Peinlich berührt : sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen
Titelübersetzung:Touched in an embarrassing way : sexual harassment of women at universities
Herausgeber/in:
Bußmann, Hadumod; Lange, Katrin
Quelle: München: Frauenoffensive Verl., 1996. 158 S.
Inhalt: Sexuelle Belästigung an Hochschulen: die Palette sexueller Übergriffe, von denen an Hochschulen hauptsächlich Frauen in abhängigen Positionen (Studentinnen, Mittelbau) berichten, reicht von alltäglichen Diffamierungen bis hin zu strafrechtlich relevanten Tatbeständen wie sexuelle Nötigung. Die Autorinnen des Sammelbandes verstehen die Duldung sexueller Belästigung an Hochschulen als Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot. Derartige Vorkommnisse und ihre Tabuisierung schränken die Entfaltungsmöglichkeiten für Frauen ein. Die Autorinnen analysieren sexuelle Übergriffe aus unterschiedlichen Positionen, insbesondere jedoch aus der Innenperspektive Betroffener. Anhand eines interkulturellen Vergleichs werden Forderungen entworfen und Konzepte vorgestellt, wie die Hochschulen in Deutschland sich ihrer Verantwortung stellen können. Zudem versuchen die Autorinnen durch individuelle und juristische Handlungsempfehlungen Betroffenen Hilfestellung zu vermitteln. Eine ausführliche Dokumentation politischer und juristischer Texte im Anhang schließt den Band ab. (rk)
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerk
Sexuelle Diskriminierung als Machtmechanismus : vom Umgang der Hochschule mit einem unbequemen Thema
Titelübersetzung:Sexual discrimination as a power mechanism : how universities deal with a tricky subject
Autor/in:
Holzbecher, Monika
Quelle: Peinlich berührt: sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. Hadumod Bußmann (Hrsg.), Katrin Lange (Hrsg.). München: Frauenoffensive Verl., 1996, S. 20-35
Inhalt: Die Autorin skizziert Ergebnisse einer standardisierten sowie explorativen Untersuchung über sexuelle Belästigung an einer Fachhochschule im Jahr 1993/94. Überwiegend seien es Frauen, die von erlebten "Grenzüberschreitungen" berichten. Sie analysiert, wie sehr sich Frauen durch das nivellierende und abweisende Verhalten der Allgemeinheit sowie der Institution Hochschule in einer doppelten Opferrolle befinden, da sie Belästigungen erleiden und ihnen zugleich abgesprochen werde, sie als solche zu benennen. Die Autorin skizziert Formen von Abwehrstrategien und Denkgewohnheiten (Tabuisierung, Schuldumkehr, Leugnen etc.). Bislang gingen von den Hochschulen kaum Zeichen aus, Betroffene zu ermutigen, ein offizielles Vorgehen einzuklagen. Die Hochschulen sind gefordert, sich der Problematik zu stellen und Maßnahmen zu entwickeln. Nicht die Opfer tragen die Verantwortung zur Lösung der Problematik, sondern die Hochschulverantwortlichen haben die Aufgabe, Lern- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die frei von geschlechtsspezifischer Abwertung sind, so eine abschließende Forderung. (rk)
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Rechtliche Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung an Hochschulen
Titelübersetzung:Legal action against sexual harassment at universities
Autor/in:
Hörnle, Tatjana
Quelle: Peinlich berührt: sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. Hadumod Bußmann (Hrsg.), Katrin Lange (Hrsg.). München: Frauenoffensive Verl., 1996, S. 109-124
Inhalt: Für Frauen, die von sexueller Belästigung betroffen sind, kommen insbesondere folgende rechtliche Abwehrmöglichkeiten in Betracht: das Arbeitsrecht bzw. das Dienstrecht. Die andere Möglichkeit ist, eine Strafanzeige zu erstatten bzw. den Belästiger vor dem Zivilgericht auf Zahlung einer Geldsumme als Schadensersatz zu verklagen. Die Autorin skizziert Elemente dieser Verfahren. Im Anschluß erläutert sie die Erfolgsaussichten von Strafverfahren. Sie stellt an Beispielen die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches vor (Nötigung zu sexuellen Handlungen, unerwünschter Körperkontakt etc.). Dann beschreibt sie an Beispielen arbeits- und dienstrechtliche Spielräume (Definition von sexueller Belästigung im Beschäftigtenschutzgesetz etc.) und erläutert die Übertragbarkeit des Beschäftigtenschutzgesetz auf betroffene Studentinnen. Trotz eines möglicherweise unsicheren Ausgangs ist jede begründete Beschwerde wichtig: zum einen werde die Beweisführung in eventuell späteren Fällen erleichtert, zum anderen wird sich ein unter Umständen erforderlicher Einstellungswandel beim Dienstherrn nur durch häufige Beschwerden einsetzen und damit der Einsicht weiterhelfen, daß sexuelle Belästigung an Hochschulen kein theoretisches Thema ist. (rk)
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Sexuelle Grenzverletzungen im Lichte akademischer Gleichstellungspolitik
Titelübersetzung:Violations of sexual boundaries in the light of academic equality policy
Autor/in:
Bußmann, Hadumod; Lange, Katrin
Quelle: Peinlich berührt: sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. Hadumod Bußmann (Hrsg.), Katrin Lange (Hrsg.). München: Frauenoffensive Verl., 1996, S. 9-19
Inhalt: Ausgehend von verschiedenen Formen sexueller Belästigung an Hochschulen skizzieren die Herausgeberinnen des Sammelbandes in ihrem einleitenden Beitrag den Umgang mit diesem Thema an Hochschulen in Deutschland. Im Bewußtsein der meisten Hochschulangehörigen gelte die Universität als ein Ort aufgeklärten, emanzipierten Miteinanders. Daß von tatsächlichen Belästigungen an Hochschulen nur wenig bekannt werde, sei eine unmittelbare Folge des akademischen Umgangs mit dem Thema. Werden Verantwortliche mit konkreten Fällen konfrontiert, werde häufig versucht, den Vorfall als "großes Mißverständnis" darzustellen. Die Autorinnen beurteilen die Realität sexueller Belästigungen an Hochschulen mit ihren negativen Folgen als Indiz für die Chancenungleichheit der Geschlechter, die zu beseitigen Hochschulen nach Paragraph 2 des Hochschulrahmengesetzes verpflichtet sind. Sie gehen in diesem Kontext auf Frauenförderpläne ein und erläutern abschließend Überlegungen zur strukturellen Einbettung und Zielsetzung einer zentralen Beratungs- und Vermittlungsstelle für derartige Probleme. (rk)