Inhalt: Nahezu hundert Prozent der Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder sind Frauen. Schien dies bei der Einführung dieses Amtes vor rund 25 Jahren vor dem Hintergrund des damaligen Aufgabenspektrums und der gesellschaftspolitischen Hintergründe nicht hinterfragungsbedürftig, wird heute immer wieder die Frage nach der Öffnung des Amtes für Männer gestellt. Konkret stellen sich zwei Fragen: Dürfen männliche Beschäftigte das Amt der/des Gleichstellungsbeauftragten de lege lata begleiten und, falls dies nicht der Fall sein sollte, sollten sie es de lege ferenda begleiten können?
Schlagwörter:Gleichstellungsbeauftragte; Männer; Öffentliche Verwaltung; Öffentlicher Dienst
CEWS Kategorie:Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Geschlechterverhältnis
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz