Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz
Titelübersetzung:Equal pay for women and men requires an implementing act
Autor/in:
Pfarr, Heide
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 64 (2011) H. 5, S. 253-258
Inhalt: "Das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gilt im Prinzip bereits seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949. Darüber hinaus ist es auch im einfachen Recht sowie europarechtlich tief verankert. Das alles ändert aber nichts daran, dass gegen dieses Gleichheitsgebot in der Praxis vielfach verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2011 Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes verabschiedet und will diese in den Bundestag einbringen. Die Eckpunkte beruhen auf Leitlinien für ein Gesetz, die von einer Gruppe von Rechtsexpertinnen entwickelt worden sind. Der Beitrag plädiert für die Weiterentwicklung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes und stellt zugleich die ihm zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Überlegungen und Eckpunkte vor." (Autorenreferat)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Sparversion : Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Titelübersetzung:Application of the 'General Equal Treatment Act' : without expected legal action
Autor/in:
Rastetter, Daniela; Raasch, Sibylle
Quelle: Arbeit : Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 18 (2009) H. 3, S. 186-199
Inhalt: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz löste vor seiner Einführung Mitte 2006 kontroverse Diskussionen aus, insbesondere Arbeitgeber befürchteten Missbrauch und erhöhte Kosten. Eine Unternehmensbefragung anderthalb Jahre nach Einführung des Gesetzes mittels Interviews mit Personalverantwortlichen, Betriebsräten und Gleichstellungsakteuren untersucht, ob sich die Befürchtungen bewahrheitet haben. Die Ergebnisse zeigen, dass nicht nur Klagewellen ausgeblieben sind, sondern die Unternehmen auch nur in beschränktem Umfang ihre personalpolitischen Routinen verändert haben. Anpassungen gab es fast nur im Bereich der Stellenausschreibungen. Implikationen für Gleichstellungsfragen werden diskutiert." (Autorenreferat)
Inhalt: "The German 'General Equal Treatment Act' evoked controversial discussions before its introduction in mid-2006, particularly employers feared abuse and increased costs. One and a half years after the Act became effective a business survey investigated whether these fears have come true. This survey is based on interviews with personnel managers, works council and equality stakeholders. The results show that not only legal action failed to appear, but also the companies have changed their personnel policy only to a limited extent. Adjustments were almost just in the area of job advertisements. Implications for equality issues are being discussed." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauen ins Parlament! : Wahlsysteme und Frauenquoten im Fokus
Titelübersetzung:Women into parliament! : focus on electoral systems and quotas for women
Autor/in:
Krennerich, Michael
Quelle: Zeitschrift für Menschenrechte, Jg. 3 (2009) Nr. 1, S. 54-78
Inhalt: Die Vergleichsstudie untersucht unter Berücksichtigung von aktuellem empirischem Datenmaterial die Ausgestaltung der gleichberechtigten politischen Partizipation von Frauen in den Mitgliedsstaaten des Europarates. Diese politische Institution nimmt eine herausgehobene Rolle für den europäischen Menschenrechtsschutz ein und bekennt sich nachdrücklich zur Förderung der Frauenemanzipation. Die Ergebnisse gliedern sich in folgende Punkte: (1) die Etablierung des Frauenwahlrechts und seine Ausgestaltung, (2) das Wahlsystem und seine Auswirkungen (Mehrpersonenwahlkreise, Sperrklauseln, lose gebundene/freie Listen), (3) Frauenquoten (gesetzlich/freiwillig, reserved seats), (4) die politische Verantwortung der Parteien sowie (5) die Durchsetzung von politischen Reformen. 16 Staaten des Europarates weisen Anfang 2009 lediglich einen Frauenanteil zwischen 20 % und 30 % auf, ebenso viele gar nur zwischen 10 % und 20 %. Am unteren Ende der Europaratsmitglieder befinden sich, mit jeweils unter 10 %, die Türkei, Malta, Armenien, die Ukraine und das Schlusslicht Georgien. Sie sind nicht weit von den reinen Männerparlamenten entfernt, wie sie noch in einigen Staaten des Pazifiks und des Nahen Ostens vorzufinden sind. (ICG2)
Schlagwörter:Frauenförderung; Frauenpolitik; Europarat; Parlament; Wahlrecht; Wahlsystem; politische Kultur; politische Partizipation; Emanzipation; Gleichheit; Gleichberechtigung; Gleichbehandlung; Geschlechterpolitik; Geschlechterverhältnis; Chancengleichheit; Partei; Parteipolitik; politische Faktoren; Wahlkreis
From formal adoption to enforcement : post-accession shifts in EU impact on Hungary in the equality policy field
Titelübersetzung:Von formaler Annahme zur Durchsetzung : Auswirkungen des EU-Beitritts auf die Gleichstellungspolitik Ungarns
Autor/in:
Krizsan, Andrea
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 18 S.
