Ein europäischer Arbeitsmarkt für Wissenschaftlerinnen? : zur Beteiligung und Berücksichtigung von Frauen in Förderprogrammen der Europäischen Union
Titelübersetzung:A European labor market for female scientists? : participation and consideration of women in promotional programs of the European Union
Autor/in:
Kehm, Barbara M.
Quelle: Vergleichende Hochschulforschung: eine Zwischenbilanz. Themenband 2. Barbara M. Kehm (Hrsg.), Ulrich Teichler (Hrsg.). Kassel: Jenior u. Pressler (Werkstattberichte / Universität Kassel, Wissenschaftliches Zentrum für Berufs- und Hochschulforschung), 1996, S. 187-208
Inhalt: Die Chancengleichheits- und Frauenförderpostulate der Europäischen Kommission werden im vorliegenden Beitrag vom Autor an der tatsächlichen Berücksichtigung und Beteiligung von Wissenschaftlerinnen an den Förderprogrammen der Europäischen Union im Hochschul- und Forschungsbereich gemessen. Die Chancengleichheits- und Frauenförderpolitik der EU wird dabei als permissiv charakterisiert und als von einem "Laissez-faire"-Ansatz gekennzeichnet, weil die Förderlogik und die Philosophie der Programme für Frauen zwar offen, aber vorrangig auf diejenige soziale Gruppe zugeschnitten sind, von der die höchste Teilnahmebereitschaft erwartet wird. Die wenigen vorhandenen Daten zeigen eine deutliche Tendenz zur Unterrepräsentanz von Wissenschaftlerinnen in den Förderprogrammen. (ICE)
Die Frauenquote vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht
Titelübersetzung:The women's quota before the European Court of Justice and the Federal Labor Court
Autor/in:
Berghahn, Sabine
Quelle: Gegenwartskunde : Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Jg. 45 (1996) H. 2, S. 229-238
Inhalt: Um die Frauenquote als Fördermaßnahme bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis und bei Beförderung wird in der Medienöffentlichkeit und vor Gerichten derzeit heftig gestritten. Seit dem Ende der achtziger Jahre gibt es in einigen Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze mit entsprechenden Quotierungsregelungen, entweder in Form einer Entscheidungsquote, wie z.B. in Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, oder einer Ziel- bzw. Ergebnisquote wie in Hessen und Brandenburg. Der vorliegende Beitrag zeigt zu diesem Thema folgendes: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bremer Quote vom Oktober 1995 ist nicht nur in der Frauenbewegung als Rückschlag der Gleichstellungspolitik aufgefaßt worden. Die Autorin setzt manch "männlich triumphierender Schlagzeile" und Kommentierung die nüchterne Auslegung entgegen, daß die politischen Auswirkungen dieses Urteils vermutlich negativer sind, als sie es im Hinblick auf die juristische Bedeutung der Entscheidung zu sein bräuchten. (ICE)
Die Beteiligung von Frauen an Förderprogrammen der Europäischen Union
Titelübersetzung:Participation of women in promotional programs of the European Union
Autor/in:
Kehm, Barbara M.
Quelle: Wissenschaftliches Zentrum für Berufs- und Hochschulforschung, Universität Kassel; Kassel: Jenior u. Pressler (Werkstattberichte / Universität Kassel, Wissenschaftliches Zentrum für Berufs- und Hochschulforschung, 51), 1996. 181 S.
Inhalt: "Im vorliegenden Band werden die Ergebnisse einer Studie über die Beteiligung und Berücksichtigung von Frauen an Förderprogrammen der Europäischen Union dargestellt. Es handelt sich um Programme, in denen unter bestimmten Bedingungen finanzielle Mittel zur Durchführung grenzüberschreitender und kooperativer Aktivitäten (Mobilität und Austausch, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Studien und Forschungsprojekte) vergeben werden. Insgesamt wurden 23 verschiedene europäische Förderprogramme aus den Bereichen Bildung, Forschung und technologische Entwicklung untersucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß die vorherrschende Politik der Chancengleichheit sowohl auf der europäischen Ebene als auch in Deutschland allenfalls als 'permissiv' bezeichnet werden kann oder als eine Politik des 'Laissez-faire' Es werden in diesem Band Vorschläge gemacht, wie die Chancengleichheitspolitik von der permissiven Ebene auf die Ebene einer wirklichen Veränderung geführt werden könnte. Da die Umsetzung von Chancengleichheitspostulaten als Prozeß betrachtet werden muß, der nur stufenweise und über einen mittelfristigen Zeitraum zu verwirklichen ist, wird ein dreistufiger Prozeß des Fokussierens, Reformierens und Transformierens vorgeschlagen, der zugleich auf der nationalen wie auf der europäischen Durchführungsebene stattfinden sollte." (Autorenreferat)