Gender and the right to non-discrimination in international human rights law
Autor/in:
Netkova, Bistra
Quelle: Journal of Liberty and International Affairs, 1 (2016) 3, S 20-29
Inhalt: Discrimination against women based on the fact that they are women is a deeply rooted practice in all societies. However, the level of discrimination varies greatly with the level of development of the given society and strongly influences and vice versa it is influenced by the status of women in a given society. Addressing this gender-based discrimination is a difficult task because it is closely linked to the concept of equality, and state’s action and inactions. The article establishes that the States parties’ obligation is to ensure that there is no direct or indirect discrimination against women in their laws, sanctions, and other remedies and those women are protected against discrimination in the public, as well as, in the private spheres.
Schlagwörter:Frauenfeindlichkeit; mysogyny; Diskriminierung; discrimination; gender-specific factors; sozialer Status; social status; Gleichstellung; affirmative action; Gleichheit; equality; Menschenrechte; human rights; woman; internationales Recht; international law; Gleichbehandlung; equal treatment; Frauenpolitik; women's policy; Chancengleichheit; equal opportunity; Rechtsnorm; legal norm; direct and indirect discrimination; CEDAW; ECHR; HRC of the ICCPR
SSOAR Kategorie:Recht, Frauen- und Geschlechterforschung
Die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer erfordert ein Durchsetzungsgesetz
Titelübersetzung:Equal pay for women and men requires an implementing act
Autor/in:
Pfarr, Heide
Quelle: WSI Mitteilungen : Monatszeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung, Jg. 64 (2011) H. 5, S. 253-258
Inhalt: "Das Gebot der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gilt im Prinzip bereits seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949. Darüber hinaus ist es auch im einfachen Recht sowie europarechtlich tief verankert. Das alles ändert aber nichts daran, dass gegen dieses Gleichheitsgebot in der Praxis vielfach verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2011 Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes verabschiedet und will diese in den Bundestag einbringen. Die Eckpunkte beruhen auf Leitlinien für ein Gesetz, die von einer Gruppe von Rechtsexpertinnen entwickelt worden sind. Der Beitrag plädiert für die Weiterentwicklung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes und stellt zugleich die ihm zugrunde liegenden rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Überlegungen und Eckpunkte vor." (Autorenreferat)
Gleichstellungspolitische Rahmenbedingungen für das betriebliche Handeln
Titelübersetzung:General equal opportunity policy conditions for company action
Autor/in:
Bothfeld, Silke; Hübers, Sebastian; Rouault, Sophie
Quelle: Geschlechterungleichheiten im Betrieb: Arbeit, Entlohnung und Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Silke Bothfeld (Projektleiter), Christina Klenner (Projektleiter), Astrid Ziegler (Projektleiter), Manuela Maschke (Projektleiter). Berlin: Ed. Sigma (Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung), 2010, S. 21-88
Inhalt: Ein internationaler Vergleich der Bundesrepublik Deutschland mit Schweden, der Schweiz, Frankreich und den USA macht Defizite der deutschen Gleichstellungspolitik sichtbar. Es zeigen sich erhebliche Varianzen hinsichtlich des Standes der erreichten beruflichen Gleichstellung. Die gleichstellungspolitischen Erfahrungen in der Schweiz und den USA zeigen, dass es auch ohne die durch die Gleichstellungspolitik der EU betriebene Harmonisierung zu vorbildlichen Entwicklungen kommen kann, an denen sich die deutsche Gleichstellungspolitik orientieren könnte. Das französische Beispiel macht die Notwendigkeit der Verknüpfung von Berichts- und Planpflichten mit substanziellen Sanktionsregelungen auf der einen und Informations- und Beratungsstrukturen auf der anderen Seite deutlich. Das schwedische Gleichstellungsmodell setzt vor allem auf Mediation, Information und Beratung. Die deutsche Strategie zur beruflichen Gleichstellung zeigt Defizite hinsichtlich der drei Instrumententypen Kontrolle, Monitoring und institutionalisierte Beratung. Die Wirksamkeit der Gleichstellungspolitik könnte durch die Einbeziehung anderer Diskriminierungstatbestände unterlaufen werden. Sozialpolitische Rahmenbedingungen und arbeitsrechtliche Regelungen sind notwendige, aber keine hinreichenden Bedingungen für Gleichstellung. (ICE2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Sparversion : Ergebnisse einer Unternehmensbefragung
Titelübersetzung:Application of the 'General Equal Treatment Act' : without expected legal action
Autor/in:
Rastetter, Daniela; Raasch, Sibylle
Quelle: Arbeit : Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, Jg. 18 (2009) H. 3, S. 186-199