Inhalt: "Research on EU conditionality in equality policy in Hungary shows that while the formal EU acquis has been transposed in a fast and successful way, its enforcement and application largely lag behind. Most researchers explain this weak enforcement with factors such as state capacity problems, the absence of inclusive policy making, and low norm resonance at the domestic level. This paper analyzes how changes in EU influence in the post-accession, post-conditionality period contribute to maintaining compliance with and improving the enforcement of EU equality policy in Hungary. It aims to understand implementation processes that take place in the post-accession period through the Hungarian case of equality policy. The paper argues that in order to capture the impact of the EU in the post-accession period, one must look beyond formal transposition-related mechanisms and increasingly at financial assistance and social learning mechanisms. While mechanisms connected to formal transposition might suggest major drawbacks in formal compliance, financial assistance and social learning mechanisms seem to address more directly the application and enforcement problems that Hungary faces in the equality realm. The paper shows that these mechanisms directly and indirectly impact the most crucial factors that determine enforcement - state capacity, the strength and involvement of civil society, and norm resonance. A slow but steady move toward sustainable improvement in enforcement is indicated." (author's abstract)
Post-accession compliance with EU gender equality legislation in post-communist new member states
Titelübersetzung:Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung nach dem EU-Beitritt in den postkommunistischen neuen Mitgliedstaaten
Autor/in:
Sedelmeier, Ulrich
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 20 S.
Inhalt: "This paper analyses the transposition of EU legislation on gender equality at the workplace in the Czech Republic, Hungary, Lithuania and Slovenia, as well as the enforcement powers of their national equality institutions. It does not find significant differences between post- and pre-accession compliance. Overall compliance can be considered good in Hungary, Lithuania, and Slovenia, while it is considerably worse in the Czech Republic - both pre- and post-accession. As an explanation for these variations in legal transposition and enforcement bodies, the paper finds two equifinal paths towards correct transposition of EU gender equality legislation and strong enforcement bodies: either the absence of high adjustment costs, or the combination of strong social democratic governments and NGOs with special expertise in EU gender equality legislation." (author's abstract)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und kanadische Human Rights-Gesetzgebung im Arbeitsverhältnis
Titelübersetzung:General Equal Opportunity Act and Canadian human rights legislation in the employment relationship
Autor/in:
Schreier, Michael
Quelle: Zeitschrift für ausländisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht, Jg. 21 (2007) H. 4, S. 309-330
Inhalt: "Der wirksame Schutz vor Diskriminierungen liegt schon seit langer Zeit im Blickfeld der Europäischen Gemeinschaft.' Diskriminierungsbekämpfung wird als ein Kernziel der EG verstanden,' weswegen relativ weit gehende entsprechende europarechtliche Vorgaben geschaffen wurden, die ins nationale Recht umzusetzen waren. Doch wie weit ist der Diskriminierungsschutz in Deutschland wirklich? Das Antidiskriminierungskonzept ist hierzulande mit dem am 18.08.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verhältnismäßig neu. Der Schutz vor Diskriminierung ist in Kanada hingegen seit vielen Jahrzehnten fester Bestandteil der arbeitsrechtlichen Rechtsordnung.' Die Systeme weisen grundsätzliche Ähnlichkeiten, aber auch Unterschiede, insbesondere hinsichtlich des Umfangs des Diskriminierungsschutzes, auf." (Autorenreferat)
Diversity Management: mehr Gewinn durch weniger Diskriminierung? : von der Differenz im Umgang mit Differenzen
Titelübersetzung:Diversity management: more profit through less discrimination? : the difference when dealing with differences
Autor/in:
Purtischert, Patricia
Quelle: Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Jg. 16 (2007) H. 1, S. 88-96
