Strategien zum Abbau von Frauenbenachteiligung : Frauenförderung oder Gleichstellungspolitik
Titelübersetzung:Strategies for reducing discrimination against women : promotion of women or equal opportunity policy
Autor/in:
Gottschall, Karin
Quelle: Wien (Reihe Soziologie / Institut für Höhere Studien, Abt. Soziologie, No. 7), 1995. 15 S.
Inhalt: "Die anhaltende geschlechtsspezifische Arbeitsmarktsegregation in westlichen Industriegesellschaften ist wissenschaftlich erklärungs- und politisch veränderungsbedürftig, um so mehr, als sich in den letzten Jahrzehnten die traditionellen Unterschiede in Erwerbsverhalten und Qualifikationsstruktur der Geschlechter eher reduziert haben. Der Beitrag fragt nach den Erfolgsaussichten der bisher in Deutschland praktizierten Strategie der Frauenförderung, die sich von eher egalitär ausgerichteten Strategien nach US-amerikanischem Vorbild aber auch von dem wohlfahrtsstaatlich ausgerichteten schwedischen Modell durch eine Orientierung auf Geschlechterdifferenz unterscheidet. Am Beispiel empirischer Ergebnisse zu Struktur und Wirkung von Frauenförderung in der Privatwirtschaft und an Hochschulen wie auch der Diskussion um neue Chancen von Frauen im Management wird gezeigt, daß diese Konzepte, die die Vereinbarkeitsproblematik, Qualifizierungsprobleme oder aber vermeintliche spezifisch weibliche Fähigkeiten zum Ausgangspunkt nehmen, unzulänglich sind, weil sie das traditionelle, inzwischen jedoch brüchig gewordene Familien- und Erwerbsmuster und die darin eingelagerten Machtstrukturen nicht in Frage stellen. Eine erfolgversprechende Gleichstellungspolitik, für die es durchaus Ansatzpunkte gibt, muß diesen Zusammenhang wie auch die widersprüchliche, sozial differenzierende Entwicklungsdynamik gesamtgesellschaftlicher Strukturveränderungen in den Blick nehmen." (Autorenreferat)
Inhalt: "Sex segregation of labor markets still is common in most western industrialized countries. This structure needs explanation and political change, even more as in the last decades sex differences in labor market participation and education became less important. The German 'women promotion' strategy differs from the more egalitarian oriented politics in the United States or the Swedish welfare state model as it focuses an social difference of women's life course rather than an status equality. This paper questions the impact and outcomes of these promotion politics and linked discourses. As research results from various fields show (i.e. industry, university and management), difference oriented strategies fail to cope with the ongoing erosion of the traditional 'normal wages labor'/ 'house wife family' system and the gender hierarchies built in these structures. However, given the examples of some more promising antidiscrimination measures regarding work, family, and welfare state, a 'sustainable' political strategy that challenges gender hierarchies as well as social inequality within the dynamics of restructuring modern societies seems possible." (author's abstract)
Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Medien
Titelübersetzung:Equal opportunity measures for men and women in the media
Autor/in:
Holtz-Bacha, Christina
Quelle: Frauen und Medien: eine Synopse der deutschen Forschung. Romy Fröhlich, Christina Holtz-Bacha. Opladen: Westdt. Verl., 1995, S. 41-91
Inhalt: In den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland wurden Ende der 80er Jahre durch Initiative der Frauengruppen Gleichstellungsregelungen eingeführt, die Frauen bei der Ausbildung, der Besetzung von Stellen und der Höhergruppierung bevorzugt berücksichtigen sollen. Allerdings wird die Effektivität der Gleichstellungspläne durch mangelnde Präzision und fehlende Verbindlichkeit der Maßnahmen sowie die aktuellen finanziellen Sparzwänge in Frage gestellt. Trotz der rechtlichen Grundlagen für die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender sind Frauen in den Aufsichtsgremien unterrepräsentiert. In einer synoptischen Zusammenstellung werden die Gleichstellungspläne (bzw. interne Vereinbarungen) von folgenden Sendern erläutert: Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg, NDR, Deutsche Welle, Radio Bremen, SFB, Süddeutscher Rundfunk, WDR, ZDF, Südwestfunk und Deutschland Radio.(DY)
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas : empirische Ergebnisse aus aktuellen Forschungen zur Rechtslage
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe : empirical results from current research on the legal position
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: 26. Deutscher Soziologentag "Lebensverhältnisse und soziale Konflikte im neuen Europa": Sektionen, Arbeits- und Ad hoc-Gruppen. Heiner Meulemann (Hrsg.), Agnes Elting-Camus (Hrsg.). Deutscher Soziologentag "Lebensverhältnisse und soziale Konflikte im neuen Europa"; Opladen: Westdt. Verl., 1993, S. 266-270
