Autor*innen- und Verlagsrechte
Im Verhältnis zwischen HSR und Autor*innen gilt folgende Regelung:
1. Bei eingereichten Beiträgen sollte es sich um Originalbeiträge handeln, die an keiner anderen Stelle in weitgehend gleicher Form oder mit weitgehend gleichen Inhalten veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung eingereicht wurden. Reprints von bereits andernorts veröffentlichten Beiträgen veröffentlicht die HSR nur in Ausnahmefällen. Zur Qualitätssicherung überprüfen wir eingereichte Beiträge stichprobenmäßig mit Hilfe einer Plagiatssoftware.
2. Die Autor*innen versichern, dass ihr Urheberrecht von allen Rechtsmängeln frei ist. Weiter versichern sie, dass sie allein und keine anderen Personen das Urheberrecht innehat und dass sie allein berechtigt sind, die Verwertung des Beitrags zu vergeben. Dies gilt auch für jegliches in ihrem Beitrag verwandte Material (z.B. Bildvorlagen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen), dessen Nutzungsrechte bei ihnen liegen. Soweit die Autor*innen aus Werken anderer Urheber zitieren oder Bildvorlagen anderer Urheber benutzten, werden sie die Quellen in jedem Einzelfall angeben und über rechtlich relevante Fakten informieren.
3. Unverlangt eingesandte Manuskripte ziehen nicht das Recht auf Begutachtung nach sich.
4. Mit Einreichung zur Veröffentlichung übertragen die Autor*innen HSR räumlich und zeitlich unbeschränkt das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung sowie zur unkörperlichen öffentlichen oder individuellen Übermittlung und Wiedergabe des Beitrages im Rahmen der Zeitschrift. Die Autor*innen räumen diese Rechte ein als ausschließliche Rechte für die Dauer von 6 Monaten ab Veröffentlichung, anschließend als einfache Rechte. Nach Ablauf von 6 Monaten dürfen die Autor*innen einfache Nutzungsrechte am Beitrag an Dritte vergeben, wobei sie sicherstellen, dass die Erstveröffentlichung in HSR als Quelle genannt wird.
5. Die Autor*innen räumen HSR die Rechte gemäß Nr. 4 ein für alle Druck-, Digital- und Datenträgerausgaben sowie zur Online-Nutzung in und aus Speichermedien, insbesondere Datenbanken, einschließlich: a. der elektronischen Speicherung, b. der Bereithaltung und öffentlichen Anbietung des gespeicherten Beitrags zum Online-Abruf, zur Wiedergabe am eigenen Bildschirm, zur Speicherung und zum Ausdruck durch nutzungsbefugte Dritte, c. der Verfügbarmachung für die Öffentlichkeit zum individuellen Abruf, der Bildschirmwiedergabe, der Speicherung und des Ausdrucks beim Nutzer, d. der Bereitstellung zur informationellen Erschließung und digitalen Archivierung durch die einschlägigen Informations- und Dokumentationsdienste und Online-Datenbanken (u.a. JSTOR, SocINDEX with FullText, SSOAR unter Creative Commons Lizenz CC-BY 4.0), welchen HSR ein einfaches Nutzungsrecht für den Beitrag überträgt. Ferner räumen die Autor*innen HSR die Rechte gemäß Nr. 4 ein für e. Nachdrucke, f. Abstracts (auch in anderssprachigen Fassungen, als Vorabdruck und digital), g. Sonderausgaben im Rahmen der Zeitschrift, h. fotomechanische Vervielfältigungen einschließlich Fernkopien, Mikrokopie-, Mikrofiche- und Mikroformausgaben, i. Bild- und Tonträgerausgaben (auch digitale), j. die Verwertung im e-commerce. Eingeschlossen sind zugehörige Bildvorlagen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen.
6. Werden in einem eingereichten Beitrag quantitative empirische Daten verwandt, sollte die Möglichkeit der Replikation bestehen. Die Autor*innen verpflichten sich demnach, Dritten auf Anfrage die Daten und die dazugehörigen Analyseskripte zur Verfügung zu stellen. Die Redaktion unterstützt Autor*innen dabei, empirische Daten für Replikationszwecke zu archivieren. Im Artikel wird angegeben, wo die Daten und Analyseskripte verfügbar und wie diese zugänglich sind. Die im eingereichten Artikel verwendeten und zitierbaren Datensätze und Analyseskripte sollten auch in die References aufgenommen werden (idealerweise mit Digital Object Identifier).
7. Die Autor*innen dürfen mit Erscheinen ihres Beitrags die finale, veröffentlichte HSR-Version auf der Homepage ihrer Institution oder auf akademischen Portalen wie bspw. academia.edu oder researchgate.com veröffentlichen, sofern mit dem Beitrag keine Einnahmen erzielt werden. Die Autor*innen stellen dabei sicher, dass die Erstveröffentlichung in HSR als Quelle genannt wird.
8. Nach dem Erscheinen des Beitrags in HSR ist in Rücksprache mit der Redaktion eine Veröffentlichung durch die Autor*innen an anderer Stelle möglich. Die Autor*innen stellen dabei sicher, dass die Erstveröffentlichung in HSR als Quelle genannt wird.
9. Herausgeber*innen und Autor*innen erhalten als Leistung vom Verlag eine bestimmte Anzahl von Freiexemplaren des ganzen HSR-Heftes zur privaten und wissenschaftlichen Nutzung. Herausgeber*innen erhalten variabel ca. 20 Freiexemplare und das PDF-File des gesamten Special Issue. Autor*innen erhalten zwei Freiexemplare und das PDF-File ihres jeweiligen Beitrags.