Vertragsförmige Vereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen als Instrument der Gleichstellung : das Beispiel Sachsen-Anhalt
Titelübersetzung:Contractual agreements between the state and universities as an equal opportunity instrument : the example of Saxony-Anhalt
Autor/in:
Kahlert, Heike
Quelle: Die Hochschule : Journal für Wissenschaft und Bildung, Jg. 17 (2008) H. 1, S. 132-149
Inhalt: Am Beispiel Sachsen-Anhalts wird auf empirischer Basis erörtert, wie die Umsetzung der in diesem Bundesland existierenden Zielvereinbarungen zwischen Staat und Hochschulen zu den Aufgaben Gleichstellung der Geschlechter und Gender Mainstreaming erfolgt. Ausgehend vom sachsen-anhaltinischen Beispiel wird der Frage nachgegangen, welche umsetzungsbezogenen Chancen vertragsförmige Vereinbarungen für die hochschulbezogene Gleichstellungsarbeit bieten und welche Grenzen dieses Instrument mit sich bringt. Es werden die Zielsetzungen, Fragestellungen und das methodische Vorgehen der den Ausführungen zugrunde liegenden empirischen Studie vorgestellt, die die Perspektiven der sachsen-anhaltinischen Hochschulen - in Gestalt ihrer Leitungen - zur Umsetzung von Gender Mainstreaming abbildet. In diesem Zusammenhang wird dargelegt, warum das Beispiel Sachsen-Anhalt für die gleichstellungsbezogene Bewertung des Steuerungsinstruments der vertragsförmigen Vereinbarungen besonders interessant ist. Anschließend werden Ergebnisse der Untersuchung zusammenfassend diskutiert. Als Systematik dienen hierfür die beiden untersuchten Zielvereinbarungsperioden der Jahre 2003 bis 2005 und der Jahre 2006 bis 2010. Im abschließenden Fazit werden die Chancen und Grenzen der Umsetzung des Steuerungsinstruments der vertragsförmigen Vereinbarungen im Hinblick auf die hochschulische Gleichstellungsarbeit vor dem Hintergrund des sachsen-anhaltischen Beispiels eingeschätzt. (ICF2)
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, Jg. 22 (2004) H. 1, S. 73-91
Inhalt: "Frauenbeauftragte sollen in Berufungsverfahren an den deutschen Hochschulen dafür sorgen, dass Bewerberinnen dieselben Chancen wie Bewerber erhalten. Dafür wirken sie im Besonderen in den Berufungskommissionen mit. Eine Berufungskommission ist ein komplexes und intransparentes soziales System: Es folgt neben den formal festgelegten einer ganzen Reihe von ungeschriebenen Regeln, neben den sichtbaren gibt es versteckte Interaktionen, zwischen den Mitgliedern bestehen enorme Unterschiede in Status- und Wissensmacht. Entscheidungen resultieren aus gruppendynamischen Prozessen, zu denen jedes Kommissionsmitglied - inklusive der Frauenbeauftragten - in geringerem oder größerem Ausmaß beitragen kann. Geordnet nach dem Ablauf eines Berufungsverfahrens werden die spezifischen Agenda der einzelnen Phasen aufgezeigt. Es wird dargelegt, mit welchen Situationen, Konstellationen und Argumenten die Frauenbeauftragte rechnen sollte und wie sie sich vorbereiten und mitarbeiten kann, um ihren Auftrag zu ihrer Zufriedenheit zu erfüllen." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Hochschulen, Berufungsverfahren
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Gleichstellung oder Chancengleichheit? : Positionierung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in der neuen Hochschullandschaft
; (Dokumentation der 11. Tagung der BuKoF-Kommission 'Frauenforschung und Frauenförderung
an Hochschulen')
Herausgeber/in:
Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen
-BuKoF- Kommission "Frauenförderung und Frauenforschung an Fachhochschulen"
Quelle: Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen
-BuKoF- Kommission "Frauenförderung und Frauenforschung an Fachhochschulen"; München, 2001.
Schlagwörter:Chancengleichheit; Frauenbeauftragte
CEWS Kategorie:Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Hochschulen
Dokumenttyp:Graue Literatur, Bericht
Geschlechtergerechtes Studium : Defizite und Forderungen
Titelübersetzung:Gender-based academic studies : deficits and demands
Autor/in:
Färber, Christine
Quelle: Wissenschaft als Arbeit - Arbeit als Wissenschaftlerin. Sabine Lang (Hrsg.), Birgit Sauer (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1997, S. 144-156
Inhalt: Das Studium ist ein System der Männerförderung geblieben. Dies betrifft alle Stufen einer Hochschulausbildung, vom Studienzugang bis hin zu den Berufschancen und dem Verdienst der Absolventinnen. Der Beitrag der Autorin war ein Positionspapier der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen und hat das Ziel, daß Frauen unter den Studierenden eine Beteiligung erreichen, die dem Anteil von Frauen an der Bevölkerung entspricht. Zudem soll die Gestaltung des Studiums in inhaltlicher, didaktischer und organisatorischer Hinsicht den Ansprüchen von Frauen gerecht werden und beide Geschlechter optimal fördern. Sie erläutert verschiedene Forderungen zur Studienstrukturreform aus der Perspektive der Frauenförderung (eine erhebliche Steigerung des Frauenanteils bei Professuren ist erforderlich, Nachteile für Frauen beim Studienzugang sind abzubauen, bei ausreichenden Bewerbungen sollen 50 Prozent der Studienplätze eines Faches für Frauen reserviert werden etc.). Sie fordert, die Strukturdefizite zu beheben und die Didaktik an deutschen Hochschulen grundlegend zu reformieren. Im Anschluß skizziert sie Forderungen in Bezug auf die soziale Lage von Studentinnen, die finanziell schlechter gestellt sind als Studenten. So soll die Ausbildungsförderung unabhängig vom Einkommen eines Partners oder der Eltern gestaltet werden, um einen "geschlechtergerechten Zugang zum Studium" zu ermöglichen. Überlegungen zur Situation von Frauen mit Kind und zu Erwerbschancen frauentypischer akademischer Berufe schließen den Beitrag. (rk)