Inhalt: Der Beitrag setzt sich kritisch mit Diskursen zum Diversity Management als dem bisher größten Anwendungsfeld des Diversity-Ansatzes auseinander. Diversity-Management-Ansätze klingen oft so, als würden feministische Forderungen endlich in der Privatwirtschaft verwirklicht: Differenzen sollen anerkannt und aufgewertet, der Diskriminierungsschutz ausgebaut, Frauenquoten in den Unternehmensführungen erhöht und die Familien- und Erwerbsarbeit sinnvoll vereinbart werden können. Die Autorin analysiert die Reichweite derartiger Forderungen auf Grundlage der feministischen Theorie und zeigt so die Ausklammerung oder 'Unterbestimmung' des Machtbegriffs in vielen Diversity-Mangement-Ansätzen auf. Dem tendenziell entpolitisierten Zugang des Diversity Managements, in dem Differenzen als Ausdruck menschlicher Individualität erscheinen, stellt die feministische Theorie ein Nachdenken über Differenzen entgegen, das stets mit Reflexionen über Macht und Ungleichheit gekoppelt ist. Aus der Sicht der Autorin erweist sich die feministische Tradition daher als wichtiger Referenzpunkt für die kritische Auseinandersetzung mit dem als neoliberal diagnostizierten Phänomen des Diversity Managements. (IAB)
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen - Innovationshemmnis Männerdominanz beenden : Antrag der Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Titelübersetzung:Implement affirmative action on the labor market - end male dominance as an obstacle to innovation : application by the MPs and the faction of Alliance 90/The Green Party
Herausgeber/in:
Deutscher Bundestag Bündnis 90 - Die Grünen
Quelle: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, (2006) Dr. 16/712, 8 S.
Inhalt: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen verfolgt das Ziel, die Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verwirklichen und die strukturellen Hindernisse zu beseitigen, die Männer und Frauen in Familien mit Kindern daran hindern, eine gleichberechtigte Rolle im Erwerbsleben zu spielen. Gleichberechtigung wird als Aufgabe gesehen, die gesellschaftlich, politisch und gesetzlich begleitet und gestaltet werden muss. Betont wird die Verantwortung des Staates, den beteiligten Akteurinnen/ Akteuren klare Anreize zu einer Verhaltsänderung zu geben. Ziel ist es, Nachteile für Frauen im Erwerbsleben zu beseitigen und die Männerdominanz in der Wirtschaft zu beenden. Die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt und die verstärkte Übernahme von Familienarbeit durch Männer wird nicht nur als eine Frage von Geschlechtergerechtigkeit betrachtet, sondern auch als Voraussetzung für die notwendige Mobilisierung von Begabungsreserven und damit den Erhalt der Innovationsfähigkeit der Gesellschaft. In dem Antrag werden fünfzehn Forderungen an die Bundesregierung formuliert, deren Erfüllung die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen soll. (IAB)
Vom Verbot der Geschlechtsdiskriminierung zum Schutz von Diversity : Umsetzung der neuen EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland
Titelübersetzung:Ban on gender discrimination to protect diversity : implementation of the new EU anti-discrimination directives in Germany
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 37 (2004) H. 4, S. 394-412
Inhalt: "Die EU hat seit 1975 neun Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen erlassen, wobei die jüngste Richtlinie 2002/73/EG (Änderung der Richtlinie 76/207/EWG) erst bis zum 5. Oktober 2005 in nationales Recht umzusetzen ist. Orientiert an der Richtlinie 76/207/EWG (Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung) hat die EU im Jahr 2000 darüber hinaus mit den Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) und 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie Beschäftigung und Beruf) ihren Diskriminierungsschutz auf die Merkmale zugeschriebene Rasse und ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Ausrichtung ausgedehnt. Diese beiden Richtlinien hätten bereits bis zum 19. Juli bzw. 2. Dezember 2003 in Deutschland umgesetzt sein müssen. Die Kommission hat deshalb im Juli 2004 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ebenso wie auch gegen Belgien, Finnland, Griechenland, Luxemburg und Österreich eingeleitet." (Autorenreferat)