Inhalt: "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz löste vor seiner Einführung Mitte 2006 kontroverse Diskussionen aus, insbesondere Arbeitgeber befürchteten Missbrauch und erhöhte Kosten. Eine Unternehmensbefragung anderthalb Jahre nach Einführung des Gesetzes mittels Interviews mit Personalverantwortlichen, Betriebsräten und Gleichstellungsakteuren untersucht, ob sich die Befürchtungen bewahrheitet haben. Die Ergebnisse zeigen, dass nicht nur Klagewellen ausgeblieben sind, sondern die Unternehmen auch nur in beschränktem Umfang ihre personalpolitischen Routinen verändert haben. Anpassungen gab es fast nur im Bereich der Stellenausschreibungen. Implikationen für Gleichstellungsfragen werden diskutiert." (Autorenreferat)
Inhalt: "The German 'General Equal Treatment Act' evoked controversial discussions before its introduction in mid-2006, particularly employers feared abuse and increased costs. One and a half years after the Act became effective a business survey investigated whether these fears have come true. This survey is based on interviews with personnel managers, works council and equality stakeholders. The results show that not only legal action failed to appear, but also the companies have changed their personnel policy only to a limited extent. Adjustments were almost just in the area of job advertisements. Implications for equality issues are being discussed." (author's abstract)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
From formal adoption to enforcement : post-accession shifts in EU impact on Hungary in the equality policy field
Titelübersetzung:Von formaler Annahme zur Durchsetzung : Auswirkungen des EU-Beitritts auf die Gleichstellungspolitik Ungarns
Autor/in:
Krizsan, Andrea
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 18 S.
Inhalt: "Research on EU conditionality in equality policy in Hungary shows that while the formal EU acquis has been transposed in a fast and successful way, its enforcement and application largely lag behind. Most researchers explain this weak enforcement with factors such as state capacity problems, the absence of inclusive policy making, and low norm resonance at the domestic level. This paper analyzes how changes in EU influence in the post-accession, post-conditionality period contribute to maintaining compliance with and improving the enforcement of EU equality policy in Hungary. It aims to understand implementation processes that take place in the post-accession period through the Hungarian case of equality policy. The paper argues that in order to capture the impact of the EU in the post-accession period, one must look beyond formal transposition-related mechanisms and increasingly at financial assistance and social learning mechanisms. While mechanisms connected to formal transposition might suggest major drawbacks in formal compliance, financial assistance and social learning mechanisms seem to address more directly the application and enforcement problems that Hungary faces in the equality realm. The paper shows that these mechanisms directly and indirectly impact the most crucial factors that determine enforcement - state capacity, the strength and involvement of civil society, and norm resonance. A slow but steady move toward sustainable improvement in enforcement is indicated." (author's abstract)
Post-accession compliance with EU gender equality legislation in post-communist new member states
Titelübersetzung:Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung nach dem EU-Beitritt in den postkommunistischen neuen Mitgliedstaaten
Autor/in:
Sedelmeier, Ulrich
Quelle: European Integration online Papers, Special Issue, Vol. 13 (2009) Iss. 2, 20 S.
Inhalt: "This paper analyses the transposition of EU legislation on gender equality at the workplace in the Czech Republic, Hungary, Lithuania and Slovenia, as well as the enforcement powers of their national equality institutions. It does not find significant differences between post- and pre-accession compliance. Overall compliance can be considered good in Hungary, Lithuania, and Slovenia, while it is considerably worse in the Czech Republic - both pre- and post-accession. As an explanation for these variations in legal transposition and enforcement bodies, the paper finds two equifinal paths towards correct transposition of EU gender equality legislation and strong enforcement bodies: either the absence of high adjustment costs, or the combination of strong social democratic governments and NGOs with special expertise in EU gender equality legislation." (author's abstract)
Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) : Unterrichtung durch die Bundesregierung
Titelübersetzung:Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the UN Convention on all Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) : information from the Federal Government
Herausgeber/in:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin, 2008. 72 S.
