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  1. Thüringen

    Besondere Leistungsbezüge
    § 4 Abs. 2 Nr. 5c ThürHLeistBVO

    Thüringer Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen im Hochschulbereich (Hochschulleistungsbezügeverordnung Thüringen - ThürHLeistBVO)
    in der Fassung vom: 14. April 2005, zuletzt geändert: zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 4. Oktober 2021 (GVBl. S. 508, 522)

    Besondere Leistungen können

    (...)

    5. in der Nachwuchsförderung insbesondere durch

    (...)

    c) besonderes Engagement bei der Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder

    Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten bei der Besoldung

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