Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006 bis 2010) : Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (KOM(2006) 92 endg.)
Titelübersetzung:A timetable for equality between women and men (2006-2010) : communication by the Commission of the European Communities to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and the Committee of the regions (COM(2006) 92 final
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Bundesrat, Drucksachen, (2006) Dr. 187/06, 15 S.
Inhalt: Dieser Fahrplan legt sechs Schwerpunkte für EU-Maßnahmen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2006-2010 vor. Die EU-Kommission setzt dabei auf einen dualen Ansatz, der Gender Mainstreaming (die Förderung der Gleichstellung in Rahmen aller Politikbereiche und Tätigkeiten) mit spezifischen Maßnahmen kombiniert. Der Fahrplan steht für das Engagement der Kommission, die Gleichstellungsagenda voranzubringen und die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und anderen AkteurInnen zu intensivieren. Die Kommission fördert zugleich die Gleichstellung in ihren eigenen Reihen und unterstützt Strukturen, die sich mit Geschlechterfragen befassen und deutliche Fortschritte bewirkt haben. Fortschritte bei der Gleichstellung sollen laufend überwacht, und die Umsetzung des Fahrplans soll mithilfe ihres jährlichen Arbeitsprogramms verfolgt werden. Für jeden der folgenden Bereiche werden vorrangige Ziele und Aktionen festgelegt: 1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer: Die Beschäftigungsziele der Lissabon-Strategie werden verfolgt. So wird die Umsetzung einer Frauenbeschäftigungsquote von 60 Prozent bis 2010 angestrebt. Weitere Ziele sind die Nivellierung der geschlechterspezifischen Einkommensunterschiede, die Förderung des Unternehmertums von Frauen, die Berücksichtigung der Geschlechterdimension im Gesundheitswesen sowie die Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung vor allem von Immigrantinnen und weiblichen Angehörigen ethnischer Minderheiten. 2. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Bezüglich der Beruf und Familie werden flexible Arbeitsregelungen sowohl für Frauen als auch für Männer und ein Ausbau der Betreuungsangebote abgestrebt. 3. Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen: Die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen bezieht sich auf Politik, wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse, Wissenschaft und Technik. 4. Die Beseitigung aller Formen geschlechterbezogener Gewalt inklusive Menschenhandel. 5. Die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen in Bildung, Ausbildung und Kultur, am Arbeitsmarkt und in den Medien. 6. Die Förderung der Gleichstellung außerhalb der EU in Beitritts-, Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern, in der Europäischen Nachbarschaftspolitik, der Außen- und der Entwicklungspolitik. (IAB)
Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Gleichstellung von Frauen und Männern - 2006
Titelübersetzung:Report by the Commission to the Council, European Parliament, European Economic and Social Committee and Committee of the Regions on equal opportunity between women and men - 2006
Herausgeber/in:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Brüssel, 2006. 24 S.
Inhalt: Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union im Jahr 2005, in dem die Herausforderungen skizziert und Orientierungen für die künftige Politik vorgegeben werden. Obwohl drei Viertel der in den letzten fünf Jahren in der EU geschaffenen Arbeitsplätze mit Frauen besetzt wurden, zeigen die nach wie vor bestehenden geschlechtsspezifischen Unterschiede, dass vor allem die unzureichende Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben weibliche Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt drängt und mit ein Grund für sinkende Geburtenraten ist. Es wird gefordert wirkungsvolle und innovative Möglichkeiten, die Männern und Frauen helfen, in allen Lebensphasen ihre beruflichen und privaten Verpflichtungen in Einklang zu bringen, verstärkt zu fördern. Die EU hat die Pekinger Aktionsplattform (PAP) intensiv unterstützt und mit ihrer Forderung nach deren wirksamer Umsetzung ihr Engagement für die vollständige Realisierung der PAP bekräftigt - als eine wichtige Voraussetzung für die Erreichung der international vereinbarten Entwicklungsziele, darunter jene der Millenniumserklärung. Der Europäische Rat wird aufgefordert, in partnerschaftlichem Miteinander mit Sozialpartnern und Zivilgesellschaft die Gender-Dimension in alle Politikbereiche zu integrieren. Dazu wird abschließend ein neun Punkte umfassender Maßnahmenkatalog formuliert. (IAB)
Titelübersetzung:Bericht über die Gleichberechtigung der Geschlechter weltweit 2006
Autor/in:
Hausmann, Ricardo; Tyson, Laura D.; Zahidi, Saadia
Quelle: World Economic Forum; Genève, 2006. 156 S.
