Schlagwörter:Kommunalrecht; local law; Gleichstellung; affirmative action; Gesetz; act; Behörde; government agency; woman; Gleichberechtigung; equality of rights; Kommunalpolitik; local politics; Kommunalverwaltung; municipal administration; Gleichstellungsstelle; office of equal opportunity; Frauenbeauftragte; women's representative; Gemeindeverfassung; community constitution
SSOAR Kategorie:Recht, Frauen- und Geschlechterforschung
Parallel report: by the German Institute for Human Rights to the Committee on the Elimination of Discrimination against Women (CEDAW)
Herausgeber/in:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte; Berlin (Submission/ Deutsches Institut für Menschenrechte, January 2017), 2017. 17 S
Inhalt: In this parallel report, the German Institute for Human Rights addresses a number of selected fields of implementation of women's human rights in and by Germany. The report covers those thematic areas related to women's human rights in which the GIHR has worked, gathered information and gained expertise during the past years. They focus on ensuring equal human rights for the most vulnerable among them.
Schlagwörter:Menschenrechte; human rights; Recht; law; woman; CEDAW
SSOAR Kategorie:Recht, Frauen- und Geschlechterforschung
Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen: Begleitstudie zum Werkstattgespräch "Frauen und bewaffnete Konflikte" anlässlich des 10. Jahrestages der UN-Resolution 1325; Veranstaltung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 20.10.2010 in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik Berlin
Autor/in:
Arloth, Jana; Seidensticker, Frauke Lisa
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte; Berlin (Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte), 2011. 61 S
Inhalt: Die am 31. Oktober 2000 verabschiedete UN - Sicherheitsratsresolution 1325 zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ hat dazu
beigetragen, dass das Bewusstsein für die
Bedeutung einer Genderperspektive in Friedensprozessen gewachsen ist und anerkannt wird, dass Frauen in anderer Weise als Männer von Konflikten betroffen sind. Gender in bewaffneten Konflikten wurde durch SCR 1325 zu einem der wichtigen Themen der UN und der Europäischen Union (EU), da sie als
umfassende Resolution zur Rolle von Frauen
in friedensschaffenden Aktivitäten dazu beitragen soll, Genderperspektiven in Friedensoperationen zu integrieren. Der vorliegende Überblick über die Umsetzung von SCR 1325 soll dazu beizutragen, die Wichtigkeit ihrer Umsetzung zu verdeutlichen.(Autorenreferat)
Human rights and gender components of UN and EU peace operations: putting human rights and gender mandates into practice
Autor/in:
Böhme, Jeannette
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte; Berlin (Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte), 2008. 56 S
Inhalt: Kriegerische Auseinandersetzungen beinhalten oftmals Menschenrechtsverletzungen und haben zudem geschlechtsspezifische Effekte. Sie wirken sich prekär auf die Lebenssituation und Sicherheitslage von Frauen in Krisengebieten aus. Die UN und die EU haben sich dazu bekannt, Menschenrechte im Rahmen ihrer Friedensbemühungen verstärkt zu fördern und integrieren zunehmend formale Menschenrechts- und Genderkomponenten in Friedenseinsätze. Diese sollen die menschenrechts- und geschlechtersensible Ausgestaltung der Einsätze unterstützen und Menschenrechts- und Genderfragen in Friedensprozessen aktiv angehen. Dennoch bleiben menschenrechtliche und geschlechtersensible Aspekte in der praktischen Durchführung von Friedenseinsätzen bislang häufig marginalisiert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich daher mit der Frage befasst, was Menschenrechts- und Genderkomponenten in der Praxis leisten und wie sie auch zu Friedenssicherung und -konsolidierung beitragen. Die Studie beschreibt Beispiele für Gute Praxis und zeigt den positiven Einfluss von Menschenrechts- und Genderkomponenten auf die Menschenrechtssituation in Einsatzländern sowie auf Friedensprozesse.