Inhalt: "Soziales Problem: Unterepräsentation von Frauen in Führungspositionen in Hochschulen: Untersuchungsziele: Ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die europäischen Länder der bundesdeutschen Gesetzgebung (HRG Paragraph 2 Abs. 2) bzw. der Gesetzgebung der europäischen Gemeinschaften (EG-Richtlinie 76/207) zur Gleichbehandlung der Geschlechter in ihren nationalen Regelungen erfolgt sind. Zentrale Hypothese: Die Umsetzung der Regelungen in nationales Recht ist aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen der europäischen Länder unterschiedlich erfolgt. Methodisches: Erhebungsmaterialien: Äquivalente Gesetzestexte zum HRG und zur EG-Richtlinie 76/207 aus fünfzehn europäischen Ländern (zehn EG-Ländern: B, D, DK, F, GR, GB, I, IRL, L, NL und fünf EFTA-Ländern: A, CH, FI, N und S). Auswertungsmethode: Quantitative und qualitative Inhaltsanalyse: Erhebung 1990/91, Auswertung 1991/92. Ergebnisse zur Rechtslage der Hochschulfrauen in Westeuropa: - Zum bundesdeutschen HRG Paragraph 2 Abs. 2 bestehen derzeit weder in den EG-Ländern noch in den EFTA-Ländern äquivalente Regelungen. - Die Bundesrepublik Deutschland hatte schon vor Erlaß der EG-Richtlinie den Gleichbehandlungsgrundsatz in bezug auf den öffentlichen Dienst verwirklicht: GG Art. 3, Abs. 2 und 3 und Art. 33, Abs. 2 (Urteil des EuGH vom 21.5.1985). - In bezug auf die Stellung der Frau bzw. der Gleichbehandlung der Geschlechter scheinen sprachlich-kulturelle und religiöse Traditionen von besonderem Einfluß zu sein. In Ländern des romanisch-katholischen Kulturraums (B, F, I, L, GR) erfahren Frauen im nationalen Recht eine geringere Gleichbehandlung als in den Ländern mit protestantisch/katholisch gemischter Kultur (IRL, NL)." (Autorenreferat)
Frauenförderung an der RE-Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz
Titelübersetzung:Promotion of women at the RE Faculty of Johannes Kepler University in Linz
Autor/in:
Fischer, Gabriele
Quelle: Offene Frauenfragen in Wissenschaft, Recht, Politik. Ursula Floßmann (Hrsg.). Linz: Trauner (Sozialwissenschaftliche Materialien), 1991, S. 105-130
Inhalt: Mit der verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau ist de facto bislang noch keine echte Chancengleichheit erreicht worden. Noch immer verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer, trotz gleicher Ausbildung und Tätigkeit. Ein Blick auf die Situation an den Hochschulen zeigt, daß obwohl fast die Hälfte aller immatrikulierten Studenten Frauen sind, die erfolgreich ihr Studium absolvieren, der Frauenanteil beim Lehrkörper der Hochschulen relativ gering ist. Bei den hierarchisch höchsten Positionen, den Universitätsprofessoren, liegt der Frauenanteil unter 3 v.H. An der Johannes-Kepler Universität wurden Versuche gestartet, durch gezielte frauenfördernde Maßnahmen die unbefriedigende berufliche Situation der dort beschäftigten Frauen zu ändern. Zwei Arbeitsgruppen widmeten sich intensiv einem Maßnahmenkatalog sowie der Lokalisierung von diskriminierenden Praktiken. Ein spezieller Frauenförderplan beschäftigte sich mit der Aufgabe, die Bedingungen für eine qualifizierte Berufslaufbahn von Frauen an der Hochschule entscheidend zu verbessern. In diesem Rahmen ist nicht nur die Zusammenarbeit mit Institutsvorständen, Personalkommissionen und Fakultätskollegien, sondern auch die Einschaltung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung gefordert, um alle Möglichkeiten der Intervention im Sinne einer "positiven Diskriminierung" auszuschöpfen. (ICH)
Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen - Fortschritt oder Rückschritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter
Titelübersetzung:Promotion of women and quotas at universities - progress or regression on the road to equality of the sexes
Autor/in:
Metz-Göckel, Sigrid
Quelle: Frauenförderung in der Praxis: Frauenbeauftragte berichten. Erika Bock-Rosenthal (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1990, S. 78-101
Inhalt: Der Aufsatz geht der Frage nach, ob Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen der Gleichstellung der Geschlechter förderlich oder abträglich ist. Zunächst wird auf die Geschichte des Frauenstudiums, dann auf Studienbeteiligung und -erfolge von Frauen eingegangen und die zahlenmäßigen Anteile der Wissenschaftlerinnen am gesamten wissenschaftlichen Personal aufgezeigt. Dann wird Frauenförderung als Abbau von Barrieren beschrieben und das Instrument der Quotierung vorgestellt und diskutiert. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß Quotierung allein unwirksam ist und flankierender Maßnahmen bedarf, die die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit mit einem Leben mit Kindern betreffen. Der Quotierungsbeschluß der SPD führte bei Männern zu einer geringeren Konkurrenz untereinander. Dagegen hat sich durch Beschlüsse und öffentliche Diskussion in den Wissenschaftsbetrieben für Frauen bislang kaum etwas geändert. Rückschrittlich sind Frauenförderung und Quotierung deshalb, weil "der Glaube abhanden gekommen ist, die Gleichberechtigung würde sich von allein herstellen" und weil möglicherweise Widerstände härter werden. Der Erfolg von Frauenförderung hängt ab vom Ausbau des Frauennetzwerkes und der Verbindung von Frauenpolitik mit der Stukturpolitik der Hochschulen. Insgesamt gesehen schafft die Quotierung keine neuen Arbeitsplätze, produziert keine Vision einer humanen Gesellschaft, fördert aber die Annäherung an eine verfassungsgemäße Wirklichkeit. (AG)