Quelle: Regensburg: Walhalla u. Praetoria Verl., 1991. XVI, 262 S.
Inhalt: Frauenförderung ist zur zentralen Zukunftsaufgabe von Verwaltung und Wirtschaft geworden. Das Buch gibt Anregungen und zeigt Wege auf, wie Benachteiligungen von Frauen im Beruf entschärft und die Implementation von Frauenförderungsplänen in der Praxis vorangetrieben werden kann. Die Entwicklung der Chancengleichheit und der Gleichstellung der Frau wird hier auf dem Hintergrund eines historischen Abrisses und einer detaillierten Betrachtung der rechtlichen und gesetzlichen Veränderungen auch in einem internationalen Vergleich skizziert. Des weiteren werden die organisations- und personalpolitischen Weichenstellungen einer Frauenförderung angesprochen, sowie die frauenpolitischen Programme der verschiedenen Parteien analysiert. Besondere Beachtung finden die Institution der Gleichstellungsstellen und die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen. (ICH)
CEWS Kategorie:Arbeitswelt und Arbeitsmarkt, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Gleichstellungspolitik
Dokumenttyp:Sammelwerk
Berufliche Gleichstellungspolitik in den USA
Titelübersetzung:Occupational emancipation policy in the USA
Autor/in:
Knapp, Ulla
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 277-286
Inhalt: In dem Beitrag wird die berufliche Gleichstellungspolitik in den USA untersucht mit dem Ziel, diese Strategien für die BRD nutzbar zu machen. Indem die bundesgesetzlichen Regelungen zur beruflichen Gleichstellung in den USA dargestellt werden, werden die rechtlichen und administrativen Strategien diesbezüglich verdeutlicht. Die vier Behörden bzw. Kommissionen, die die bundesgesetzlichen Regelungen umsetzen, werden vorgestellt: (1) die Civil Rights Commission; (2) die Equal Employment Opportunity Commission; (3) das Office of Federal Contract Compliance; (4) das Women's Bureau im Bundesarbeitsministerium mit zehn Regionalbehörden. Als eine Strategie, die über die gleichstellungspolitischen Regelungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe hinaus praktiziert wird, wird "set asides" vorgestellt: Ein bestimmter Prozentsatz der kommunalen bzw. Landesaufträge muß an Firmen gehen, die Frauen oder Minoritäten gehören. Die Analyse macht einsichtig, daß so gut wie alle größeren Unternehmen in den USA Frauenförderpläne und Gleichstellungsstellen haben. Eine Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß gleichstellungspolitische Strategien inzwischen im Unternehmensbereich weitgehend akzeptiert werden und daß die Gleichstellungspolitik zumindest in gehobenen Positionen erfolgreich ist. Als ein Schwerpunkt zukünftiger Maßnahmen wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesehen. (KW)
Frauenpolitik an der Hochschule als Aufgabe der Personalräte
Titelübersetzung:Women's policy at universities as a task of staff councils
Autor/in:
Prümmer, Christine von
Quelle: Was eine Frau umtreibt: Frauenbewegung - Frauenforschung - Frauenpolitik. Anne Schlüter (Hrsg.), Christine Roloff (Hrsg.), Maria Anna Kreienbaum (Hrsg.). Pfaffenweiler: Centaurus-Verl.-Ges. (Frauen in Geschichte und Gesellschaft), 1990, S. 267-275
Inhalt: In dem Beitrag geht es um die Interessenvertretung von Frauen an den Hochschulen, die zugleich durch die Personalräte für den akademischen Mittelbau (PR-Wiss) und durch den Arbeitskreis "Wissenschaftlerinnen in Nordrhein-Westfalen" geschieht. Die Aufgaben und Beteiligungsrechte des PR-Wiss auf den verschiedenen Ebenen der Hochschule werden dargestellt. Eine Analyse der Voraussetzungen der Arbeit des PR-Wiss macht deutlich, daß dieser gravierenden Einschränkungen in der Ausübung der Mitbestimmung unterlag. Angesichts der Einschränkungen wird gefragt, ob es überhaupt Sinn hat, über die Personalräte Frauenpolitik in den Hochschulen zu betreiben. Ausgehend von der Notwendigkeit einer solchen Frauenpolitik werden deren Handlungsspielräume aufgezeigt. Als Folge der Personalratsarbeit wird die Einführung des Amtes einer Frauenbeauftragten an den Hochschulen beschrieben. (KW)
Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen - Fortschritt oder Rückschritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter
Titelübersetzung:Promotion of women and quotas at universities - progress or regression on the road to equality of the sexes
