Inhalt: Dass Frauen zum Studium der Rechtswissenschaften erstmalig 1900 in Baden, zur 1. juristischen Staatsprüfung am 1. August 1912 in Bayern – in Preußen gar erst 1919 – zugelassen wurden, wer weiß das heute noch? Erst mit Wirkung vom 1. Juli 1922 konnten Frauen die Fähigkeit zum Richteramt erwerben und damit z.B. Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen werden. Die Zulassung zu Studium und Beruf wurde vor allem von dem 1914 gegründeten Deutschen Juristinnenverein erkämpft. Ab 1933 wurden die Frauen durch gesetzliches Verbot aus ihren Berufen verdrängt und konnten erst nach 1945 wieder als Juristinnen arbeiten.
Im westlichen Teil Deutschlands haben sich Juristinnen 1948 im Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) zusammengefunden, der sich als Nachfolgeorganisation des Deutschen Juristinnenvereins versteht.
Die Dokumentation zeichnet den dornenreichen Weg der Juristinnen in Deutschland von 1900 bis 2003 nach und stellt gleichzeitig die Arbeit des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) und den Einsatz der Juristinnen für die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frauen insbesondere in der Gesetzgebung dar. Die aktualisierte vierte Auflage wurde durch weitere Lebensbilder hervorragender Vertreterinnen dieser Profession ergänzt.
Schlagwörter:Berufsforschung; Juristin; Rechtswissenschaft; Wissenschaftsgeschichte
CEWS Kategorie:Netzwerke und Organisationen, Studium und Studierende, Wissenschaft als Beruf
Dokumenttyp:Sammelwerk