Inhalt: "Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." (Autorenreferat)
Equality at work : tackling the challenges ; global report under the follow-up to the ILO declaration on fundamental principles and rights at work ; International Labour Conference, 96th session 2007, Report I (B)
Titelübersetzung:Gleichheit bei der Arbeit : den Herausforderungen begegnen
Unbekannter Autor
Quelle: International Labour Conference; Genève: Internat. Labour Office, 2007. 141 S.
Inhalt: "Der zweite Gesamtbericht über Diskriminierung im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit 1 untersucht neu entstehende Probleme im Zusammenhang mit Mustern von Diskriminierung und Ungleichheiten am Arbeitsplatz sowie aktuelle grundsatzpolitische Reaktionen auf diese Entwicklungen. Er beschreibt die bisherigen Erfahrungen und Errungenschaften der IAO und die Herausforderungen, mit denen die Organisation konfrontiert ist. Der Bericht macht darauf aufmerksam, dass geltende Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung besser durchgesetzt werden müssen, nicht regulatorische Initiativen von Regierungen und Unternehmen benötigt werden und die Sozialpartner in die Lage versetzt werden müssen, wirksamer dazu beizutragen, Gleichheit am Arbeitsplatz zu einer Realität zu machen. Er präsentiert weitere Vorschläge für zukünftiges Handeln, wozu auch gehört, die Gleichstellung generell zu einem Ziel der IAO-Landesprogramme für menschenwürdige Arbeit zu machen. Der Gesamtbericht beschreibt wichtige Fortschritte im Kampf gegen Diskriminierung, z.B. Fortschritte bei der Ratifizierung der diesbezüglichen IAO-Übereinkommen sowie Verbesserungen im Bereich der Gesetzgebung und der Institutionen auf nationaler Ebene, aber auch Aktionspläne und Programme zur Bekämpfung von Ungleichheiten als Folge von Diskriminierung. Und der Bericht macht auf Probleme aufmerksam: schwache Durchsetzung geltenden Rechts, fehlende Ressourcen bei den Stellen, die eingerichtet werden, um gegen Diskriminierung vorzugehen, zu eng gefasste Pläne und zu kurz angelegte Programme. Als ein Bereich, in dem es besonders schwierig ist, grundsatzpolitische Maßnahmen für mehr Gleichheit zum Erfolg zu führen, wird die informelle Wirtschaft hervorgehoben." (Autorenreferat)
Inhalt: "The second Global Report on discrimination under the follow-up to the ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work examines emerging issues in patterns of workplace discrimination and inequalities and recent policy responses, and outlines the ILO's experience and achievements to date and the challenges it faces. It points to the need for better enforcement of legislation against discrimination, as well as non-regulatory initiatives by governments and enterprises, and equipping the social partners to be more effective in making equality a reality at the workplace. The Report puts forward other proposals for future action, including making equality a mainstream objective of the ILO's Decent Work Country Programmes. The Global Report describes major advances in the struggle against discrimination, including progress in ratification of related ILO Conventions, as well as improvements on the national legal and institutional fronts, and action plans and programmes to combat inequalities stemming from discrimination. It also identifies challenges such as weak law enforcement, lack of resources among bodies set up to fight discrimination, plans that are too narrow in scope and programmes too short in duration, and the informal economy as one area where equality-enhancing policies face particular difficulties in making an impact." (author's abstract)
Gleichheit bei der Arbeit: den Herausforderungen begegnen : Gesamtbericht im Rahmen der Folgemaßnahmen zur Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ; Internationale Arbeitskonferenz, 96. Tagung 2007, Bericht I (B)
Titelübersetzung:Work equality: tackle the challenges : overall report as part of the follow-up measures regarding the statement by the IAO on fundamental work principles and rights; International working conference, 96th conference in 2007, Report I (B)
Unbekannter Autor
Quelle: International Labour Conference; Genève: Internat. Labour Office, 2007. XVI, 139 S.
