Die Präsentation der Geschlechter im Fernsehen : k(ein) Beitrag zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann ; Zielvorgaben an die Sendeanstalten und deren mögliche wissenschaftliche Überprüfung
Titelübersetzung:Presentation of the genders on television : (not) a contribution towards the realization of equality between the genders; targets for TV stations and their possible scientific verification
Autor/in:
Cornelißen, Waltraud
Quelle: Zeitschrift für Frauenforschung, Jg. 14 (1996) H. 1/2, S. 31-63
Inhalt: Der Beitrag resultiert aus einer einjährigen Forschung am Institut Frau und Gesellschaft, die sich unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung der Geschlechter mit dem Bild beschäftigt, welches das Fernsehen als Produzent von Deutungen der Katagorie "Geschlecht" in allen Programmsparten implizit oder explizit vermittelt. Dabei geht es insbesondere darum, anhand einer Typologie das Spektrum gegenwärtiger Gleichstellungskonzepte (konservativer Feminismus, liberaler Feminismus, radikal- feministische Position und marxistisch- feministische Position) soweit zu entfalten, wie dies notwendig ist, um unterschiedliche Konsequenzen für die Forschung aufzeigen zu können. Neben zahlreichen Differenzen ist der größte gemeinsame Nenner der beschriebenen fernsehkritischen feministischen Ansätze der Vorwurf, daß das Fernsehen die symbolische Unterordnung von Frauen unter Männer und die Abwertung weiblicher Leistungen in allen Programmsparten stützt. Am Beispiel des methodischen Instrumentariums der Inhaltsanalyse wird die Präsentation der Frauenbilder in den unterschiedlichen Programmsparten Dokumentation, Unterhaltung und Werbung genauer beleuchtet. Um den Beitrag von Fernsehsendungen zur Gleichstellung der Geschlechter abzuschätzen sind allerdings neben quantitativen und qualitativen Inhaltsanalysen auch Rezeptionstudien notwendig. (ICH)
CEWS Kategorie:Frauen- und Geschlechterforschung, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Der EuGH zur Frauenquote
Titelübersetzung:The European Court of Human Rights on the women's quota
Autor/in:
Raasch, Sibylle
Quelle: Kritische Justiz : Vierteljahresschrift für Recht und Politik, Jg. 28 (1995) H. 4, S. 493-498
Inhalt: Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) hat die qualifikationsbezogene Entscheidungsquote aus Paragraph 4 des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes für unvereinbar mit der EG-Gleichbehandlungsrichtlinie erklärt. Nach seinem Urteil vom 17.10.1995 bewirkt eine nationale Regelung, die Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei einer Beförderung "automatisch" Vorrang einräumt, eine Diskriminierung der Männer aufgrund ihres Geschlechts, wie sie Art. 2 abs. 1 der EG-Richtlinie gerade ausschließen wolle. Der vorliegende Beitrag diskutiert das Pro und Contra dieser Auseinandersetzung. Die Bremer Entscheidungsquote sollte der eingespielten Praxis entgegensteuern, auch ohne Qualifikationsargumente weiterhin den Mann auszuwählen, weil er nicht schwanger werden kann und vermutlich keine Hausarbeit leistet oder weil er sich aus der Sicht männlich geprägter Entscheidungsinstanzen als Mann auf einem Posten einfach besser macht. (ICE)
Diskriminierungsverbot versus Verpflichtung zur positiven Förderung : die Implementation des amerikanischen Regelwerks zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
Titelübersetzung:Ban on discrimination versus obligation towards positive promotion : the implementation of the American set of rules relating to equality of men and women on the labor market
Autor/in:
Lindecke, Christiane
Quelle: Sozialwissenschaften und Berufspraxis, Jg. 17 (1994) H. 1, S. 4-15
Inhalt: In der Bundesrepublik gibt es inzwischen eine Vielzahl von rechtlichen Ansätzen zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen. Die zentrale Frage in der Debatte zu Gleichberechtigungsregelungen ist, wie gesetzliche Maßnahmen ausgestaltet werden sollen, um die soziale Rolle zugunsten von Frauen verändern zu können. Der vorliegende Beitrag befaßt sich in diesem Kontext mit bereits institutionalisierten Frauengleichstellungsregelungen in den USA. Hier sind bereits drei Bundesgesetze in den 60er Jahren verabschiedet worden, die eine Wirkungseinschätzung zulassen. Eine Besonderheit der Regelungen, die Ausstattung mit Kontrollinstanzen und Sanktionsmöglichkeiten wird zunächst vorgestellt. Durch sie kann für den Bereich über Erfahrungen mit Konzeptionsmodellen verfügt werden. Im Mittelpunkt stehen dann die Implementationen und konkrete Umsetzung der Regelungen, um Möglichkeiten und Grenzen von Gleichstellungsgesetzen zu skizzieren. (psz)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Zeitschriftenaufsatz
Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen - Fortschritt oder Rückschritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter
Titelübersetzung:Promotion of women and quotas at universities - progress or regression on the road to equality of the sexes
Autor/in:
Metz-Göckel, Sigrid
Quelle: Frauenförderung in der Praxis: Frauenbeauftragte berichten. Erika Bock-Rosenthal (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1990, S. 78-101
Inhalt: Der Aufsatz geht der Frage nach, ob Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen der Gleichstellung der Geschlechter förderlich oder abträglich ist. Zunächst wird auf die Geschichte des Frauenstudiums, dann auf Studienbeteiligung und -erfolge von Frauen eingegangen und die zahlenmäßigen Anteile der Wissenschaftlerinnen am gesamten wissenschaftlichen Personal aufgezeigt. Dann wird Frauenförderung als Abbau von Barrieren beschrieben und das Instrument der Quotierung vorgestellt und diskutiert. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß Quotierung allein unwirksam ist und flankierender Maßnahmen bedarf, die die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit mit einem Leben mit Kindern betreffen. Der Quotierungsbeschluß der SPD führte bei Männern zu einer geringeren Konkurrenz untereinander. Dagegen hat sich durch Beschlüsse und öffentliche Diskussion in den Wissenschaftsbetrieben für Frauen bislang kaum etwas geändert. Rückschrittlich sind Frauenförderung und Quotierung deshalb, weil "der Glaube abhanden gekommen ist, die Gleichberechtigung würde sich von allein herstellen" und weil möglicherweise Widerstände härter werden. Der Erfolg von Frauenförderung hängt ab vom Ausbau des Frauennetzwerkes und der Verbindung von Frauenpolitik mit der Stukturpolitik der Hochschulen. Insgesamt gesehen schafft die Quotierung keine neuen Arbeitsplätze, produziert keine Vision einer humanen Gesellschaft, fördert aber die Annäherung an eine verfassungsgemäße Wirklichkeit. (AG)