Inhalt: "In May 2005, the World Economic Forum launched its first study attempting to assess the size of the gender gap in 58 countries using economic-, educational-, health- and political-based criteria1. The Global Gender Gap Report 2006, the second in the series, contains a unique new methodology to create the Gender Gap Index 2006. The index covers over 115 economies, including all current and candidate European Union (EU) countries, 20 from Latin America and the Caribbean, over 20 from sub- Saharan Africa and 10 from the Arab world. Together, the 115 countries cover over 90% of the world's population. Merging publicly available data from international organizations and unique survey data from the World Economic Forum's Executive Opinion Survey, the study assesses the level of equality between women and men. We find that no country in the world has yet managed to eliminate the gender gap. Those that have succeeded best in narrowing the gap are the Nordic countries, with Sweden standing out as the most advanced in the world, having closed over 80% of its gender gap, followed closely by Norway (2), Finland (3), Iceland (4) and Denmark (8). Germany (5), United Kingdom (9) and Ireland (10) all hold spots in the top ten. The Philippines (6) is distinctive for being the only Asian country in the top ten while South Africa (18) holds the highest position among the African countries covered by the Report. Latvia (19) and Lithuania (20) are some of the new EU members that place well ahead of long-time EU members Austria (26) and Belgium (33), but behind Spain (11) and the Netherlands (12). Both New Zealand (7) and Australia (15) are leaders in closing the gender gap. At the other end of the rankings, Greece (69), France (70), Malta (71) and Italy (77) have the lowest rankings in the EU. The United States (22) falls behind many European nations in addition to lagging behind Canada (14). Russia (49), China (63) and Brazil (67) occupy the middle of the rankings. The lowest ranks are occupied by some of the most populous developing countries such as Nigeria (94), India (98) and Iran (108) in addition to Arab world countries such as Egypt (109), Saudi Arabia (114) and Yemen (115). The country comparisons are meant to serve a dual purpose: as a benchmark to identify existing strengths and weaknesses; and as a useful guide for policy, based on learning from the experiences of those countries that have had greater success in promoting the equality of women and men. The index quantifies the gender gap within the four critical categories - economic-, educational-, political- and health-based criteria - thus highlighting the priority areas for reform. Finally, the country profiles in part II of this report provide an overview of the national genderrelated environment in each country. They transparently represent the original data that feed into the index, in addition to other variables that encapsulate the legal and social aspects of the gender gap. Each profile contains detailed information on over 30 gender-related variables." (author's abstract)
Widersprüche zwischen der europäischen Makroökonomie und Gender Mainstreaming : unüberwindbare Widersprüche?
Titelübersetzung:Contradictions between the European macroeconomy and gender mainstreaming : insurmountable contradictions?
Autor/in:
Young, Brigitte
Quelle: Die Gleichstellungspolitik in der Europäischen Union. Annette Jünemann (Hrsg.), Carmen Klement (Hrsg.). Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges. (Schriftenreihe des Arbeitskreises Europäische Integration), 2005, S. 27-45
Inhalt: Der Beitrag zur Gleichstellungspolitik in der EU fragt nach der widersprüchlichen Zielsetzung der EU im Zuge der geschlechtsspezifischen Policy-Expansion: einer beschäftigungspolitischen Priorität der Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern bei gleichzeitigen austeritätspolitischen Vorgaben im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion, die den fiskalpolitischen Handlungskorridor der Nationalstaaten einschränkt und der Bewältigung der hohen Arbeitslosigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten entgegenwirkt. Die Analyse der europäischen Integration als einem 'disziplinierenden neoliberalen' Governance-System ist verbunden mit der These, dass sich die EU zwar in wachsendem Maße mit Gleichstellung und Chancengleichheit befasst, die tatsächlichen geschlechtsspezifischen Maßnahmen aber gleichzeitig mit dem politischen Projekt der neoliberalen marktförmigen Integration erfolgen bzw. von dieser stark konterkariert werden. Des Weiteren wird in den Ausführungen das Gender Mainstreaming-Konzept hinsichtlich seines gleichstellungspolitischen Ziels daraufhin hinterfragt, ob das Konzept, wie der Ansatz verspricht, der derzeitigen Situation von sozial schwachen Frauen (besonders Frauen in den osteuropäischen Beitrittsländern und Migrantinnen), die auf dem formalen Arbeitsmarkt keine