Die "Stimme der Minderheit": Das Sondervotum als Instrument der Frauenpolitik im Wissenschaftsbetrieb und Hinweise zu seiner zweckmäßigen Handhabung
Titelübersetzung:The "voice of the minority": The special vote as an instrument of women's policy in the scientific research routine and references to its practical handling
Autor/in:
Gebhardt-Benischke, Margot
Quelle: Frauenpolitik im Wissenschaftsbetrieb: Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten im Hochschul- und Wissenschaftsalltag. Margot Gebhardt-Benischke (Hrsg.), Ingeborg Stahr (Hrsg.). Alsbach-Hähnlein: Leuchtturm-Verl. (Blickfeld Hochschule : Schriftenreihe zur Hochschullehre und Hochschulforschung), 1991, S. 153-162
Inhalt: In den nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzen ist u.a. das Recht enthalten, als überstimmtes Mitglied eines Hochschulgremiums ein sogenanntes Sondervotum abzugeben. Hierzu können auch die Stellungnahmen der Frauenbeauftragten im weitesten Sinne gezählt werden. Die Autorin spricht sich für eine verstärkte Nutzung des Rechts zum Sondervotum als ein effektives Instrument der Frauenpolitik im Wissenschaftsbetrieb aus, das auch die Entscheidungen übergeordneter Gremien beeinflussen kann. Es wird der aktuelle Stand der Frauenfrage in rechtlicher Hinsicht, die frauenpolitische Bedeutung des Sondervotums und seine Rolle im Berufungsverfahren dargestellt. Die Wirksamkeit des Sondervotums als Verfahrensbestandteil liegt vor allem darin, daß es Mehrheiten zwingen kann, ihre Entscheidungshaltungen zu überprüfen und einen Leistungsbegriff zu hinterfragen, der letztlich in der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung gründet. Eine entwickelte "Sondervotenkultur" kann den "Prozeß der Selbstkorrektur" der Hochschulen im Sinne der Frauenpolitik forcieren. (ICE)
Titelübersetzung:Occupational emancipation policy in the USA
Autor/in:
Knapp, Ulla
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 277-286
Inhalt: In dem Beitrag wird die berufliche Gleichstellungspolitik in den USA untersucht mit dem Ziel, diese Strategien für die BRD nutzbar zu machen. Indem die bundesgesetzlichen Regelungen zur beruflichen Gleichstellung in den USA dargestellt werden, werden die rechtlichen und administrativen Strategien diesbezüglich verdeutlicht. Die vier Behörden bzw. Kommissionen, die die bundesgesetzlichen Regelungen umsetzen, werden vorgestellt: (1) die Civil Rights Commission; (2) die Equal Employment Opportunity Commission; (3) das Office of Federal Contract Compliance; (4) das Women's Bureau im Bundesarbeitsministerium mit zehn Regionalbehörden. Als eine Strategie, die über die gleichstellungspolitischen Regelungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe hinaus praktiziert wird, wird "set asides" vorgestellt: Ein bestimmter Prozentsatz der kommunalen bzw. Landesaufträge muß an Firmen gehen, die Frauen oder Minoritäten gehören. Die Analyse macht einsichtig, daß so gut wie alle größeren Unternehmen in den USA Frauenförderpläne und Gleichstellungsstellen haben. Eine Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß gleichstellungspolitische Strategien inzwischen im Unternehmensbereich weitgehend akzeptiert werden und daß die Gleichstellungspolitik zumindest in gehobenen Positionen erfolgreich ist. Als ein Schwerpunkt zukünftiger Maßnahmen wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesehen. (KW)
Frauenpolitik und Rechtsentwicklung am Beispiel Hochschulen
Titelübersetzung:Women's policy and legal development using universities as an example
Autor/in:
Gebhardt-Benischke, Margot
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 259-266
