung von Professorinnen und Professoren - herausgezogen hat. Gleichzeitig sollten Instrumente wie Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM) und der "Strukturfonds" wiederum die Finanzströme des Landes an die Hochschulen leiten, um auf die Erhöhung des Anteils an Professorinnen hinzuwirken. Seit 2012 hat das MIWF den Professorinnenparameter in die LOM zurückintegriert. (ICB2)
Die Berufung von ProfessorInnen: das geschlechtergerechte Berufungsverfahren und seine gerichtliche Überprüfung
Titelübersetzung:Appointing women professors: gender-equality appointment procedures and their judicial review
Autor/in:
Junghans, Lea
Quelle: Gender : Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Jg. 4 (2012) H. 1, S. 141-148
Inhalt: "Nicht geschlechtergerechte Berufungsverfahren sind rechtswidrig. Wenn Frauen in Berufungsverfahren keine oder nur geringere Chancen haben, dann ist dies nicht nur Ausdruck einer geschlechtsspezifischen Diskriminierungskultur im Hochschulwesen, sondern auch ein rechtliches Problem. Einige Gerichtsurteile über die Rechtmäßigkeit von Berufungsverfahren bieten Paradebeispiele für Verfahrensfehler, die zumeist zu Lasten von Frauen wirken. Obwohl Frauen sich erfolgreich auf Art. 33 II GG berufen konnten, findet das Prinzip der Bestenauslese in der Diskussion um geschlechtergerechte Berufungsverfahren nur unzureichend Beachtung. Die in den Gerichtsurteilen maßgebliche Bindungswirkung von Anforderungsprofilen wirft Fragen im Umgang mit Hinweisen auf fehlerhafte Ausschreibungstexte auf." (Autorenreferat)
Inhalt: "Non-gender-equality appointment procedures are unlawful. If women have no or less chance of being given a professorship than men, then that is not only an expression of the climate of gender discrimination within the university system, it also becomes a legal issue. Some court decisions concerning the lawfulness of such appointment procedures are prime examples of procedural errors that place women academics at a disadvantage. Although women have successfully relied on article 33 para. 2 of the Basic Law (Grundgesetz), this provision has not been taken seriously in the discussion of the gender-equality appointments of professors. The binding nature of job profiles that have come up in court cases raises questions about how to deal with flawed calls for applications." (author's abstract)
Vertragsförmige Vereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen als Instrument der Gleichstellung : das Beispiel Sachsen-Anhalt
Titelübersetzung:Contractual agreements between the state and universities as an equal opportunity instrument : the example of Saxony-Anhalt
Autor/in:
Kahlert, Heike
Quelle: Die Hochschule : Journal für Wissenschaft und Bildung, Jg. 17 (2008) H. 1, S. 132-149
Inhalt: Am Beispiel Sachsen-Anhalts wird auf empirischer Basis erörtert, wie die Umsetzung der in diesem Bundesland existierenden Zielvereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen zu den Aufgaben Gleichstellung der Geschlechter und Gender Mainstreaming erfolgt. Ausgehend vom sachsen-anhaltinischen Beispiel wird der Frage nachgegangen, welche umsetzungsbezogenen Chancen vertragsförmige Vereinbarungen für die hochschulbezogene Gleichstellungsarbeit bieten und welche Grenzen dieses Instrument mit sich bringt. Es werden die Zielsetzungen, Fragestellungen und das methodische Vorgehen der den Ausführungen zugrunde liegenden empirischen Studie vorgestellt, die die Perspektiven der sachsen-anhaltinischen Hochschulen - in Gestalt ihrer Leitungen - zur Umsetzung von Gender Mainstreaming abbildet. In diesem Zusammenhang wird dargelegt, warum das Beispiel Sachsen-Anhalt für die gleichstellungsbezogene Bewertung des Steuerungsinstruments der vertragsförmigen Vereinbarungen besonders interessant ist. Anschließend werden Ergebnisse der Untersuchung zusammenfassend diskutiert. Als Systematik dienen hierfür die beiden untersuchten Zielvereinbarungsperioden der Jahre 2003 bis 2005 und der Jahre 2006 bis 2010. Im abschließenden Fazit werden die Chancen und Grenzen der Umsetzung des Steuerungsinstruments der vertragsförmigen Vereinbarungen im Hinblick auf die hochschulische Gleichstellungsarbeit vor dem Hintergrund des sachsen-anhaltischen Beispiels eingeschätzt. (ICF2)
Frauenförderung und Hochschulreform : eine geschlechtergerechte Bilanz in der Bildungspolitik
Titelübersetzung:Promotion of women and university reform : a gender-friendly balance in educational policy
Autor/in:
Kiel, Sabine
Quelle: Forum Wissenschaft, Jg. 21 (2004) H. 3, S. 23-26
Inhalt: "Seit Jahrzehnten soll im Rahmen einer demokratischen Hochschulreform Frauenförderung und Gleichstellungspolitik vorangetrieben werden. So erlangen quantitativ mehr Frauen die Hochschulreife, beginnen ein Studium und schließen es erfolgreich ab. Doch spätestens in der weiteren akademischen Laufbahn sind Frauen immer noch deutlich unterrepräsentiert. Die Autorin unterzieht dies einer statistischen Analyse." (Textauszug)
Bevorzugte Geschlechtergerechtigkeit : zur ungleichheitspolitischen Bedeutung und Zielvereinbarungen zwischen Landesregierungen und Hochschulen
Titelübersetzung:Preferential gender justice : the meaning of inequality policy and target agreements between Bundesland governments and universities
Autor/in:
König, Karsten; Kreckel, Reinhard
Quelle: Die Hochschule : Journal für Wissenschaft und Bildung, Jg. 12 (2003) H. 2, S. 64-79
Inhalt: "Der Beitrag untersucht, welche Rolle soziale Werte in der gegenwärtigen hochschulpolitischen Diskussion in Deutschland spielen. Während die Debatte um Einsparpotenziale, Effizienzsteigerung und Elitenbildung die Tagesordnung bestimmen, wird kaum noch diskutiert, ob die Hochschulen sich auch für Studierende aus bildungsfernen Schichten öffnen, ob das Prinzip der sozialen Statusvererbung oder das der sozialen Öffnung beim Zugang zu Lebenschancen die Oberhand behält. Anhand von Zielvereinbarungen, Hochschulverträgen oder Hochschulpakten zwischen Landesregierungen und Hochschulen wird gezeigt, dass allenfalls die Chancengleichheit von Frauen und Männern als soziales Thema einen Platz in der hochschulpolitischen Debatte gefunden hat, dass soziale Ungleichheit in der hochschulpolitischen Debatte nicht vorkommt. Abschließend wird untersucht, wie weit sich die im Rahmen der Gleichstellungsdebatte entwickelten Maßnahmen auch als Instrumente einer sozialen Hochschulpolitik eignen könnten." (Autorenreferat)