Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) : Tanzschritte auf dem Weg zur Gerechtigkeit im Erwerbsleben
Titelübersetzung:The General Equal Treatment Act (AGG) : dance steps on the road towards justice in working life
Autor/in:
Degen, Barbara
Quelle: Streit : feministische Rechtszeitschrift, Jg. 25 (2007) H. 1, S. 15-22
Inhalt: Die Verfasserin setzt sich mit dem neuen Gleichbehandlungsgesetz auseinander und stellt fest, dass es sehr allgemein ist. Sie analysiert die neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich der 'unmittelbaren Benachteiligung', 'mittelbaren Benachteiligung', 'Belästigung' und 'sexuellen Belästigung' und konstatiert Widrigkeiten gegenüber dem Grundgesetz und dem Europarecht. Die Verfasserin untersucht die Schadensersatzansprüche und die Vorschriften bezüglich der Antidiskriminierungsverbände, der Bundesantidiskriminierungsstelle und der arbeitsrechtlichen Verfahren bei Diskriminierungen. Abschließend wird die Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit diskutiert. (ICG)
CEWS Kategorie:Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Geschlecht und Arbeit im Recht - die rechtliche Regelung von Arbeit aus feministischer und gender-orientierter Sicht : Expertise im Auftrag des vom BMBF geförderten Projektes GendA - Netzwerk feministische Arbeitsforschung
Titelübersetzung:Gender and work in law - legal regulation of work from feminist and gender-oriented aspects : expert report on behalf of the GendA Project - Feminist Work Research Network - promoted by the Federal Ministry of Education and Research
Autor/in:
Kocher, Eva
Quelle: Institut für Politikwissenschaft GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, FB 03 Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Universität Marburg; Marburg (Discussion Papers / GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, 6/2004), 2003. 77 S.
Inhalt: Der Beitrag beleuchtet aus einer feministischen und gender-orientierten Perspektive die rechtliche Regelung sowohl der Produktions- und Erwerbsarbeit als auch der Reproduktions- und nicht materiell entgoltenen Arbeit. Die Analyse geht dabei von der Annahme aus, dass die ungleiche Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit zwischen den Geschlechtern einerseits Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern begründet, aufrechterhält und vertieft und andererseits die Entfaltungsfreiheit aller Menschen einschränkt. Die Ausführungen orientieren sich an den folgenden Leitfragen: (1) Wo spiegeln sich in der rechtlichen Regelung von Arbeit die geschlechtsspezifische Teilung der Arbeit und Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern? (2) Inwiefern trägt die rechtliche Regelung von Arbeit zu einer Vertiefung dieser Teilungen bei? (3) Wo finden sich im Recht emanzipatorische Potenziale, das heißt: Wie und wo wird über Recht versucht, bestehende Teilungen und Herrschaftsverhältnisse aufzuheben und zu ändern? Die Beantwortung beginnt mit einer knappen Darstellung der rechtlichen Regelung von 'Arbeits'-Tätigkeiten. Demnach bestimmt sich die rechtliche Regulierung nach dem Arbeits- und Sozialrecht, dem Zivilrecht oder dem Familienrecht. Auf dieser Grundlage wird in einem zweiten Schritt auf die tatbestandliche Abgrenzung dieser Regelungsbereiche (Anwendungsbereiche) sowie auf die Rechtsfolgen (d.h. die Inhalte der rechtlichen Regulierung, Regelungsbereiche) eingegangen. Der dritte Schritt befasst sich sodann mit der Funktionsweise und den Inhalten der arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbote sowie den Gleichstellungsverpflichtungen und -rechten. Im Anschluss werden entsprechende Entwicklungsperspektiven vorgestellt und zwar: (1) Prozessorientierte Antidiskriminierungs- und Gleichstellungskonzepte, (2) die Verbesserung der Durchsetzungsverfahren sowie (3) der Diskriminierungsschutz im Zivilrecht. Der fünfte Abschnitt informiert abschließend über Personen und (außer-)universitäre Institutionen (Forschung, Lehre, Publikationsorgane, Verbände), die sich im Interesse der Gleichstellung der Geschlechter kritisch mit dem Arbeitsrecht und den rechtlichen und sozial-ökonomischen Strukturen auseinandersetzen. (ICG2)
Peinlich berührt : sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen
Titelübersetzung:Touched in an embarrassing way : sexual harassment of women at universities
Herausgeber/in:
Bußmann, Hadumod; Lange, Katrin
Quelle: München: Frauenoffensive Verl., 1996. 158 S.
