Überwindung des Ernährermodells : Gleichstellung der Geschlechter oder Modernisierung der Rollenbilder für Privilegierte?
Titelübersetzung:Overcoming of the breadwinner model : equality between the genders or modernization of the role images for privileged people?
Autor/in:
Berghahn, Sabine; Wersig, Maria
Quelle: Gesicherte Existenz?: Gleichberechtigung und männliches Ernährermodell in Deutschland. Sabine Berghahn (Hrsg.), Maria Wersig (Hrsg.). Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges., 2013, S. 291
Inhalt: Das Ziel des vorliegenden Forschungsprojekts ist zu analysieren, ob und inwiefern im deutschen System der Existenzsicherung noch diskriminiert wird, und zwar auf mittelbare, strukturelle Weise. Es geht dabei um Diskriminierungen, die bei der Betrachtung der Schnittstellen zwischen verschiedenen Regelungsbereichen sichtbar werden und nur in interdisziplinärer Weise bearbeitet werden können. Das Aufspüren von strukturellen Diskriminierungen gibt auch eine Antwort auf die Frage nach den Gleichstellungshindernissen im deutschen System der Existenzsicherung. Das Projekt befasst sich also mit den Konstruktionselementen des männlichen Ernährermodells in Deutschland und ihren benachteiligenden Folgen für Frauen. Die Analyse bezieht sich vornehmlich auf eine "Sozialpolitik zweiter Ordnung", bei der es nicht um einzelne Rechte und Ansprüche oder Teilsysteme der Sozialpolitik geht, sondern gerade der Zusammenhang und die Interdependenzen zwischen verschiedenen Regularien der Absicherung überprüft und reflektiert werden. Im Ergebnis hat die Analyse deutlich gemacht, dass das Ernährermodell weiterhin normativ und strukturell gefördert wird und auf diese Weise maßgeblich dazu beiträgt, dass Frauen sich häufig keine eigenständige Existenzsicherung aufbauen können und daher, sofern sie in Partnerschaften leben, weiter von meist männlichen Ernährern abhängig bleiben. Bei der Analyse dieses Systems sind normative Widersprüche und empirische Bruchstellen zutage getreten, die bestimmte Reformen an entsprechenden Schnittstellen des ehelichen Unterhaltsrechts mit dem Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht nahe legen. (ICI2)
Quelle: Kritische politische Bildung: ein Handbuch. Bettina Lösch (Hrsg.), Andreas Thimmel (Hrsg.). Schwalbach: Wochenschau Verl. (Reihe Politik und Bildung), 2010, S. 229-239
Inhalt: Um die geschlechtsspezifischen Faktoren von Politik zu analysieren, zum Beispiel den Frauenausschluss aus politischen Entscheidungsgremien, das männerbündische Handeln von Politikern oder Frauen benachteiligende politische Maßnahmen, muss der Autorin zufolge danach gefragt werden, auf welche Weise staatliche Normen, Gesetze und Institutionen, also Parlamente, Regierungen und Verwaltungen, aber auch Parteien und Gewerkschaften, Geschlechterungleichheit in Gesellschaft und Politik herstellen bzw. verfestigen. In der politikwissenschaftlichen Geschlechterforschung verschob sich in den letzten 20 Jahren deshalb der Blick auf die Geschlechtlichkeit bzw. die Männlichkeit von politischen Institutionen und Normen. Um Politik als geschlechtlich strukturiertes Feld sichtbar zu machen, stellt die Autorin zunächst dar, was unter Geschlecht in der feministischen Politikwissenschaft verstanden wird. Im Anschluss daran systematisiert sie die geschlechterselektiven Strukturen und Mechanismen in der modernen Politik, um dann die Entwicklung moderner Politik und Staatlichkeit als männliches Terrain herauszuarbeiten. Sie wirft abschließend einen kritischen Blick auf das Politikfeld der Frauen- und Gleichstellungspolitik und geht der Frage nach, ob Geschlechtergerechtigkeit möglich ist. (ICI2)
Frauenrechte sind Menschenrechte : transnationale Frauenbewegungspolitik zwischen Erfolgsgeschichte und Rückschlägen
Titelübersetzung:Women's rights are human rights : transnational women's movement policy between a success story and setbacks
Autor/in:
Dackweiler, Regina-Maria
Quelle: Zeitschrift für Menschenrechte, Jg. 3 (2009) Nr. 1, S. 37-53