Inhalt: Der Beitrag geht aus von der Feststellung, daß sich die Situation von Frauen an der Hochschule trotz Frauenförderungsgesetz nicht verändert hat, sondern daß eher gerade die Hochschule gegenwärtig der Inbegriff der Frauendiskriminierung sind. Die Ausgangssituation Anfang der 80er Jahre wird geschildert, wobei vor allem auf die rechtlichen Veränderungen eingegangen wird. Es wird gezeigt, wie sich durch Frauenpolitik allmählich ein Wandel der rechtlichen Bewertung vollzog. In einem Vergleich der rechtlichen Situation heute mit der von früher wird festgestellt, daß sich die Beweislast für die Nichtdiskriminierung auf die Hochschulen verlagert hat. Die rechtlichen, rechtspolitischen und frauenpolitischen Konsequenzen aus der Tatsache, daß die Hochschulen in einem rechtlich unerträglichen Zustand sind, werden diskutiert. Kritisiert wird vor allem das Argument, daß es die komplexen Strukturen und Eigengesetzlichkeiten der Hochschulen sind, die die Gleichberechtigung der Frauen in den Hochschulen verhindern. Als ein Vorschlag zur Veränderung wird angeregt, daß Frauenförderung nicht Institutionen, sondern konkreten Personen abverlangt werden sollte. (KW)
Frauenpolitik an der Hochschule als Aufgabe der Personalräte
Titelübersetzung:Women's policy at universities as a task of staff councils
Autor/in:
Prümmer, Christine von
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 267-275
Inhalt: In dem Beitrag geht es um die Interessenvertretung von Frauen an den Hochschulen, die zugleich durch die Personalräte für den akademischen Mittelbau (PR-Wiss) und durch den Arbeitskreis "Wissenschaftlerinnen in Nordrhein-Westfalen" geschieht. Die Aufgaben und Beteiligungsrechte des PR-Wiss auf den verschiedenen Ebenen der Hochschule werden dargestellt. Eine Analyse der Voraussetzungen der Arbeit des PR-Wiss macht deutlich, daß dieser gravierenden Einschränkungen in der Ausübung der Mitbestimmung unterlag. Angesichts der Einschränkungen wird gefragt, ob es überhaupt Sinn hat, über die Personalräte Frauenpolitik in den Hochschulen zu betreiben. Ausgehend von der Notwendigkeit einer solchen Frauenpolitik werden deren Handlungsspielräume aufgezeigt. Als Folge der Personalratsarbeit wird die Einführung des Amtes einer Frauenbeauftragten an den Hochschulen beschrieben. (KW)
Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen - Fortschritt oder Rückschritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter
Titelübersetzung:Promotion of women and quotas at universities - progress or regression on the road to equality of the sexes
Autor/in:
Metz-Göckel, Sigrid
Quelle: Frauenförderung in der Praxis: Frauenbeauftragte berichten. Erika Bock-Rosenthal (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1990, S. 78-101
Inhalt: Der Aufsatz geht der Frage nach, ob Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen der Gleichstellung der Geschlechter förderlich oder abträglich ist. Zunächst wird auf die Geschichte des Frauenstudiums, dann auf Studienbeteiligung und -erfolge von Frauen eingegangen und die zahlenmäßigen Anteile der Wissenschaftlerinnen am gesamten wissenschaftlichen Personal aufgezeigt. Dann wird Frauenförderung als Abbau von Barrieren beschrieben und das Instrument der Quotierung vorgestellt und diskutiert. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß Quotierung allein unwirksam ist und flankierender Maßnahmen bedarf, die die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit mit einem Leben mit Kindern betreffen. Der Quotierungsbeschluß der SPD führte bei Männern zu einer geringeren Konkurrenz untereinander. Dagegen hat sich durch Beschlüsse und öffentliche Diskussion in den Wissenschaftsbetrieben für Frauen bislang kaum etwas geändert. Rückschrittlich sind Frauenförderung und Quotierung deshalb, weil "der Glaube abhanden gekommen ist, die Gleichberechtigung würde sich von allein herstellen" und weil möglicherweise Widerstände härter werden. Der Erfolg von Frauenförderung hängt ab vom Ausbau des Frauennetzwerkes und der Verbindung von Frauenpolitik mit der Stukturpolitik der Hochschulen. Insgesamt gesehen schafft die Quotierung keine neuen Arbeitsplätze, produziert keine Vision einer humanen Gesellschaft, fördert aber die Annäherung an eine verfassungsgemäße Wirklichkeit. (AG)
Was eine Frau umtreibt : Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik
Titelübersetzung:What worries women : women's movement - research on women - women's policy
Herausgeber/in:
Schlüter, Anne; Roloff, Christine; Kreienbaum, Maria Anna
Quelle: Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft, Bd. 24), 1990. 304 S.