Autor/in:
Metz-Göckel, Sigrid
Quelle: Frauenförderung in der Praxis: Frauenbeauftragte berichten. Erika Bock-Rosenthal (Hrsg.). Frankfurt am Main: Campus Verl., 1990, S. 78-101
Inhalt: Der Aufsatz geht der Frage nach, ob Frauenförderung und Quotierung an den Hochschulen der Gleichstellung der Geschlechter förderlich oder abträglich ist. Zunächst wird auf die Geschichte des Frauenstudiums, dann auf Studienbeteiligung und -erfolge von Frauen eingegangen und die zahlenmäßigen Anteile der Wissenschaftlerinnen am gesamten wissenschaftlichen Personal aufgezeigt. Dann wird Frauenförderung als Abbau von Barrieren beschrieben und das Instrument der Quotierung vorgestellt und diskutiert. Die Autorin kommt zu dem Schluß, daß Quotierung allein unwirksam ist und flankierender Maßnahmen bedarf, die die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit mit einem Leben mit Kindern betreffen. Der Quotierungsbeschluß der SPD führte bei Männern zu einer geringeren Konkurrenz untereinander. Dagegen hat sich durch Beschlüsse und öffentliche Diskussion in den Wissenschaftsbetrieben für Frauen bislang kaum etwas geändert. Rückschrittlich sind Frauenförderung und Quotierung deshalb, weil "der Glaube abhanden gekommen ist, die Gleichberechtigung würde sich von allein herstellen" und weil möglicherweise Widerstände härter werden. Der Erfolg von Frauenförderung hängt ab vom Ausbau des Frauennetzwerkes und der Verbindung von Frauenpolitik mit der Stukturpolitik der Hochschulen. Insgesamt gesehen schafft die Quotierung keine neuen Arbeitsplätze, produziert keine Vision einer humanen Gesellschaft, fördert aber die Annäherung an eine verfassungsgemäße Wirklichkeit. (AG)
Titelübersetzung:Quotas for women, a legal problem?
Autor/in:
Pfarr, Heide M.; Fuchsloch, Christine
Quelle: Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie, Jg. 1990 (1990) , S. 17-28
Inhalt: Auf dem Hintergrund der kontroversen juristischen Diskussion über den Quotenbeschluß im Rahmen der Durchsetzung von Frauenfördermaßnahmen, setzt sich der Beitrag mit den am häufigsten formulierten juristischen Argumenten gegen die Frauenquoten auseinander. 1) Das Argument der fehlenden Zuständigkeit; 2) das der Männerdiskriminierung; 3) das der gefährdeten Qualifikation; 4) das von der Zerstörung der Familien; 5) das der eingeschränkten Berufsfreiheit; 6) das von der Abweichung der demokratischen Strukturen und 7) das von der Verringerung von Vielfalt am Beispiel der Rundfunkfreiheit. Neben diesen Hauptargumenten werden den Frauenquoten noch andere Rechtsverletzungen angelastet: z.B. die Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen. Die Autorinnen bewerten insgesamt eine juristische Diskussion als positiv, da zum einen die gesellschaftspolitische Zielsetzung im verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgrundsatz enthalten ist und daher einer rechtlichen Argumentation standhält. Zum anderen spricht die Tatsache der intensiven Bemühung um Feststellung der möglichen Rechtswidrigkeit von Frauenförderungsregelungen wiederum für deren Effektivität. (ICE)
Mehr als nur gleicher Lohn! : Handbuch zur beruflichen Förderung von Frauen
Titelübersetzung:More than only the same wages! : manual of vocational promotion of women
Herausgeber/in:
Däubler-Gmelin, Herta; Pfarr, Heide M.; Weg, Marianne
Quelle: Hamburg: VSA-Verl., 1985. 215 S.
Inhalt: Die zahlreichen Einzelbeiträge dieses Buches befassen sich mit Frauenförderungsplänen und Gleichstellungsstrategien in Betrieben und Verwaltungen mit dem Ziel der Gleichstellung von Frauen im Beruf (Einstellung, beruflicher Aufstieg, Weiterbildung) und in der Ausbildung. Dabei stehen neben eher praktischen Erfahrungsberichten Beiträge mit grundsätzlicheren Erörterungen und strategischen Überlegungen über den besten Weg, wie die berufliche Diskriminierung von Frauen und faktische Quotierung zugunsten von Männern am wirksamsten abzubauen ist. Gleichstellungsbeauftragte (bzw. ehem. Gleichstellungsbeauftragte) aus öffentlichen Gleichstellungsstellen auf kommunaler Landes- und Bundesebene beleuchten die Wirksamkeit von Fauenförderungsplänen aus ihrer Sicht. Im Anhang sind "Richtlinien und Programme zur Frauenförderung" sowie einschlägige Adressen abgedruckt. (IAB)