Chance haben, eine Beschäftigung zu finden und die in die informelle Ökonomie oder Teilzeitarbeit verdrängt werden, gerecht werden kann. Die Kritik setzt bei der Hierachisierung unterschiedlicher Politikfelder in high und low policies an. Selbst bei konsequenter Umsetzung, so die Annahme der Autorin, werden die vom acquis communitaire ausgehenden positiven Impulse durch die makroökonomischen Restriktionen einer zunehmend neoliberalen Wirtschaftspolitik konterkariert. Weil die Makroökonomie, allen Gender Mainstreaming-Postulaten zum Trotz, noch immer geschlechterblind ist, verpuffen geschlechtersensible Regelungen in low policy-Bereichen wie der Sozial- oder Beschäftigungspolitik weitgehend wirkungslos. Die Frage, wie der Ansatz des Gender Mainstreaming den derzeitigen neoliberalen wirtschaftspolitischen Gegebenheiten Rechnung tragen kann, kann nach Ansicht der Autorin nur beantwortet werden, indem die Genderpolitik mit der Betonung auf Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Politikbereichen mit dem Ansatz der feministischen Makroökonomie verbunden wird. (ICG2)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerksbeitrag
EU-Gleichbehandlungsrichtlinie aktualisiert
Titelübersetzung:EU Directive on Equality of Treatment updated
Autor/in:
Dötsch, Jochen
Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht : Zeitschrift für den Personalprofi, Jg. 57 (2002) H. 11, S. 505-509
Inhalt: "Im Juni 2002 haben Parlament und Rat der EU die Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABI. Nr. 39/40 v. 14.2.1976) in wesentlichem Maße geändert. Die Änderungs-Richtlinie 2002/73/EG vom 23. September 2002 (ABL EG Nr. L 269 v. 5.10.2002), die bis zum 5. Oktober 2005 in nationales Recht umzusetzen ist, dient dazu, die seit nunmehr über 25 Jahren unverändert bestehende Gleichbehandlungsrichtlinie an die aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Erfordernisse anzupassen. Dabei berufen sich Parlament und Rat auf Art. 2 und 3 EGV i.d.F. des Amsterdamer Vertrags, die die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen als grundlegende Aufgabe der Gemeinschaft hervorgehoben haben. Die Defizite der Richtlinie von 1976 zeigten sich vor allem in der Rechtsprechung des EuGH, durch die in den zurückliegenden Jahren zahlreiche ihrer Vorschriften präzisiert bzw. fortgebildet wurden." (Autorenreferat)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Geschlechtergleichbehandlung an amerikanischen Universitäten : "Equality versus Quality?"
Titelübersetzung:Equality of treatment between the genders at American universities : "equality versus quality?"
Autor/in:
Wahl, Angelika von
Quelle: Feministische Studien, Jg. 15 (1997) H. 1, S. 105-118
Inhalt: Zunächst geht die Autorin der Frage nach, in welchem politischen Kontext sich die Gleichbehandlung von Frauen an amerikanischen Universitäten entwickelte und wie sie umgesetzt wurde. Anschließend wird untersucht, welche wichtigen Gebiete der Segregation und Diskriminierung von Frauen an den Universitäten erhalten geblieben sind. Ferner wird erörtert, wie sich juristische Interpretationen, insbesondere des Verfassungsgerichts, hinsichtlich der Gleichstellung entwickelt haben. Abschließend fragt die Verfasserin, welche Schlußfolgerungen aus der "Qualitätsdiskussion" gezogen werden können. (ICE)
CEWS Kategorie:Europa und Internationales, Gleichstellungspolitik, Hochschulen
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauenförderung an den Hochschulen Westeuropas? : empirische Ergebnisse zur aktuellen Rechtslage ; zur Umsetzung des EG-Rechts zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in seiner Anwendung auf die Hochschulen
Titelübersetzung:Promotion of women at universities in Western Europe? : empirical results on the current legal position; implementation of EC law on equality of treatment of men and women in its application to universities
Autor/in:
Grimm, Susanne
Quelle: Soziologie : Mitteilungsblatt der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, (1995) H. 1/2, S. 56-70
Inhalt: Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es zu ermitteln, ob, in welcher Weise und in welchem Umfang die EG-Länder die Gleichbehandlungsrichtlinien von 1976 für Männer und Frauen an den Hochschulen in ihren nationalen Regelungen verwirklicht haben. Der "interkulturelle Querschnittsvergleich" untersucht die Rechtslage von Frauen, wie sie sich in den Gesetzestexten zur Frauenförderung darstellt. Die Interpretation der Ergebnisse zeigt folgendes: (1) Die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Hochschulen ist europaweit ein soziales Problem. (2) Die schriftliche Befragung zentraler Institutionen zeigt, daß es in den neun EG-Ländern keine äquivalenten Regelungen zum bundesdeutschen Hochschulrahmengesetz gibt. Die Richtlinie der EG zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern von 1976 dient daher als Bezugsgröße für den vorliegenden Rechtsvergleich. (pmb)