Inhalt: Der Beitrag zur Geschlechterforschung befasst sich mit folgender Frage: Wer sind die Antagonisten der errungenen geschlechtergerechten Normen und mit welchen Argumenten auf den diplomatischen Vorder- und Hinterbühnen versuchen sie, Frauen-/Menschenrechte auch mit Blick auf geschlechtsbezogene Gewalt anzufechten bzw. zu unterlaufen? Zur Beantwortung werden im ersten Schritt zunächst die Ausgangsbedingungen und Entwicklungsfaktoren dieses globalen, frauenbewegungspolitischen Prozesses rekonstruiert, innerhalb dessen es zur Redefinition der Frauen- als Menschenrechte kommen konnte. Im zweiten Schritt wird sodann aufgezeigt, welche Bedeutung dem Zusammenspiel von nationalen und transnational agierenden Frauenbewegungen und deren Diskurs der 'Frauenrechte sind Menschenrechte' für die Normen- und Maßnahmenregenerierung im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen auch im sozialen Nahraum zukommt. Im dritten Schritt richtet sich abschließend der Blick auf drohende Rückschritte im Bereich der Frauen-/Menschenrechte. Hierbei geht die Autorin von der These aus, dass es den transnational agierenden Frauenbewegungen auf Basis neuer Ressourcen und veränderter politischer Chancenstrukturen gelungen ist, sich im Rekurs auf den Deutungsrahmen 'Frauen sind Menschenrechte' in die seit Ende der 1980er Jahre sich verdichtende globale Menschenrechtskultur einzuschreiben und erstmals in der Geschichte der Menschenrechte ein soziales Gewissen und soziale Solidarität hinsichtlich geschlechtsbezogener Gewalt zu etablieren. (ICG2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Geschlechterverhältnis, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauenförderung im Wandel : Gender Mainstreaming in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik
Titelübersetzung:Change in the promotion of women : gender mainstreaming in labor market policy in Austria
Autor/in:
Leitner, Andrea
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl. (Campus Forschung, 918), 2007. 264 S.
Inhalt: "Mit Gender Mainstreaming soll die Gleichstellung der Frau in Institutionen und Behörden systematisch umgesetzt werden. Andrea Leitner untersucht am Beispiel des österreichischen Arbeitsmarktservices die Chancen und Grenzen des Konzepts. Dort wurde Gender Mainstreaming zwar verankert, doch subtile Benachteiligungen so das Ergebnis ihrer Studie - sind weiter wirksam. Überdies droht die Gefahr, dass sich das Konzept auf angeordnetes Verwaltungshandeln reduziert und der inhaltliche Anspruch verlorengeht." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Monographie
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 : Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (SEK(2006)275)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men from 2006 to 2010 : communication by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions (SEK(2006)275)
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 23 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Inhalt: Das Papier enthält einen Bericht des Kultur- und Bildungsausschusses des Europarates sowie ein erläuterndes Memorandum zu den de facto und de jure bestehenden Ungleichheiten von Frauen und Männern im Bildungswesen der Mitgliedsstaaten. Es wird festgestellt, daß männliche Vorstellungen von geschlechtsspezifischen und ethnischen Ungleichheiten dominieren und der Gleichstellungsprozeß in vielen Ländern Europas stagniert oder sogar rückläufig ist. In einem Empfehlungsentwurf wird die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter bekräftigt und werden folgende Maßnahmen gefordert: (1) Garantie des freien Zugangs zur Bildung und freie Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Schul- und Berufsausbildung; (2) Verurteilung von physischer und verbaler sexueller Belästigung und Gewalt; (3) Chancengleichheit für Frauen und Mütter am Arbeitsplatz; (4) Förderung der gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen an Entscheidungen; (5) Verbesserung der Forschung zu geschlechtssensiblen und kulturellen Fragen; (6) Steigerung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schule. (pra)
Quelle: Alsbach-Hähnlein: Leuchtturm-Verl. (Blickfeld Hochschule : Schriftenreihe zur Hochschullehre und Hochschulforschung, Bd. 2), 1991. 241 S.
Inhalt: In einer Zusammenstellung über die Inhalte von Frauenpolitik an den Hochschulen werden die verschiedenen Problemstellungen, Entwicklungstendenzen und Anwendungsbereiche angesprochen. der Band will einem Informationsbedarf über Frauen im Wissenschaftsbetrieb entgegenkommen und die erreichten Ziele im Unterschied noch durchzusetzender Forderungen der feministischen Politik verdeutlichen. Die Ziele der Frauenpolitik liegen angesichts der deutlichen Unterrepräsentation von Frauen in wissenschaftlichen Qualifikationsstellen in der Erreichung von Chancengleichheit und der Bekämpfung von Diskriminierung an den Hochschulen. Die Durchsetzung des Frauenförderungsgesetzes mit einer Quotierungsregelung, die regionalen Frauenförderpläne oder die Errichtung des Amtes einer Frauenbeauftragten zeugen zum Beispiel von einem langen Prozeß der Auseinandersetzungen. Nach einer Beschreibung der Frauenpolitik in den 80er Jahren werden Erfahrungsberichte, mögliche Handlungsstrategien und Zukunftsperspektiven aufgezeigt. (ICE)