Tarifliche und betriebliche Vereinbarungen zur Frauenförderung : ein Weg zur beruflichen Gleichstellung der Geschlechter?
Titelübersetzung:Collective agreements and company agreements relating to the promotion of women : one way to obtain occupational equality of rights between men and women?
Autor/in:
Hornung, Ursula
Quelle: Transformationen im Geschlechterverhältnis: Beiträge zur industriellen und gesellschaftlichen Entwicklung. Brigitte Aulenbacher (Hrsg.), Monika Goldmann (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1993, S. 138-161
Inhalt: Ausgehend von gesellschaftstheoretischen Reflexionen von Geschlechterungleichheit in Erwerb, Familie und sozialen Sicherungssystemen versucht die Autorin Kriterien zur Beurteilung von Frauenfördervereinbarungen zu konzipieren. Die hierauf aufbauende Bestandsaufnahme und Maßnahmenanalyse von betrieblichen und tariflichen Vereinbarungen ergibt, daß sich in der momentanen Frauenförderpolitik Kapitalverwertungs- und Geschlechterlogik in einer Weise verschränken, die eher zur Aufrechterhaltung von Geschlechterungleichheit beitragen könnte denn zu ihrem Abbau. Konkret heißt das, daß über 90Prozent der Maßnahmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffen (vor allem Möglichkeiten von Teilzeitarbeit und Erziehungsurlaub), die so gestaltet sind, daß sie nahezu ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen werden. (IAB)
Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierung bei beruflichem Aufstieg
Titelübersetzung:Ban on direct and indirect discrimination in the case of occupational promotion
Autor/in:
Buglass, Anke; Heilmann, Joachim
Quelle: Arbeit und Recht : Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis, Jg. 40 (1992) H. 12, S. 353-360
Inhalt: Die Autoren dokumentieren die arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim beruflichen Aufstieg im öffentlichen Dienst. Es werden die Kriterien Dienstalter, Dienstzeiten und Anciennität im Hinblick auf eine mittelbare Diskriminierung von Frauen häher beleuchtet. Der zweite Teil des Beitrags behandlet die Verfassungsmäßigkeit von Frauenförderrichtlinien bzw. -gesetzen in diesem Zusammenhang. Dabei wird auf die Urteile des OVG Münster und des LAG Bremen zu diesem Thema eingegangen. (IAB)
Quelle: Regensburg: Walhalla u. Praetoria Verl., 1991. XVI, 262 S.
Inhalt: Frauenförderung ist zur zentralen Zukunftsaufgabe von Verwaltung und Wirtschaft geworden. Das Buch gibt Anregungen und zeigt Wege auf, wie Benachteiligungen von Frauen im Beruf entschärft und die Implementation von Frauenförderungsplänen in der Praxis vorangetrieben werden kann. Die Entwicklung der Chancengleichheit und der Gleichstellung der Frau wird hier auf dem Hintergrund eines historischen Abrisses und einer detaillierten Betrachtung der rechtlichen und gesetzlichen Veränderungen auch in einem internationalen Vergleich skizziert. Des weiteren werden die organisations- und personalpolitischen Weichenstellungen einer Frauenförderung angesprochen, sowie die frauenpolitischen Programme der verschiedenen Parteien analysiert. Besondere Beachtung finden die Institution der Gleichstellungsstellen und die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen. (ICH)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerk
Mehr als nur gleicher Lohn! : Handbuch zur beruflichen Förderung von Frauen
Titelübersetzung:More than only the same wages! : manual of vocational promotion of women
Herausgeber/in:
Däubler-Gmelin, Herta; Pfarr, Heide M.; Weg, Marianne
Quelle: Hamburg: VSA-Verl., 1985. 215 S.
Inhalt: Die zahlreichen Einzelbeiträge dieses Buches befassen sich mit Frauenförderungsplänen und Gleichstellungsstrategien in Betrieben und Verwaltungen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen im Beruf (Einstellung, beruflicher Aufstieg, Weiterbildung) und in der Ausbildung. Dabei stehen neben eher praktischen Erfahrungsberichten Beiträge mit grundsätzlicheren Erörterungen und strategischen Überlegungen über den besten Weg, wie die berufliche Diskriminierung von Frauen und faktische Quotierung zugunsten von Männern am wirksamsten abzubauen ist. Gleichstellungsbeauftragte (bzw. ehem. Gleichstellungsbeauftragte) aus öffentlichen Gleichstellungsstellen auf kommunaler Landes- und Bundesebene beleuchten die Wirksamkeit von Fauenförderungsplänen aus ihrer Sicht. Im Anhang sind "Richtlinien und Programme zur Frauenförderung" sowie einschlägige Adressen abgedruckt. (IAB)