Inhalt: Die Festschrift ist zugleich eine Würdigung des Arbeitskreises Wissenschaftlerinnen in Nordrhein-Westfalen sowie eine Würdigung der Frauenforschung. Die Schwerpunkte Netzwerkbildung, Frauenforschung und Politik der Institutionalisierung werden dabei als drei unterschiedliche Zugriffe verstanden, um die Frauenforschung und die Fraueninitiativen in den und außerhalb der Hochschulen darzustellen. Folglich steht im Mittelpunkt des ersten Teils die Netzwerkbildung von Frauen als Tätigkeit des Arbeitskreises Wissenschaftlerinnen in Nordrhein-Westfalen, der einen wichtigen Stellenwert für viele Wissenschaftlerinnen erhalten hat, sowohl frauenpolitisch als auch in seiner Funktion für das Beziehungs-Netzwerk untereinander, was den gegenseitigen wissenschaftlich-inhaltlichen Austausch einschließt. Der zweite Teil enthält Beiträge aus verschiedenen thematischen Bereichen der Frauenforschung, wobei das inhaltliche Spektrum weitgehend innerhalb historischer, sozialwissenschaftlicher und erziehungswissenschaftlicher Themen bleibt. Im letzten Teil geht es um Probleme der Frauenpolitik an den Hochschulen, deren Veränderung bisher eher als bescheiden erachtet wird. (KW)
Langer Marsch durch die Gleichstellungsstellen? : zur Diskussion über die Institutionalisierung der Frauenbewegung
Titelübersetzung:Long march through the offices for equal treatment? : on the discussion concerning the institutionalization of the women's movement
Autor/in:
Wagnerova, Alena
Quelle: Feministische Studien, Jg. 7 (1989) Nr. 2, S. 106-113
Inhalt: "Die zentrale Rolle in der neuen offiziellen Frauenpolitik des Staates kommt den Gleichstellungsstellen zu. Sie repräsentieren nach außen hin den Willen der Regierenden, die Diskriminierung der Frau in allen Bereichen des Lebens zu beseitigen. Allem Anschein nach soll ihnen aber auch die zentrale Rolle bei der Kolonialisierung der Frauenbewegung zukommen, das heißt bei dem Versuch, mittels der Integration in die bestehenden Machtstrukturen die Frauenbewegung zu befrieden und ihrer Kritik an der Industriegesellschaft die Spitze zu nehmen, beziehungsweise ihr kritisches Potential zum Erhalten des Status quo zu benutzen." Ob "die innovativen Potentiale stark genug sind, um sich der Kolonialisierung erfolgreich widersetzen zu können", das ist die entscheidende Frage, die sich aber erst in einigen Jahren beantworten lassen wird. (IAB2)
CEWS Kategorie:Gleichstellungspolitik, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Strukturen von Gleichstellungsorganen in den Mitgliedstaaten der EG
Titelübersetzung:Structures of emancipation organs in the member states of the EC
Autor/in:
Cornelißen, Waltraud
Quelle: Frauenforschung : Informationsdienst des Forschungsinstituts Frau und Gesellschaft, Jg. 7 (1989) H. 1/2, S. 143-154
Inhalt: Seit Ende der 70er Jahre ist in allen EG-Ländern ein Prozeß der Institutionalisierung der Frauenpolitik im Gange. Es wurden Organe gesetzlich verankert, die die gesellschaftliche Stellung von Frauen prüfen, und solche, deren Aufgabe es ist, auf die Abschaffung der Diskriminierung von Frauen hinzuwirken. Die EG-Richtlinien, die zur Gleichstellung erlassen wurden, sind für viele nationale Gleichstellungsorgane eine wichtige Grundlage ihrer Politik, da sie geeignet sind, auf die nach wie vor bestehenden Diskrepanzen zwischen dem rechtlichen Anspruch auf Gleichstellung und dem wirklichen Zustand hinzuweisen. Bereits in den Römischen Verträgen von 1957 war das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit festgelegt worden. Später entstanden zahlreiche Organisationen und Komissionen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Besonderheiten der "GO's" (governmental organisations), der "NGO's" (non-governmental organisations) und der "Quangos" (quasi-non-governmental organisations), über das Netz der formalen und informellen Zusammenarbeit sowie über Kompetenzen und Arbeitsschwerpunkte der Gleichstellungsorgane. (KA)