Männliche Monokultur in der Technik : neue Impulse zur Reform der Ingenieurswissenschaften
Titelübersetzung:Male monoculture in engineering : new impetus regarding the reform of engineering sciences
Autor/in:
Greif, Moniko
Quelle: Geschlechterpolitik an Hochschulen: Perspektivenwechsel ; zwischen Frauenförderung und Gender Mainstreaming. Claudia Batisweiler (Hrsg.), Elisabeth Lembeck (Hrsg.), Mechtild Jansen (Hrsg.). Opladen: Leske u. Budrich, 2001, S. 121-130
Inhalt: Auf dem Hintergrund der Tatsache, dass Frauen im Ingenieurstudium immer noch eine Minderheit darstellen, geht es im vorliegenden Beitrag um die hermetisch abgeriegelten Wissenschaftsbereiche, die sich aus vielerlei Gründen den Modernisierungsbestrebungen widersetzen. Für die fast gleich gebliebene Homogenität in den Technikwissenschaften gibt es vielfältige Ursachen. Am Beispiel der Arbeitswissenschaft wird untersucht, welche praktischen Folgen die männliche Monokultur in der Technik haben kann. Während die Informatik als junge Disziplin sich vergleichsweise stärker öffnete in Bezug auf Technikkritik und Paradigmenveränderungen, zeigen sich die Fächer Elektrotechnik und Maschinenbau resistenter gegenüber neuen Ansätzen und Denkweisen. Die veränderten Anforderungen an die Berufsgruppe der Ingenieure treffen aktuell auf die um sich greifende Erkenntnis, dass Frauen dank oder trotz ihrer Sozialisation in hohem Maße über Schlüsselqualifikationen verfügen. Diversity Management als Unternehmensphilosophie lässt insoweit homogene Denk- und Arbeitsweisen nicht mehr zu, sondern fordert eine Vielfalt an Persönlichkeiten und Begabungen, um marktgerecht konkurrieren zu können. (ICH)
Sexuelle Diskriminierung als Machtmechanismus : vom Umgang der Hochschule mit einem unbequemen Thema
Titelübersetzung:Sexual discrimination as a power mechanism : how universities deal with a tricky subject
Autor/in:
Holzbecher, Monika
Quelle: Peinlich berührt: sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. Hadumod Bußmann (Hrsg.), Katrin Lange (Hrsg.). München: Frauenoffensive Verl., 1996, S. 20-35
Inhalt: Die Autorin skizziert Ergebnisse einer standardisierten sowie explorativen Untersuchung über sexuelle Belästigung an einer Fachhochschule im Jahr 1993/94. Überwiegend seien es Frauen, die von erlebten "Grenzüberschreitungen" berichten. Sie analysiert, wie sehr sich Frauen durch das nivellierende und abweisende Verhalten der Allgemeinheit sowie der Institution Hochschule in einer doppelten Opferrolle befinden, da sie Belästigungen erleiden und ihnen zugleich abgesprochen werde, sie als solche zu benennen. Die Autorin skizziert Formen von Abwehrstrategien und Denkgewohnheiten (Tabuisierung, Schuldumkehr, Leugnen etc.). Bislang gingen von den Hochschulen kaum Zeichen aus, Betroffene zu ermutigen, ein offizielles Vorgehen einzuklagen. Die Hochschulen sind gefordert, sich der Problematik zu stellen und Maßnahmen zu entwickeln. Nicht die Opfer tragen die Verantwortung zur Lösung der Problematik, sondern die Hochschulverantwortlichen haben die Aufgabe, Lern- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die frei von geschlechtsspezifischer Abwertung sind, so eine abschließende Forderung. (rk)
CEWS Kategorie:Geschlechterverhältnis, Hochschulen, Sexuelle Belästigung und Gewalt
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
Der EuGH zur Frauenquote
Titelübersetzung:The European Court of Human Rights on the women's quota
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 28 (1995) H. 4, S. 493-498
Inhalt: Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) hat die qualifikationsbezogene Entscheidungsquote aus Paragraph 4 des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes für unvereinbar mit der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie erklärt. Nach seinem Urteil vom 17.10.1995 bewirkt eine nationale Regelung, die Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei einer Beförderung "automatisch" Vorrang einräumt, eine Diskriminierung der Männer aufgrund ihres Geschlechts, wie sie Art. 2 abs. 1 der EG-Richtlinie gerade ausschließen wolle. Der vorliegende Beitrag diskutiert das Pro und Contra dieser Auseinandersetzung. Die Bremer Entscheidungsquote sollte der eingespielten Praxis entgegensteuern, auch ohne Qualifikationsargumente weiterhin den Mann auszuwählen, weil er nicht schwanger werden kann und vermutlich keine Hausarbeit leistet oder weil er sich aus der Sicht männlich geprägter Entscheidungsinstanzen als Mann auf einem Posten einfach besser macht. (ICE)
Diskriminierungsverbot versus Verpflichtung zur positiven Förderung : die Implementation des amerikanischen Regelwerks zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
Titelübersetzung:Ban on discrimination versus obligation towards positive promotion : the implementation of the American set of rules relating to equality of men and women on the labor market
Autor/in:
Lindecke, Christiane
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 17 (1994) H. 1, S. 4-15
Inhalt: In der Bundesrepublik gibt es inzwischen eine Vielzahl von rechtlichen Ansätzen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen. Die zentrale Frage in der Debatte zu Gleichberechtigungsregelungen ist, wie gesetzliche Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, um die soziale Rolle zugunsten von Frauen verändern zu können. Der vorliegende Beitrag befaßt sich in diesem Kontext mit bereits institutionalisierten Frauengleichstellungsregelungen in den USA. Hier sind bereits drei Bundesgesetze in den 60er Jahren verabschiedet worden, die eine Wirkungseinschätzung zulassen. Eine Besonderheit der Regelungen, die Ausstattung mit Kontrollinstanzen und Sanktionsmöglichkeiten wird zunächst vorgestellt. Durch sie kann für den Bereich über Erfahrungen mit Konzeptionsmodellen verfügt werden. Im Mittelpunkt stehen dann die Implementationen und konkrete Umsetzung der Regelungen, um Möglichkeiten und Grenzen von Gleichstellungsgesetzen zu skizzieren. (psz)