Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 31-48
Inhalt: Der Beitrag befasst sich mit den durch die derzeitige Hochschulpolitik des Bundes und der Länder verfolgten Reformen der Hochschul- und Wissenschaftsstrukturen, vornehmlich mit Veränderungen in der Personalstruktur, neuen Besoldungsformen, Juniorprofessoren, neuen Finanzierungsmodalitäten und neuen körperschaftlichen Organisationsformen wie z.B. Stiftungen. Auf diesem Hintergrund geht der Beitrag auch auf die besonderen Implikationen dieser Entwicklungen für die Frauenförderung und Gleichstellung in Forschung, Lehre und Hochschuladministration ein. Dabei werden einzelne Bereiche der Personalentwicklung beleuchtet, die für den Erhalt der Gleichstellungsstandards und -qualitäten eine besondere Bedeutung haben. Da es bei der Frauenförderung vornehmlich darum geht, wissenschaftliche Karrieren zu planen und zu realisieren, werden exemplarisch eine Studien- und Hochschulbiografie und ein exemplarischer Werdegang einer erfolgreich eingemündeten Nachwuchswissenschaftlerin aufgezeigt, die jedoch verdeutlichen, dass in jeder Phase und an jedem Übergang prinzipiell die Möglichkeit besteht, aus einem solchen Idealweg herauszufallen. Als weitere Problembereiche werden zum Abschluss das Zeitmanagement an Hochschulen im Sinne von geschlechtersensiblen Zeitgestalten sowie Besoldungs- und Finanzorganisation im Wissenschaftsbereich diskutiert. (ICH)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 49-72
Inhalt: Der Beitrag befasst sich kritisch mit den jüngsten Hochschulreformen, in deren Zentrum die Umbildung der Personalstruktur steht, wie das Beispiel Juniorprofessoren zeigt. Mit der Einführung der Juniorprofessur sind neue Chancen, jedoch auch Risiken verbunden, wie z.B. die Einengung und Reduzierung von Qualifikationswegen. Allerdings lässt sich aus frauenfördernder Perspektive eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf konstatieren, vor allem in Gestalt des Wegfalls der Habilitation und der Einschränkung des Hausberufungsverbotes. Das neue Hochschulrahmengesetz schafft zwar keine Quotenregelung, hat jedoch die Erhöhung des Anteils der Frauen in der Wissenschaft zum Ziel. Dennoch werden die vorgesehene Verjüngung der Wissenschaft durch das Juniorprofessurmodell und die neuen Befristungsregelungen dazu führen, dass gerade die Frauen in der Wissenschaft genau planen müssen, wann und wie sie ihre Familienbildung realisieren können. Weitere frauenförderliche Aktivitäten umfassen neben der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung in der Promotionsphase Karrierestrategien sowie Mentoring-Programme. Nur durch eine Vielzahl von Instrumenten und Aktivitäten kann Frauenförderung, Gender Mainstreaming und Gleichstellungsarbeit zum Motor eines nachhaltigen und zukunftsorientierten Hochschulmanagements werden. (ICH)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 73-91
Inhalt: "Frauenbeauftragte sollen in Berufungsverfahren an den deutschen Hochschulen dafür sorgen, dass Bewerberinnen dieselben Chancen wie Bewerber erhalten. Dafür wirken sie im Besonderen in den Berufungskommissionen mit. Eine Berufungskommission ist ein komplexes und intransparentes soziales System: Es folgt neben den formal festgelegten einer ganzen Reihe von ungeschriebenen Regeln, neben den sichtbaren gibt es versteckte Interaktionen, zwischen den Mitgliedern bestehen enorme Unterschiede in Status- und Wissensmacht. Entscheidungen resultieren aus gruppendynamischen Prozessen, zu denen jedes Kommissionsmitglied - inklusive der Frauenbeauftragten - in geringerem oder größerem Ausmaß beitragen kann. Geordnet nach dem Ablauf eines Berufungsverfahrens werden die spezifischen Agenda der einzelnen Phasen aufgezeigt. Es wird dargelegt, mit welchen Situationen, Konstellationen und Argumenten die Frauenbeauftragte rechnen sollte und wie sie sich vorbereiten und mitarbeiten kann, um ihren Auftrag zu ihrer Zufriedenheit zu erfüllen." (Autorenreferat)