Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) : Tanzschritte auf dem Weg zur Gerechtigkeit im Erwerbsleben
Titelübersetzung:The General Equal Treatment Act (AGG) : dance steps on the road towards justice in working life
Autor/in:
Degen, Barbara
Quelle: Streit : feministische Rechtszeitschrift, Jg. 25 (2007) H. 1, S. 15-22
Inhalt: Die Verfasserin setzt sich mit dem neuen Gleichbehandlungsgesetz auseinander und stellt fest, dass es sehr allgemein ist. Sie analysiert die neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich der 'unmittelbaren Benachteiligung', 'mittelbaren Benachteiligung', 'Belästigung' und 'sexuellen Belästigung' und konstatiert Widrigkeiten gegenüber dem Grundgesetz und dem Europarecht. Die Verfasserin untersucht die Schadensersatzansprüche und die Vorschriften bezüglich der Antidiskriminierungsverbände, der Bundesantidiskriminierungsstelle und der arbeitsrechtlichen Verfahren bei Diskriminierungen. Abschließend wird die Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit diskutiert. (ICG)
Quelle: Regieren in der Bundesrepublik Deutschland: Innen- und Außenpolitik seit 1949. Manfred G. Schmidt (Hrsg.), Reimut Zohlnhöfer (Hrsg.). Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwiss., 2006, S. 263-281
Inhalt: Gleichstellungspolitik ist in Deutschland von außen, insbesondere von der EU und von transnationalen Gleichstellungsadvokatinnen, die die Offenheit der supranationalen Organisationen zu nutzen gewusst haben, angestoßen worden. Es hat sich ein EU-Gleichstellungsregime ausgebildet, auf das Deutschland durch eine sich vertiefende Gleichstellungspolitik antworten musste. In dem Maße, wie die EU Tatbestände und potentiell Betroffene von Diskriminierung weiter fasste, sind diese geschlechtsunspezifischer geworden. Frauen riskieren allerdings, nun in ihren besonderen Belangen weniger gesehen zu werden.(GB)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Geschlecht und Arbeit im Recht - die rechtliche Regelung von Arbeit aus feministischer und gender-orientierter Sicht : Expertise im Auftrag des vom BMBF geförderten Projektes GendA - Netzwerk feministische Arbeitsforschung
Titelübersetzung:Gender and work in law - legal regulation of work from feminist and gender-oriented aspects : expert report on behalf of the GendA Project - Feminist Work Research Network - promoted by the Federal Ministry of Education and Research
Autor/in:
Kocher, Eva
Quelle: Institut für Politikwissenschaft GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, FB 03 Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Universität Marburg; Marburg (Discussion Papers / GendA - Netzwerk Feministische Arbeitsforschung, 6/2004), 2003. 77 S.
Inhalt: Der Beitrag beleuchtet aus einer feministischen und gender-orientierten Perspektive die rechtliche Regelung sowohl der Produktions- und Erwerbsarbeit als auch der Reproduktions- und nicht materiell entgoltenen Arbeit. Die Analyse geht dabei von der Annahme aus, dass die ungleiche Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit zwischen den Geschlechtern einerseits Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern begründet, aufrechterhält und vertieft und andererseits die Entfaltungsfreiheit aller Menschen einschränkt. Die Ausführungen orientieren sich an den folgenden Leitfragen: (1) Wo spiegeln sich in der rechtlichen Regelung von Arbeit die geschlechtsspezifische Teilung der Arbeit und Herrschaftsverhältnisse zwischen den Geschlechtern? (2) Inwiefern trägt die rechtliche Regelung von Arbeit zu einer Vertiefung dieser Teilungen bei? (3) Wo finden sich im Recht emanzipatorische Potenziale, das heißt: Wie und wo wird über Recht versucht, bestehende Teilungen und Herrschaftsverhältnisse aufzuheben und zu ändern? Die Beantwortung beginnt mit einer knappen Darstellung der rechtlichen Regelung von 'Arbeits'-Tätigkeiten. Demnach bestimmt sich die rechtliche Regulierung nach dem Arbeits- und Sozialrecht, dem Zivilrecht oder dem Familienrecht. Auf dieser Grundlage wird in einem zweiten Schritt auf die tatbestandliche Abgrenzung dieser Regelungsbereiche (Anwendungsbereiche) sowie auf die Rechtsfolgen (d.h. die Inhalte der rechtlichen Regulierung, Regelungsbereiche) eingegangen. Der dritte Schritt befasst sich sodann mit der Funktionsweise und den Inhalten der arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbote sowie den Gleichstellungsverpflichtungen und -rechten. Im Anschluss werden entsprechende Entwicklungsperspektiven vorgestellt und zwar: (1) Prozessorientierte Antidiskriminierungs- und Gleichstellungskonzepte, (2) die Verbesserung der Durchsetzungsverfahren sowie (3) der Diskriminierungsschutz im Zivilrecht. Der fünfte Abschnitt informiert abschließend über Personen und (außer-)universitäre Institutionen (Forschung, Lehre, Publikationsorgane, Verbände), die sich im Interesse der Gleichstellung der Geschlechter kritisch mit dem Arbeitsrecht und den rechtlichen und sozial-ökonomischen Strukturen auseinandersetzen. (ICG2)
Inhalt: Das Papier enthält einen Bericht des Kultur- und Bildungsausschusses des Europarates sowie ein erläuterndes Memorandum zu den de facto und de jure bestehenden Ungleichheiten von Frauen und Männern im Bildungswesen der Mitgliedsstaaten. Es wird festgestellt, daß männliche Vorstellungen von geschlechtsspezifischen und ethnischen Ungleichheiten dominieren und der Gleichstellungsprozeß in vielen Ländern Europas stagniert oder sogar rückläufig ist. In einem Empfehlungsentwurf wird die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter bekräftigt und werden folgende Maßnahmen gefordert: (1) Garantie des freien Zugangs zur Bildung und freie Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Schul- und Berufsausbildung; (2) Verurteilung von physischer und verbaler sexueller Belästigung und Gewalt; (3) Chancengleichheit für Frauen und Mütter am Arbeitsplatz; (4) Förderung der gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen an Entscheidungen; (5) Verbesserung der Forschung zu geschlechtssensiblen und kulturellen Fragen; (6) Steigerung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die Gleichstellung der Geschlechter in der Schule. (pra)