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Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungsgremien an Hochschulen und Forschungseinrichtungen


Kategorien: Pressemitteilung

In Hochschulleitungen sind fast 30 Prozent Frauen tätig, und 21 Prozent der Rektor*innen und Präsident*innen sind Frauen. Dagegen liegt der Frauenanteil an den Fakultätsleitungen lediglich bei 18 Prozent. Dies ist eines der Ergebnisse des Berichtes „Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungsgremien von Hochschulen und Forschungseinrichtungen“, den das Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung CEWS auf der Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes und eigenen Erhebungen für den aktuellen Bericht „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung“ der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) erstellte.

Die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen und damit an (fach-)politischer Macht ist ein wesentliches Element von Geschlechtergerechtigkeit. Das Hochschulrahmengesetz, das Bundesgremienbesetzungsgesetz und die Hochschulgesetze der Länder setzen dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen. In dem Beitrag von Dr. Andrea Löther, stellvertretende Leiterin des Teams CEWS bei GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, wird die geschlechterspezifische Besetzung von Entscheidungsgremien an Hochschulen und Forschungseinrichtungen untersucht. Für die Hochschulen werden dabei die Hochschul- und Fakultätsleitungen sowie die Senate und Hochschulräte, für die außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die Aufsichtsgremien betrachtet. Analysiert wird die Beteiligung von Frauen im zeitlichen Verlauf sowie differenziert nach Hochschultypen und Bundesländern bzw. nach Forschungsverbünden. Datengrundlage sind die Hochschulstatistik des Statistischen Bundesamtes sowie Erhebungen des CEWS und der GWK und Auswertungen von Daten der HRK.

In Hochschulleitungen sind fast 30 Prozent Frauen tätig, 21 Prozent der Rektor*innen und Präsident*innen sind Frauen. In den letzten 20 Jahren hat sich der Frauenanteil in den Hochschulleitungen verdreifacht, an der Leitungsspitze vervierfacht. Auch in den Hochschulsenaten, den Hochschulräten sowie den Aufsichtsgremien der außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sind rund ein Drittel der Sitze mit Frauen besetzt. Dagegen sind in den Fakultätsleitungen lediglich 18 Prozent der Dekan*innen und 24 Prozent der Prodekan*innen Frauen. Trotz Steigerungen der Beteiligung von Frauen an den Leitungsgremien ist eine paritätische Besetzung oder der in einigen Landesgesetzen angestrebte Frauenanteil von 40 Prozent noch nicht erreicht. Das Beispiel Österreich zeigt, dass Quotenregelungen für Gremien und Leitungen tatsächlich zu einer Steigerung der Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen führen können.

Zur geschlechtergerechten Besetzung der Hochschulräte stellt das CEWS darüber hinaus jährlich Analysen zur Verfügung, die nach Bundesländern, Hochschulart und Trägerschaft differenzieren. Diese Analysen sind in einem gesonderten Bericht veröffentlicht.

Bibliographische Angaben:
Löther, Andrea (2019): Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungsgremien von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Unter Mitarbeit von Maximilian Tolkamp. In: Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung. 23. Fortschreibung des Datenmaterials (2017/2018) zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Bonn, S. 1–21, online zugänglich über: https://www.gesis.org/cews/unser-angebot/publikationen/sonstige-veroeffentlichungen.

Löther, Andrea (2020): Geschlechtsspezifische Daten zur Besetzung von Hochschulräten und ähnlichen Gremien 2018. Unter Mitarbeit von Maximilian Tolkamp. Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS): Köln, online zugänglich über: https://www.gesis.org/cews/unser-angebot/publikationen/sonstige-veroeffentlichungen.