Inhalt: Sexuelle Belästigung an Hochschulen: die Palette sexueller Übergriffe, von denen an Hochschulen hauptsächlich Frauen in abhängigen Positionen (Studentinnen, Mittelbau) berichten, reicht von alltäglichen Diffamierungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen wie sexuelle Nötigung. Die Autorinnen des Sammelbandes verstehen die Duldung sexueller Belästigung an Hochschulen als Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot. Derartige Vorkommnisse und ihre Tabuisierung schränken die Entfaltungsmöglichkeiten für Frauen ein. Die Autorinnen analysieren sexuelle Übergriffe aus unterschiedlichen Positionen, insbesondere jedoch aus der Innenperspektive Betroffener. Anhand eines interkulturellen Vergleichs werden Forderungen entworfen und Konzepte vorgestellt, wie die Hochschulen in Deutschland sich ihrer Verantwortung stellen können. Zudem versuchen die Autorinnen durch individuelle und juristische Handlungsempfehlungen Betroffenen Hilfestellung zu vermitteln. Eine ausführliche Dokumentation politischer und juristischer Texte im Anhang schließt den Band ab. (rk)
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerk
Nichts als "political and sexual correctness"? : Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung an amerikanischen Hochschulen
Titelübersetzung:Nothing but "political and sexual correctness"? : measures against sexual harassment at American universities
Autor/in:
Zippel, Kathrin
Quelle: Peinlich berührt: sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. Hadumod Bußmann (Hrsg.), Katrin Lange (Hrsg.). München: Frauenoffensive Verl., 1996, S. 83-101
Inhalt: Im Unterschied zu deutschen Hochschulen befinden sich amerikanische Universitäten schon in der zweiten Phase der Auseinandersetzung und Abwehr. Bereits in den achtziger Jahren wurden hochschulspezifische Richtlinien gegen sexuelle Belästigung erlassen. Die Autorin unterscheidet generell zwei Ansätze im Umgang mit dem Problem: 1. die Verabschiedung von Universitätsrichtlinien und 2. die Durchführung breitangelegter Informationsveranstaltungen und Sensibilisierungsmaßnahmen. Die amerikanischen Reaktionen seien nur zu verstehen, wenn man die Perspektive derart erweitert, daß rechtliche Entwicklungen, strukturelle Bedingungen des Universitätswesens und der Status feministischer Bestrebungen in ihren wechselseitigen Bedingungszusammenhängen gesehen werden. Die Autorin skizziert die Situation an US-amerikanischen Universitäten und Colleges (Studium, Alltag etc.) sowie Daten zur sexuellen Belästigung. Es schließen sich Überlegungen zu "political and sexual correctness" - Diskussion in den USA an. Insgesamt waren es insbesondere die Erfolge feministischer Rechtsexpertinnen, die den Anstoß gaben, sexuelle Belästigung als Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz zu definieren. Es stelle sich jedoch für Hochschulen die Frage, auf welcher Seite sie bei Verfahren gegen Hochschulangehörige stehen. Die Autorin regt abschließend eine stärkere Orientierung deutscher Hochschulen an den entsprechenden Erfahrungen aus USA an. (rk)
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Sexuelle Diskriminierung als Machtmechanismus : vom Umgang der Hochschule mit einem unbequemen Thema
Titelübersetzung:Sexual discrimination as a power mechanism : how universities deal with a tricky subject
Autor/in:
Holzbecher, Monika
Quelle: Peinlich berührt: sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. Hadumod Bußmann (Hrsg.), Katrin Lange (Hrsg.). München: Frauenoffensive Verl., 1996, S. 20-35
Inhalt: Die Autorin skizziert Ergebnisse einer standardisierten sowie explorativen Untersuchung über sexuelle Belästigung an einer Fachhochschule im Jahr 1993/94. Überwiegend seien es Frauen, die von erlebten "Grenzüberschreitungen" berichten. Sie analysiert, wie sehr sich Frauen durch das nivellierende und abweisende Verhalten der Allgemeinheit sowie der Institution Hochschule in einer doppelten Opferrolle befinden, da sie Belästigungen erleiden und ihnen zugleich abgesprochen werde, sie als solche zu benennen. Die Autorin skizziert Formen von Abwehrstrategien und Denkgewohnheiten (Tabuisierung, Schuldumkehr, Leugnen etc.). Bislang gingen von den Hochschulen kaum Zeichen aus, Betroffene zu ermutigen, ein offizielles Vorgehen einzuklagen. Die Hochschulen sind gefordert, sich der Problematik zu stellen und Maßnahmen zu entwickeln. Nicht die Opfer tragen die Verantwortung zur Lösung der Problematik, sondern die Hochschulverantwortlichen haben die Aufgabe, Lern- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die frei von geschlechtsspezifischer Abwertung sind, so eine abschließende Forderung. (rk)
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Rechtliche Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung an Hochschulen
Titelübersetzung:Legal action against sexual harassment at universities
Autor/in:
Hörnle, Tatjana
Quelle: Peinlich berührt: sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. Hadumod Bußmann (Hrsg.), Katrin Lange (Hrsg.). München: Frauenoffensive Verl., 1996, S. 109-124
Inhalt: Für Frauen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, kommen insbesondere folgende rechtliche Abwehrmöglichkeiten in Betracht: das Arbeitsrecht bzw. das Dienstrecht. Die andere Möglichkeit ist, eine Strafanzeige zu erstatten bzw. den Belästiger vor dem Zivilgericht auf Zahlung einer Geldsumme als Schadensersatz zu verklagen. Die Autorin skizziert Elemente dieser Verfahren. Im Anschluß erläutert sie die Erfolgsaussichten von Strafverfahren. Sie stellt an Beispielen die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches vor (Nötigung zu sexuellen Handlungen, unerwünschter Körperkontakt etc.). Dann beschreibt sie an Beispielen arbeits- und dienstrechtliche Spielräume (Definition von sexueller Belästigung im Beschäftigtenschutzgesetz etc.) und erläutert die Übertragbarkeit des Beschäftigtenschutzgesetz auf betroffene Studentinnen. Trotz eines möglicherweise unsicheren Ausgangs ist jede begründete Beschwerde wichtig: zum einen werde die Beweisführung in eventuell späteren Fällen erleichtert, zum anderen wird sich ein unter Umständen erforderlicher Einstellungswandel beim Dienstherrn nur durch häufige Beschwerden einsetzen und damit der Einsicht weiterhelfen, daß sexuelle Belästigung an Hochschulen kein theoretisches Thema ist. (rk)