Das Menschenrecht auf Bildung und der Schutz vor Diskriminierung: Exklusionsrisiken und Inklusionschancen
Titelübersetzung:The human right to education and protection against discrimination: exclusion risks and inclusion opportunities
Autor/in:
Motakef, Mona
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte; Berlin (Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte), 2006. 52 S
Inhalt: Das Recht auf Bildung ist nicht nur ein eigenständiges Menschenrecht, sondern auch ein zentrales Instrument, um den Menschenrechten zur Geltung zu verhelfen. Als Empowerment Right hat es eine wichtige Bedeutung für die Befähigung von Menschen, sich für die eigenen Rechte einzusetzen und sich im solidarischen Einsatz für die Menschenrechte anderer zu engagieren. Die Studie erklärt die normativen Grundlagen des Menschenrechts auf Bildung und erläutert die menschenrechtlichen Strukturelemente, die bei der umfassenden Verwirklichung der Bildungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen sind. Sie bietet Anregungen für eine Politik der Inklusion und Integration in der Bildung, die angemessen auf die Verschiedenheit der Lernenden reagieren kann.
Schlagwörter:discrimination; education; Menschenrechte; social integration; Solidarität; Diskriminierung; special education; Migrant; Federal Republic of Germany; Jugendlicher; Kind; Kinderrechte; solidarity; poverty; Bildung; children's rights; gender; adolescent; migrant; Armut; Sonderpädagogik; soziale Integration; human rights; child; gender-specific factors; Recht auf Bildung; Antidiskriminierungsmaßnahme; Globaler Menschenrechtsschutz; EMRK
SSOAR Kategorie:Bildungs- und Erziehungssoziologie, Migration, Frauen- und Geschlechterforschung, Sonderpädagogik, Recht
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte; Berlin (Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte), 2005. 28 S
Inhalt: Die Studie präsentiert die Ergebnisse eines Forschungsprojekts am Deutschen Institut für Menschenrechte. Thematisiert werden die mangelnde Identifikation und Anerkennung der Ressourcen von Flüchtlingsfrauen sowie deren weitgehender Ausschluss vom Arbeitsmarkt und von beruflicher Qualifikation. Die Publikation empfiehlt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Flüchtlingsfrauen.
Schlagwörter:Migration; migration; woman; Flüchtling; refugee; Flüchtlingsrecht; refugee law; soziale Integration; social integration; Diskriminierung; discrimination; berufliche Integration; occupational integration; Bildungschance; educational opportunity; soziale Lage; social situation; wirtschaftliche Lage; economic situation; Arbeitsrecht; labor law; Integrationspolitik; integration policy; Ausländerrecht; law on aliens; Federal Republic of Germany; Migrantin
SSOAR Kategorie:Migration, Recht, Frauen- und Geschlechterforschung
Das Gewaltschutzgesetz aus der Perspektive verschiedener Professionen: Ergebnisse einer Expertenbefragung
Titelübersetzung:The Violence Protection Act from the perspective of different professions: results of an expert survey
Autor/in:
Limmer, Ruth; Oberndorfer, Rotraut
Quelle: Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb); Rupp, Marina; Bamberg (ifb-Materialien, 5-2005), 2005. 211 S
