Mit der Bund-Länder-Vereinbarung vom 19.11.2007 war das Professorinnenprogramm für einen Zeitraum von fünf Jahren beschlossen worden, um 'die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen im Wissenschaftsbereich zu steigern' (siehe Grundlagen der GWK, 2011, S. 87-91).
Den Hochschulen bietet es die Möglichkeit der Anschubfinanzierung für die Erstberufung von Wissenschaftlerinnen auf unbefristete W2- bzw. W3-Professuren; entweder im Vorgriff auf eine künftig frei werdende oder zu schaffende Stelle ('vorgezogene Berufung') oder auf eine vorhandene freie Stelle ('Regelberufung'). Im Gegenzug führen die Hochschulen Gleichstellungsfördernde Maßnahmen durch; insbesondere zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und besonders in Fächern, in denen Frauen bis dato unterrepräsentiert sind.
Die Evaluationsergebnisse werden eine Grundlage bilden für die 2012 vorgesehene politische Entscheidung von Bund und Ländern ihr gemeinsames Programm eventuell fortzuführen.
Kooperationspartnerin für die Konzeption des Evaluationsprojekts:
Prof. Dr. Susanne Baer, Juristische Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und (damalige) Leiterin des GenderKompetenzZentrums der HUB.
Zimmermann, Karin (2012): Bericht zur Evaluation des 'Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder'. Institut für Hochschulforschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (HoF) (HoF-Arbeitsberichte, 6’2012). Online verfügbar unter http://www.hof.uni-halle.de/dateien/ab_6_2012.pdf . Dokumentation zum Evaluationsbericht (Anhang des Berichts) http://www.hof.uni-halle.de/dateien/ab_6_2012_anha...