Inhalt: "90 Prozent aller Mitgliedsstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben inzwischen die Kernarbeitsnormen gegen Diskriminierung ratifiziert und sich damit zur Verabschiedung entsprechender Gesetze verpflichtet. Doch Gesetze allein reichen nicht aus, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen. Der Bericht lenkt die Aufmerksamkeit von Regierungen und Sozialpartnern auch auf neue Formen der Diskriminierung, die noch zu wenig Beachtung finden beispielsweise aufgrund von Alter, HIV/AIDS, eines ungesunden Lebensstils oder der Wahrscheinlichkeit bestimmter genetischer Krankheiten. Die meisten Fälle von Diskriminierung aber betreffen nach wie vor Frauen. Die ILO betont in ihrem Bericht daher die herausragende Bedeutung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So sollten familienfreundliche Maßnahmen nicht nur Frauen, sondern auch Männern offen stehen. In einigen Ländern, wie Island und Dänemark, wurden bestimmte Maßnahmen gezielt für Männer vorgesehen, beispielsweise ein besonderer Kinderbetreuungsurlaub nur für Männer. Nur wenn deutlich gemacht werde, dass die Wahrnehmung von Familienpflichten durch Männer sozial gewollt und akzeptiert wird, könne ein notwendiger Umdenkprozess stattfinden. Auch die Sozialpartner könnten durch entsprechende Ausgestaltung von Tarifverträgen einen Beitrag leisten, etwa indem Erziehungspausen nicht zu einer niedrigeren Einstufung führen. In Deutschland werden Frauen immer noch weniger eingestellt, rücken seltener in Führungspositionen und verdienen deutlich weniger als Männer. So beträgt das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern laut dem Gleichstellungsbericht der EU-Kommission 22 Prozent, womit Deutschland in der EU auf dem viertletzten Platz landet. Auch die EU nennt die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zentrales Hindernis auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung. Weitere Empfehlungen der ILO zur Bekämpfung der Diskriminierung weltweit: Gesetzgebung, die nicht nur Diskriminierung verbietet, sondern aktiv Ziele zur Förderung der Gleichberechtigung setzt; Unterstützung der Sozialpartner, um Gleichstellungsfragen in der Tarifpolitik zu verankern; gezielte Arbeitsmarktpolitik zur Förderung und Einbindung benachteiligter Gruppen; Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an die Einhaltung des Diskriminierungsverbots; Einrichtung von Antidiskriminierungskommissionen beziehungsweise Kommissionen für Lohngleichheit; Förderung der Lohngerechtigkeit auf betrieblicher Ebene durch 'Kartierung' der Lohnstruktur, um Lohndiskrepanzen sichtbar zu machen und abzubauen; Einbindung von Gleichstellungsmaßnahmen in die Länderprogramme der ILO für menschenwürdige Arbeit ebenso wie in die Entwicklungszusammenarbeit, die staatliche Kreditvergabe und Investitionsförderpolitik." (Autorenreferat)
Frauenförderung im Wandel : Gender Mainstreaming in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik
Titelübersetzung:Change in the promotion of women : gender mainstreaming in labor market policy in Austria
Autor/in:
Leitner, Andrea
Quelle: Frankfurt am Main: Campus Verl. (Campus Forschung, 918), 2007. 264 S.
Inhalt: "Mit Gender Mainstreaming soll die Gleichstellung der Frau in Institutionen und Behörden systematisch umgesetzt werden. Andrea Leitner untersucht am Beispiel des österreichischen Arbeitsmarktservices die Chancen und Grenzen des Konzepts. Dort wurde Gender Mainstreaming zwar verankert, doch subtile Benachteiligungen so das Ergebnis ihrer Studie - sind weiter wirksam. Überdies droht die Gefahr, dass sich das Konzept auf angeordnetes Verwaltungshandeln reduziert und der inhaltliche Anspruch verlorengeht." (Autorenreferat)