Inhalt: Die Schaffung eines eigenständigen zivilgerichtlichen Gesetzeswerks zum Schutze der von Gewalthandlungen Betroffenen umfasst die Einführung des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) sowie die Novellierung des Par 1361b BGB (Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben) und die Anpassung des Par 14 LPartG. Mit der Konzeption der Gesetze zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung sind verschiedene Intentionen verbunden. Die Gesetzesinitiative hat als zentrales Ziel, sowohl dem/den einzelnen Bürger(innen) als auch der Rechtspraxis mehr Rechtssicherheit zu verleihen und den Rechtsschutz einschließlich des Verfahrensrechts opfergerechter zu gestalten. Zusätzlich ist mit der Verbesserung des zivilgerichtrechtlichen Schutzes vor Gewalthandlungen die Hoffnung verbunden, einen Beitrag zur Entstehung eines gesellschaftlichen Klimas zu leisten, 'in dem Gewalt in jedweder Form, insbesondere die gegen Frauen und Kinder, geächtet ist' (BT-Drs. 14/5429). Die Evaluationsstudie von 2003 untersucht nun die entsprechenden Neuregelungen mittels einer standardisierten Befragung von Experten, die zu verschiedenen Phasen und bezüglich unterschiedlicher Aspekte der Gewaltbearbeitung eingeschaltet werden. Dazu gehören (1) Richterinnen und Richter, (2) Anwältinnen und Anwälte, (3) Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, (4) Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (5) der Polizei, (6) der Jugendämter, (7) von verschiedenen Beratungsstellen sowie die (8) Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern. Die Themen umfassen (1) die Einarbeitung in die Rechtsmaterie, (2) Belange und Erfahrungen mit Migranten, (3) Kooperationen der einzelnen befragten Gruppen miteinander sowie (4) die Erfahrung mit der neuen Gesetzgebung, also die Einschätzung und Bewertung der neuen Rechtslage. Den Ausführungen vorangestellt sind die Ergebnisse einer bereits 2002/03 durchgeführten Aktenanalyse von Gerichtsakten in sechs Bundesländern, die Aufschluss über die Umsetzung der Neuregelungen in Verfahrensabläufe, also über die konkrete Rechtsanwendung und -interpretation, gibt. (ICG2)
Schlagwörter:prohibition of the use of force; legislation; Gerichtsvollzieher; Gesetzesnovellierung; Gesetzgebung; Rechtsschutz; legal position; Rechtspfleger; act; Federal Republic of Germany; Polizei; amendment; legal usage; women's shelter; Gesetz; police; Rechtsanwendung; Zivilgericht; Ehe; marriage; civil court; violence; Rechtsanwalt; civil law; Richter; Urteil; Gewalt; woman; judge; legal protection; Frauenhaus; Zivilrecht; Rechtslage; judical official; Jugendamt; judgment or sentence; lawyer; Gewaltverbot; Youth Welfare Office; bailiff
SSOAR Kategorie:Justiz, Recht, Frauen- und Geschlechterforschung, soziale Probleme
Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes: Synthesebericht
Autor/in:
Stutz, Heidi; Schär Moser, Marianne; Freivogel, Elisabeth
Quelle: Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG; Büro für arbeits- und organisationspsychologische Forschung und Beratung (büro a&o); Bern, 2005. 153 S
Inhalt: "Der vorliegende Synthesebericht ist eine zusammenfassende Darstellung der Resultate der im Rahmen der Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes (GlG) im Auftrag des Bundesamtes für Justiz realisierten Erhebungen und Analysen. Der Evaluationsauftrag geht auf eine Motion von NR Vreni Hubmann (02.3142) zurück, welche verlangte, dass Rachekündigungen in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen
nichtig statt anfechtbar sein sollen und die Dauer des Kündigungsschutzes angemessen zu verlängern sei. Da das Thema der Rachekündigung nicht für sich allein untersucht werden kann, wurde die Evaluation ausgedehnt auf die Frage,
inwiefern das GlG seinem Anspruch gerecht wird. Mögliche Schwachstellen sollen aufgezeigt und ein allfälliger Reformbedarf ermittelt werden. Die Evaluationsarbeiten begannen im Dezember 2003 und wurden im April 2005 abgeschlossen. Der Synthesebericht präsentiert die Gesamtanlage der Evaluation, fasst die Teilberichte zu den einzelnen Erhebungen bzw. Analysen zusammen und präsentiert anschliessend die wichtigsten Ergebnisse zu den einzelnen Fragestellungen der Evaluation. Am Ende stehen die Schlussfolgerungen aus den Resultaten." (Autorenreferat)