Titelübersetzung:Women's representatives at universities
Autor/in:
Färber, Christine
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 15 (1992) H. 4, S. 345-358
Inhalt: Die Geschichte der Frauenbeauftragten an den Hochschulen geht auf die feministische Politik und die Neue Frauenbewegung zurück, die Ende der 60er Jahre an den Hochschulen entstanden. Im vorliegenden Beitrag beschreibt die Autorin (Frauenbeauftragte der FU Berlin) die verschiedenen Rechte der Frauenbeauftragten, die für eine wirksame Frauenförderung Voraussetzung sind. Weiterhin wird auf die Probleme der Durchsetzung frauenpolitischer Forderungen eingegangen. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Beteiligung von Frauen an der akademischen Selbstverwaltung. (pmb)
Titelübersetzung:Personnel development: industrial university contacts
Autor/in:
Tolksdorf, Guido
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 13 (1990) H. 1, S. 12-17
Inhalt: In seinem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit Unternehmensaktivitäten, die auf die Entwicklung der Kontakte von Unternehmen zu den Hochschulen zwecks Mitarbeiterrekrutierung gerichtet sind. Beschrieben wird, wie sich diese Unternehmensbeziehungen, über die ursprüngliche Intention der Personalbeschaffung hinausgehend, zu Austausch- und Einflußbeziehungen ausweiten, die als "Hochschularbeit" zunehmende Bedeutung für die (Groß)Unternehmen wie auch für die Hochschulen erlangen. Neben der Personalrekrutierung werden Möglichkeiten der wechselseitigen wissenschaftlichen und an der Praxis orientierten Weiterbildung diskutiert. Die Schwierigkeiten der Unternehmen beim Aufbau bzw. Ausbau systematischer Hochschularbeit liegen in der funktionalen Differenzierung, die dem Personalwesen die Personalgewinnung, der Personalentwicklung (PE) die Weiterbildung, den Fachabteilungen die F&E und der Werbeabteilung bzw. Öffentlichkeitsarbeit die Imagegestaltung zuweist. Mit Hilfe soziologischen know hows können jedoch ressortübergreifende Konzeptionen entwickelt werden, die Fragen der "Ressourcenbeschaffung" generell koordinieren. (BE)
Könnte ein "Rosa-Rotes Teilzeitprogramm für Hochschullehrer" die Chancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs verbessern?
Titelübersetzung:Could a "Red-pink part-time program for university teachers" improve the chances for the scientific successor generation
Autor/in:
Grottian, Peter
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 9 (1986) H. 1, S. 65-69
Inhalt: Ausgehend von der Unterrepräsentanz und Benachteiligung von Frauen an den bundesdeutschen Universitäten, stellt der Autor das Modell des Teilzeit-Professors vor. Nach der vom Kuratorium der FU-Berlin inzwischen beschlossenen und praktizierten Regelung und der möglichen Erweiterung durch das Beamtenrechtsrahmengesetz (Juni 1984) bzw. die Landesgesetze, können Hochschullehrer auf Antrag ihrer Dienstpflichten um ein Viertel, ein Drittel oder um die Hälfte herabsetzen lassen. Die Herabsetzung bezieht sich gleichermaßen auf Lehre, Forschung und Selbstverwaltung. Die Dauer der Teilzeitbeschäftigung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Jahre. Die bisherige Praxis zeigt, daß die Möglichkeit der Teilzeitprofessur zu wenig genutzt wird. (KP)
Könnte ein "Rosa-Rotes Teilzeitprogramm für Hochschullehrer" die Chancen für den wissenschaftlichen
Nachwuchs verbessern?
Titelübersetzung:Could a "Red-pink part-time program for university teachers" improve the chances for
the scientific successor generation
Autor/in:
Grottian, Peter
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 9 (1986) H. 1, S. 65-69
Inhalt: Ausgehend von der Unterrepräsentanz und Benachteiligung von Frauen an den bundesdeutschen
Universitäten, stellt der Autor das Modell des Teilzeit-Professors vor. Nach der vom
Kuratorium der FU-Berlin inzwischen beschlossenen und praktizierten Regelung und der
möglichen Erweiterung durch das Beamtenrechtsrahmengesetz (Juni 1984) bzw. die Landesgesetze,
können Hochschullehrer auf Antrag ihrer Dienstpflichten um ein Viertel, ein Drittel
oder um die Hälfte herabsetzen lassen. Die Herabsetzung bezieht sich gleichermaßen
auf Lehre, Forschung und Selbstverwaltung. Die Dauer der Teilzeitbeschäftigung beträgt
mindestens fünf und höchstens zehn Jahre. Die bisherige Praxis zeigt, daß die Möglichkeit
der Teilzeitprofessur zu wenig genutzt wird. (KP)