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Finanzierung

GESIS finanziert sich insbesondere durch Mittel, die der Bund und die Länder im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern nach Art. 91 b GG getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung stellen (§ 15, Abs. 1 der GESIS-Satzung).

Der Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel ist in der Anlage zur Ausführungsvereinbarung WGL (AV-WGL) festgelegt. Er beträgt 80 zu 20 Prozent. Der tatsächliche Anteil des Bundes ist aktuell aufgrund von im Rahmen des Pakts für Forschung getroffener Bund-Länder-Beschlüsse höher. Bis 2030 werden Bund und Länder sukzessive zum in der AV-WGL vereinbarten Finanzierungsschlüssel zurückkehren.

GESIS ist eine Einrichtung, die in erheblichem Umfange Infrastrukturmaßnahmen wahrnimmt, sodass 75 Prozent des Länderanteils durch alle Bundesländer finanziert werden. Die Finanzierung des Sitzlandanteils (25 Prozent des Länderanteils) erfolgt durch die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

Darüber hinaus finanziert sich GESIS insbesondere durch

  • Drittmittel insbesondere öffentlicher Mittelgeber und Stiftungen,
  • Einnahmen aus Dienstleistungen und
  • sonstigen Einnahmen.

Alle Einnahmen werden zur Finanzierung der satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins eingesetzt. Vereinsbeiträge werden nicht erhoben.